Änderung der Versorgungsmedizinverordnung

  • dann ja, aber ich mein diejenigen, deren grade schon "ausreichend" sind oder deren merkzeichen und vor allem dann noch unbefristet haben, die sollten dann lieber "schweigen".
    wenn ich 70 habe und hoffe mit verschlimmerung 80 zu erhalten, ehrlich, ich schweige doch lieber bei 70 unbefristet als 80 befristet.
    oder wenn man irgendwo in den foren so liest, von wegen parkausweis erhalten usw. - manche sollten wirklich besser schweigen als sich bemerkbar zu machen, denn manchmal geht eben der schuss nach hinten los.

    ich in meinem eigenen fall hätte ganz sicher schon 10 jahre früher die 80 bekommen müssen, ok mein pech, mein verlust an steuerersparung, aber von 50 auf 80 ist durch und unbefristet dazu - ich werd nen teufel tun da dran zu rütteln.

    Liebe Grüße
    Martina

    OP: bilaterale Versorgung, 01.04.2014, Cochlear N6, CI422, EA 06.05.2014 (( :thumbup: ))

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  • ich habe das alles hier mit Interesse durchgelesen....

    Bin gerade dabei meinen GdB neu berechnen zu lassen und habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt, da ich im Moment 30 % habe und nach Hörsturz jetzt einen Anspruch nach Berechnung von 50 % habe und auch Merkzeichen RF bekommen müsste.

    Als erstes hat meine SB erst mal nachgefragt ob ich Hörgeräte trage und wollte den Anpassbericht des Akustikers haben....da ja aber noch ohne Hilfsmittel bewertet werden muss habe ich nur informiert CI Trägerin und darauf hingewiesen, dass Bewertung ohne Hörhilfen vorgenommen werden soll. Auch wenn ich mit CI´s gut höre, ohne CI´s bin ich doch so gut wie taub auf dem rechten Ohr und links hochgradig schwerhörig.

    Jetzt bin ich mal gespannt wie die Sache weitergeht, welchen GdB mir zugestanden wird und ob ich den SBA bekomme mit 50 % und wenn ja ob befristet oder unbefristet

    Viele Grüße
    Uta

    rechts Med-El FlexEAS, OP August 2012, EA September 2012
    links Med-El FlexEAS, OP März 2014, EA 14.04.2014

  • Nun kann man doch nicht zum Versorgungsamt gehen und sagen, dass man mit CI genauso stark behindert ist, wie ohne (das ist der ist-Zustand: Werte aus Messung OHNE CI maßgeblich für die Bestimmung des GdB). Dann stellt sich doch zwangsläufig die Frage, warum die Allgemeinheit mir die dreißigtausend-Euro-OP finanziert hat, wenn es mir keinen Gewinn bringt.


    Daher ist der Ansatz, den GdB anhand eines Sprachaudiogrammes MIT Hörhilfen zu bestimmen, für mich prinzipiell tatsächlich sinnvoll. Derzeit bekommen Ertaubte einen GdB von 80%, bei fehlender Lautsprache 100%. Einen CI-Träger mit erfolgreicher Anpassung nun prinzipiell denen Gleichzustellen, bei denen eine CI- oder andere Versorgung nicht möglich ist, sie deshalb tatsächlich komplett taub sind, empfinde ich als unfair.[/quote]


    Hallo,

    auch ich habe die Berichte gelesen und habe so meine Zweifel ob dieses Forum
    dafür die richtige Plattform ist. Warum sollen wir als Betroffene Gesetzes-
    änderungen den Boden bereiten, die sich nachteilig für uns auswirken.
    Die Argumentation von Frieda ist für mich absurd und unlogisch.
    In den Antworten wurde dazu deutlich und sehr sachlich Stellung bezogen,
    dafür meinen Dank :)
    Bei Gesprächen in ruhiger Umgebung, wo sich alle Teilnehmer diszipliniert
    verhalten, verstehe ich sehr gut. Wenn aber Störlärm dazu kommt- und das
    ist die Regel- ist es mit dem Verstehen vorbei und ich fühle mich wieder als
    Tauber mit Geräuschwahrnehmung :(

    LG Ulrich

    links: taub, OP 15.09.14, EA: 16.10.14 Med El- Sonnet
    rechts: HG, seit Dez. 15 auch rechts taub

  • Noch ein Ulrich.
    Das CI ist eine tolle Hilfe, aber es gibt genung Situationen wo es nicht hilft oder eben nur stark eingeschränkt. Den GdB bekommt man nicht für das was man (wieder) kann, den GdB gibt es für das was man nicht kann. Auch mit CI nicht. Das Verstehen bei Störlärm, Musik kann die größte Mehrheit nicht genießen und es gibt viele Situationen wo man das CI nicht nutzen kann. Ansagen auf dem Bahnhof, Flugplatz etc. sind auch schlecht oder nicht zu verstehen.

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005


  • Das CI ist eine tolle Hilfe, aber es gibt genung Situationen wo es nicht hilft oder eben nur stark eingeschränkt. Den GdB bekommt man nicht für das was man (wieder) kann, den GdB gibt es für das was man nicht kann. Auch mit CI nicht. Das Verstehen bei Störlärm, Musik kann die größte Mehrheit nicht genießen und es gibt viele Situationen wo man das CI nicht nutzen kann. Ansagen auf dem Bahnhof, Flugplatz etc. sind auch schlecht oder nicht zu verstehen.


    Genauso ist das!

    LG Ulrich

    links: taub, OP 15.09.14, EA: 16.10.14 Med El- Sonnet
    rechts: HG, seit Dez. 15 auch rechts taub


  • Allerdings wird die Verwaltung zum Ende 2018 einen Nachprüfungstermin anordnen wegen "möglicher Rechtsänderungen".

    Interessant, dann ist er das wohl, der entscheidende Termin für uns.

    Hier geht es nicht nur um die Merkzeichen.
    Sondern der GDB entscheidet darüber, ob man eine Schwerbehindertenrente bekommt oder nicht.
    Ob es Abschläge bei der Rente gibt oder nicht.
    Das ist nicht gerade trivial, wenn man bereits jahrzehntelang da eingezahlt hat.

    Vertrauensschutz gibt es keinen mehr, das wissen wir spätestens seit der neuen Rundfunkgebühr.
    Jetzt zahlen auch die, die RF unbefristet hatten.

  • zugegeben der Fall ist extrem, weil der betreffende Mann wohl vollständige Heilung erlangte. Aber man darf sich drauf gefasst machen, dass auch für CI Träger unbefristet nicht unbefristet bedeutet:

    links: wahrscheinlich von Geburt an taub; OP: 29.06.2015 Med El Synchrony + Standard Elektrode; EA: am 04.08.2015;
    rechts: seit 14 mehrere Hörstürze, ertaubt; OP: 29.06.2015 Med El Synchrony + Standard Elektrode; EA: am 04.08.2015;
    OP, Anpassung und Nachsorge im Krankenhaus Martha-Maria in München-Solln

  • Gut, dieser Fall ist schon extrem ... Er zeigt aber deutlich, das man in diesem mitunter verrückten ...schland möglichst nicht mehr behindert, krank, alt oder sonst irgendwie schwach sein sollte; auch wenn es uns noch verhältnismäßig gut geht beim Blick über den Tellerrand in andere Länder.... ;(

  • Hallo,

    bei Krebspatienten ist es durchaus üblich, dass eine Nachprüfung und eine Rückstufung erfolgt.

    In der akuten Phase bzw. in der Zeit einer Chemotherapie ist der Patient nicht voll Erwerbsfähig und wird entsprechend hochgestuft.
    Wenn die Therapie erfolgreich war halt wiederum herunter gestuft.

    Es hat ja keiner das Recht auf einen lebenslangen Grad einer Behinderung wenn diese gar nicht mehr vorhanden ist.

    Gruß
    Schera

  • Hallo Schera,

    soweit korrekt und auch sinnvoll. Nennt sich "Heilungsbewährung", die lt. Referenten-Entwurf sogar ganz entfallen soll; soweit ich das verstanden habe....

    Der Staat geht hier ans "Eingemachte"; trifft also diejenigen, die am wenigsten dafür können und sich in der Regel kaum wehren. Das Ist das, was mir bei diesem "vorgeblichen Sozialstaat" so sauer aufstößt. Und das dürfte in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen...

  • Mein GdB ist unbefristet- es ist ja auch nicht davon auszugehen, dass meine Ohren plötzlich wieder normal und ohne CI/ HG/ CI im Anmarsch hören werden.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • Mein GdB ist auch unbefristet, bleibt die Frage, ob es nach dem Referentenentwurf in der Versorgungsmedzin-Verordnung, wenn der denn so durchkommt, so bleibt oder ob das nur neue Anträge betreffen wird. Eins ist klar: Es wird nichts besser, sondern schlechter für die Allgemeinheit.

    Greetz
    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo, zusammen,

    habe am 02.06.2015 meinen Antrag zur Feststellung des Behinderungsgrades (GdB nach $69 Abs. 5 SGB IX) erstmalig eingereicht.

    (Inkl. der vollständigen Unterlagen der KHNO FFM und meines Hörgeräte-Akustikers)

    Am 14.08.2015 erging der Bescheid positiv nach ca. 6 Wochen an mich zurück, super schnell muss ich sagen!:D

    So kann's gehen! :thumbup:

    Herzliche Grüße

    Michael

  • ....und wieviel Prozent wurden gegeben?
    Gruß Norbert+

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo allerseits,

    in diesem Thread hier ist zwar schon eine Weile nicht mehr geschrieben worden, aber das Thema an sich scheint ja noch aktuell zu sein, also buddel ich ihn mal wieder aus :D

    Soweit ich das in meiner Reha Anfang des Jahres und auch schon mal irgendwo anders (ich weiß nur nicht mehr wo) gehört habe, ist diese Änderung der VersMedV ja immer noch geplant und soll wohl zum 01.01.2018 in Kraft treten. Trotz Recherche im Internet finde ich dazu aber keine brauchbaren Angaben, sondern nur alte Diskussionen zu dem Ganzen. Hat irgendjemand hier aktuelle Informationen dazu, ob das wirklich kommt bzw. was der Stand der Dinge in dieser Frage ist?

    Für mich ist das gerade sehr relevant, da mir in der Reha die 2. CI-OP empfohlen wird, während die MHH anders testet und in meinem Fall auch anders urteilt... wenn ich wüsste, dass diese Änderung im neuen Jahr kommt, würde ich definitiv auf einer OP noch in diesem Jahr bestehen, um per Verschlimmerungsantrag vom aktuellen unbefristeten GdB 50 mit RF auf einen GdB 80 mit RF und GL aufzusteigen und mich dann nie wieder zu rühren, in der Hoffnung nicht überprüft und runtergestuft zu werden. Da ich gleichzeitig auch noch überlege, die implantierende Klinik zu wechseln, weil ich keine nennenswerte Lust habe weiterhin nur eine unbedeutende Nummer auf einem schnell laufenden Fließband zu sein (mein persönlicher Eindruck bei der Nachsorge in der MHH), wäre ich da für weitere Infos echt dankbar, weil ich das Gefühl habe, dass mir die Zeit wegläuft, obwohl ja noch ein gutes halbes Jahr bis zum Jahreswechsel ist.

    LG
    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

  • Hallo Sunny, das wird nichts nützen, man kann jederzeit wieder vorgeladen werden zur Neubegutachtung und ggf. Neufestsetzung des GdB, ob mit oder ohne Befristung des Ausweises. Ändern sich die Kriterien, werden alle Betroffenen neu begutachtet.

    Gruss, JH.

  • Für mich ist es fraglich, ob die Änderung der VersMedV überhaupt noch vor der Bundestagswahl im September kommen wird. Die Politiker müssen ja das Wahlvolk ruhig halten ( :( ) .... Die Änderungen dürften meiner Meinung zu Ungunsten der Betroffenen tendieren.

    Ein CI bedeutet jedoch nicht, dass man automatisch das Merkmal "Gl" ohne weiteres bekommt. Ich musste hierfür nachweisen, dass ich bereits vor dem 7. Lebensjahr an schweren Sprachstörungen litt; was dank alter Unterlagen vom Gesundheitsamt aus den 1960ern auch im Kontext mit meiner Körperbehinderung problemlos möglich war.


    "Das Merkzeichen Gl wird erteilt bei Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Das sind in der Regel Menschen, bei denen die Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist."

    Zitat aus der Anlage zu § 2 der aktuell gültigen Versorgungsmedizin-Verordnung

  • Dazu reicht es aus, wenn man beidseitig an allen 4 Frequenzpunkten bei 500, 1000, 2000 u. 4000 Hz schlechter als 85 dB hört ohne Hilfsmittel oder bzw. CI. Dann ist man medizinisch taub! Sprachfehler ist dann nicht notwendig für das Merkzeichen GL.