Liebe Forumsmitglieder,
ich bin Beamtin und werde nach einem Hörsturz links ein CI erhalten.
Für mich als Beamtin werden die Kosten hälftig von der Beihilfe und von der Privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen. Ich werde in Frankfurt implantiert und man hat mir dort eine stationäre AHB verordnet. Die Kostenübernahme hierfür wurde von der Beihilfe anstandslos genehmigt. Nicht aber von der PKV. Dort wurde zwar die Kostenübernahme für die OP genehmigt, aber die stationäre AHB ist laut eines externen Beraters (ein niedergelassener HNO-Arzt) nicht notwendig. Es sei ausreichend, eine ambulante Reha zu machen. Dies sieht die Uniklinik Frankfurt anders, dort ist die stationäre AHB als medizinisch als notwendig erachtet worden.
Ich bin natürlich bei der PKV in Widerspruch gegangen mit einem weiteren Schreiben der Uniklinik Frankfurt.
Es ist in höchstem Maß ärgerlich, wenn irgendein niedergelassener HNO Arzt, der als Berater der PKV eingesetzt wird, mit seiner Ansicht die Verordnung der Uniklinik als nichtig erachtet - und dessen Urteil dann mehr wiegt als das einer Uniklinik.
Jedenfalls ist das alles für mich unglaublich nervig.
Hat jemand von euch hier ähnliche Erfahrungen mit PKVs gemacht?
Liebe Grüße
Merudian