Du kannst das jeder Zeit beantragen. Ob sie es dir genehmigen, ist natürlich etwas anderes. Aber wenn du ohne CIe kein Restgehör hast, dann solltest du es bekommen.
Erfahrungen Behindertenausweis
-
-
Die Grundlage für die GdB-Einordnung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Hier eine schöne Übersicht:
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
Bitte auch die Beiratsbeschlüsse zu den gelisteten Hörstörungen beachten.
-
... das ist heute nicht mehr passend.
Die Grundlage für die GdB-Einordnung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Bitte dort nachlesen und schauen, ob das auf einen zutrifft oder nicht.
Danke für den Hinweis!!
-
Ist mit zwei CIs nicht Merkzeichen Gl garantiert? Restgehör habe ich keins (mehr), das sah nach der EA noch anders aus...Für mich hätte das nämlich echte finanzielle Vorteile, da ich dann eine Wertmarke bekommen würde (bin Pendler).
Garantiert wird selten etwas. Wenn du GdB 80 allein auf den Hörverlust hast, musst du automatisch - ohne Wenn und Aber - das Merkzeichen GL bekommen. Bei vielen Ämtern hat sich dieses Wissen immer noch nicht durchgesetzt. Ansonsten musst du per Audiogramm nachweisen, dass du einen Hörverlust von mehr als 95 % hast. Dabei spielt die Sprache keine Rolle.
-
Habe auch ein CI und HG und GdB 80, GL und RF, Seit Ewigkeiten......
-
Mal ein wenig meinerseits aus dem Reisearchiv:
In Ländern wie Italien und Spanien hatte ich bislang sehr gute Erfahrung bei Besuchen in Museen und Sehenswürdigkeiten.
Barcelona und Rom zum Beispiel gestatten bei vielen Eintritten für Personen mit einem deutschen GdB Rabatt bis kostenlosen Eintritt. Und auch ohne den Vermerk "H" bekommt eine zweite Person als Begleiter/in freien oder ermäßigten Eintritt.
So war ich mit meiner Begleitung kostenlos in der Sagrada familia und im Kolloseum und für 7€ im Park Güell. Meistens ist eine Anmeldung vorab online notwendig und/oder man hat dann einen gesonderten Eingang.
Einfach mal auf den einzelnen Seiten stöbern und ggf nach "disabled" suchen.
Ganz aktuell bekam ich aufgrund einer Anfrage in einer Sehenswürdigkeit in London zum Beispiel auch diese Antwort als ich nachfragte welche genauen Anforderungen denn notwendig seien (automatisch ins Deutsche übersetzt, daher nicht 100% korrekt):
"Danke für Ihre E-Mail.
Eine Person mit einer Behinderung ist eine Person mit einer Behinderung. Nicht jeder behinderte Mensch muss im Rollstuhl sitzen. Wir möchten Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren, indem wir bestimmte Nachweise verlangen oder diese auf einen bestimmten Grad der Behinderung beschränken.
Das Leben ist für einen behinderten Menschen schon herausfordernd genug, wir müssen die Dinge nicht noch komplizierter und stressiger machen.
Ihr Begleiter kann als Ihr Betreuer betrachtet werden, da Sie beide freien Zugang haben. Die Pflegeperson muss nicht nachweisen, dass sie eine lizenzierte Pflegeperson ist."
Ich empfand diese Email so positiv herzerwärmend und wollte sie hier mal teilen.
Auch die Harry Potter Studios bieten dies zum Beispiel an! Bei Theater/Oper/Musicals ist eine Anfrage auch empfohlen. 🙂
Und beim Fliegen gibt es je nach Fluglinie die Möglichkeit kostenlos den Sitzplatz zu wählen...
Also wie ihr seht, nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen kann man den GdB benötigen.
-
Die Erfahrung habe ich auch gemacht, dass der Deutsche Schwerbehindertenausweis im Ausland oft für Vergünstigungen akzeptiert wird, man muß halt immer fragen.
Ich bin in Asien mit dem z.B. als vergünstigt ins Freibad oder Parks reingekommen.
Fähren, Schiffspassagen Steuererlass oder halber Preis usw.
Auch bei Domestic-Flügen, habe ich den schon für Ermäßigungen einsetzen können.
Im Sommer ist Thailandflug geplant, 2 Monate, gespannt, ob der Ausweis da auch nutzbar ist. -
So ist das. Einfach informieren und nicht nur still sitzen bleiben.
-
Zb.: Wenn man studiert bekommt, bekommt man in manchen Bundesländern die Verwaltungsgebüren erlassen (zb Saarland pro Semester 50 Euro).
Gruß Joachim
-
Ist doch doll sowas. Freut mich.
-
Jetzt komm ich auch mit einer Frage..
Mein SB-Ausweis habe ich seit 1997 aufgrund von Diabetes Typ 1 und Taubheit rechtes Ohr. 50 GdB. Jetzt bin ich seit 2018 rechts implantiert und am 25.1.24 links implantiert.
Möchte jetzt eine Erhöhung des GdB beantragen. Aber wann macht es Sinn ⁉️⁉️⁉️ 🤷♀️ soll ich warten bis zur Reha?? Jetzt gleich??
Danke schon mal im voraus,
LG Marina
-
Möchte jetzt eine Erhöhung des GdB beantragen. Aber wann macht es Sinn
Mit dem Diabetes allein wäre ich vorsichtig. Typ 1 wird imho anders gesichtet als Typ 2, aber in den vergangenen 20 Jahren hat sich einiges an Behandlungsmöglichkeiten verbessert. Da du aber jetzt auf beiden Ohren mindestens extrem schwerhörig, wenn sogar fast taub bist (oder hast du noch Restgehör nach der Implantation?) sollte ein höherer Grad als 50 zu erreichen sein. Welcher genau hängt von deinem Hörprofil ab.
-
Hallo Rina hast Du noch Hörreste? Wenn ja wieviele. Einzel GdB von unterschiedlichen Behinderungen addieren sich nicht, Nur wenn Behinderungen sich negativ verstärken wie z.B. eine kombinierte Seh- und Hörbehinderung.
-
Auch bei einer kombinieren Hör-Sehbehinderung addiert sich nichts sondern es wird der höhere GdB genommen und 10 GdB dazu addiert. Bzw. wenn eine der Behinderung schon einen GdB 100 hat passiert nichts weiter.
-
Versuch es einfach. Schlechter kann es nicht werden und es kommt auch auf den Sachbearbeiter drauf an.
-
Danke...werde mal die Reha abwarten
-
Hallo Marina!
Weiß jetzt nicht wie hoch dein GdB für den Diabetes ist. Alleine für "die Ohren" müsste es bei Dir GdB 70-80 geben, abhängig davon wieviel Restgehör Du auf der jetzt operierten Seite noch hast. Würde Dir raten bei der Antragstellung darauf zu achten, dass der Antrag bzw. Befunde ab Januar berücksichtigt werden ;-). Damit Du den Nachteilsausgleich für das gesamte Jahr erhältst. Kleiner Tip am Rande.
Dir weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
-
sondern es wird der höhere GdB genommen und 10 GdB dazu addiert
Ich denke auch das stimmt so nicht, oder hast Du den Punkt in der MedVersV so gelesen?
Die Diabetes fällt aktuell wohl nicht so ins Gewicht. Es gibt heutzutage Max GDB 50. Das erfordert dann tägliches Blutzuckermessen und Insulingabe. Durfte bei einem Typ 1 Diabetes wohl der Fall sein. Fur beide Ohren platt gibt es mehr als GDB 50. -
Ich denke auch das stimmt so nicht, oder hast Du den Punkt in der MedVersV so gelesen?
Ist bei mir genau so geschehen.
-
Hallo Sanne, es stimmt trotzdem nicht pauschal. Bei mehreren Beeinträchtigungen ist das eine starke Ermessensentscheidung, ob es einen "Aufschlag" gibt,
-