• Hallo

    In Wirklichkeit ist der RBStV ein Sklavenvertrag, den alle Bürger Deutschlands ab dem 1. Januar 2013 gegenüber den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erfüllen haben.

    Die Kommunen stemmen sich gegen die neue Rundfunkgebühr. Dem Städte- und Gemeindebund zufolge erwägen mehrere Metropolen, dem Kölner Beispiel zu folgen und die Zahlung zu verweigern. Begründung: Die Abgaben steigen massiv, das Geld fehlt für Dringenderes.

    GEZ-Gier 2013: Wie wir uns erfolgreich wehren können

    Zahlungen verzögern

    Diese Maßnahme greift sowohl schon jetzt, als auch ab dem Jahr 2013. Nach § 9 Abs. 1 RGebStV handelt ordnungswidrig, wer ganz oder teilweise länger als sechs Monate keine Rundfunkgebühr leistet. Eine entsprechende Formulierung findet sich auch im neuen RBStV. Schauen wir uns mal den Umkehrschluss an: Eine Verzögerung, die weniger als sechs Monate erfolgt, ist nicht ordnungswidrig. Als Einzelner spart man dabei Bankzinsen wenn man jedoch viele Menschen zu Zahl-Nix-Aktionen aufzurufen in der Lage ist (und viele mitmachen), fehlt den Anstalten genau das, worauf es Ihnen in Wirklichkeit ausschließlich ankommt: Geld. Aktivieren Sie Ihre Facebook- und Twitterfreunde!


    Hier noch vier Tipps in Kürze, die Kosten bei der GEZ verursachen:

    Einzugsermächtigung kündigen
    Nur noch mit Verrechnungsscheck bezahlen

    GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen,
    Rückerstattungs- Anspruch sichern

    Unfreie Briefe an die GEZ versenden

    Formellen Antrag auf Ratenzahlung stellen

    Nicht's geht über gutes hören und sehen!!


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  • Hallo,

    auch ich habe Post von der GEZ bekommen, ich werde selbstverständlich wie hoffentlich viele andere auch die Zahlungen verzögern, und nur unter Vorbehalt bezahlen. :evil:

    Grüsse

    Links CI Nucleus 5 seit 24.03.11 / Rechts CI Nucleus 6 EA ende April 14

  • Zitat von "Violamaus1958"

    Hallo,

    auch ich habe Samstag die Zahlungsaufforderung von der GEZ bekommen. Mein Befreiungsantrag von der Stadt ausgefüllt ist abgelehnt worden, mit der Begründung, dass ich ja schon nur den gemäßigten Beitrag leisten müsse.

    Also ich mache das auch erst mal nur per Überweisung. Die bekommen von mir keine Einzugsermächtigung.

    Mein Sohn lebt mit mir im Haushalt, bis jetzt ist er noch nicht aufgeordert worden zu zahlen. Bin mal gespannt, ob das was kommt.

    LG, Manuela

    Hallo Ina,

    solltest Du unter dem Bemessungsbeitrag liegen kannst Du von der Bezahlung befreit werden, also nochmal nachprüfen lassen.
    Nur um diese Abzocke einzusparen :wink:

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  • Hallo Evbera,

    ich glaube du hast mich verwechselt bei deinem letzten Postiing ;)

    Bin nicht Ina, sondern Manuela

    linkes Ohr Cochlear Implantat Nukleus 6 CP 910 seit dem 14.02.2017
    rechtes Ohr Cochlear Implantat Nukleus 7 CP 1000seit dem 20.09.2018

    Man ist nicht behindert, man wird behindert!

  • Zitat von "Violamaus1958"

    Hallo Evbera,

    ich glaube du hast mich verwechselt bei deinem letzten Postiing ;)

    Bin nicht Ina, sondern Manuela


    sorry Manuela,
    ist halt so geschehen, schon traurig wenn durch die GEZ und
    galoppierendem Alsheimer in solche Predoullie kommt :opa:
    Oder war's mein PC :mistpc: :disturbed:

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  • Hi Leute,

    ich habe bis heute keine Zahlungsaufforderung von der GEZ bekommen. Formal bin ich letztes Jahr von der GEZ bis 2018 befreit worden. Müsste aber laut der neuen Definition den ermäßigten Betrag zahlen. Müssen die mich wirklich erst auffordern, zu zahlen oder muss ich selber ohne Aufforderung zahlen?

    Viele Grüße
    Tommy

    Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit in der ich leben werde
    ________________________________________________

    Rechts MedEl (Pulsar/Opus 2/UK Eppendorf/November 2006)
    Links MedEl (Sonata/Opus 2/UK Kiel/Juni 2008)

  • Hallo Tommy,

    ich bin unbegrenzt befreit und werde alles ganz langsam angehen lassen.
    Es sieht so aus als habe man sich bei der GEZ jetzt auf die mit Kennzeichen befreiten Mitbürger gestürzt und versende ohne Rücksicht auf Verluste Mahnungen.
    Und Du wärst schön blöd würdest Du freiwillig zahlen. Warte mal ab, Du bekommst auch noch einen Brief.

    Gruß Ina


    ************************************************************
    Seit 11.11.2009 Nucleus CP 800 links und seit dem 1.3.2012 auch rechts

  • Moin moin,

    auch auf mich haben sie sich gestürzt.

    Gestern am 12.02 2013 erhielt ich die lang ersehnte Aufforderung
    Zahlung der Rundfunkgebühren (Zwangsabgabe) fällig am 15.02.2013

    Obwohl ich UNBEFRISTET BEFREIT bin.

    Da ändern wir mal schnell das Gesetz und was sol'ls, was interessieren
    mich meine schriftlichen Zusagen von Gestern.

    Die dummen Bürger können ja sowieso nicht's dagegen tun.

    Wir, die Betroffenen sind immer die verarschten und ARD ZDF und D-Radio verprassen unser gestohlenes Geld. Milliarden!!

    Ich brauche kein ARD ZDF und D-Radio, ich werde vergewaltigt für etwas
    zu bezahlen was ich nicht nutze und auch nicht nutzen kann.

    So, nun tritt Plan B in Aktion. Zahlungs -Verzögerung aber wann ??

    Auf keinen Fall mit dem mit gelieferten vorbereiteten Zahlschein, da ist kein Platz für den Vermerk beim Verwendungszweck
    UNTER VORBEHALT.
    Was für eine eventuelle Rückerstattung wichtig ist.

    Mal sehen wie die Abzocker darauf reagieren, wenn man und viele andere Betroffene das richtig durchziehen, dürfte es bei denen hoffentlich Probleme geben.

    Ich gehe das mal g a n z l a n g s a m a n
    :lol:


    In diesem Sinne :angry:

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  • Ich habe meine Rechnung auch letzten Mittwoch bekommen und sollte bereits Freitag bezahlen.

    Für mich kommt dann noch das Problem dazu, daß ich aus beruflichen Gründen gezwungen bin, eine Zweitwohnung anzumieten.
    Also zahle ich doppelt.
    Ich habe aber mal ein wenig im Internet gesucht und folgenden Link gefunden.
    http://gez-boykott.de/Forum/index.ph…4d9eae9089e92d7

    Da ist ein interessanter Abschnitt: Die Rundfunkgebührenbefreiung.

    Vielleicht könnte man mit diesem Artikel ansetzen, keine Ahnung.

    Gruß Sigrid

    EAS Patient der ersten Generation seit April 1999 rechts, links seit Februar 2006.
    Cholesteatomentfernung und Re- Insertion der Cochlea-Implant-Elektrode links Juli 2010

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn man ernsthaft sich dagegen auflehnen möchte, dann sollte man sachlich bleiben.
    Fakt ist doch, dass wir das Merkzeichen RF anerkannt bekommen haben, welches bedeutet, dass wir von der Rundfunkgebühr befreit sind. Befreit bedeutet jedoch in diesem Zusammenhang, dass wir die Gebühr erlassen bekommen, nicht jedoch, dass man einen reduzierten Beitrag von 1/3 zu bezahlen hat.

    Weiterhin erfolgt die Befreiung und der Eintrag RF in im Behindertenausweis auf der Grundlage des § 69 Neuntes Buch SGB IV. Dieser Bescheid ist verwaltungsrechtlich nicht aufgehoben worden und besteht nach wie vor. Folge dessen fehlt ein Aufhebungsbescheid und der Erlass eines neuen Gebührenbescheides.

    Bei dem Merkzeichen RF handelt es sich um einen vom Gesetzgeber (Bund) eingerichteten Nachteilausgleich der seine Begründung im SGB IX findet und somit ein Bundesgesetz ist, welches nicht durch einen Vertrag (Staatsvertrag) der Länder ausgehebelt werden kann, Art. 31 GG Bundesrecht bricht Landesrecht.

    Kurzum: fordert einen rechtskräftigen Bescheid, denn ohne Aufhebungsbescheid ist der erstellte Bescheid weiterhin gültig!

    Grüße,
    Miriam

  • Das nachfolgende Schreiben habe ich heute an die GEZ per Einschreiben mit Rückschein abgesendet:


    Beitragsservice ARD ZDF D- Radio
    Gebühreneinzugszentrale GEZ xxxxxxxxx
    yyyyyystr. 17
    50656 Köln 47113xxxxx

    EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

    Teilnehmernummer: xxx 100 xxxxxx, 18.02.2013


    WIDERSPRUCH


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin an Taubheit grenzend schwerhörig und deswegen bisher unbefristet von Rundfunkgebühren befreit, mit den Merkzeichen RF & GI, GdB von 80, was Sie aus meinen Unterlagen entnehmen können.

    Als Behinderter bin ich unbefristet von der Rundfunkgebühr laut rechtskräftigen Bescheid
    von der Rundfunkgebühr befreit.
    Diese Befreiung und der Eintrag RF in meinem Behindertenausweis erfolgte auf der Grundlage des
    § 69 Neuntes Buch SGB IV.
    Dieser Bescheid ist verwaltungsrechtlich nicht aufgehoben worden und besteht nach wie vor.
    Folge dessen fehlen ein Aufhebungsbescheid und der Erlass eines neuen Gebührenbescheides.

    Die Definition von Befreit ist eindeutig und heißt das Gesamte erlassen und nicht, dass man einen reduzierten Beitrag von 1/3 zu bezahlen hat.

    Bei dem Mekzeichen RF handelt es sich um einen vom Gesetzgeber (Bund) eingerichteten Nachteilausgleich der seine Begründung im SGB IX findet und somit vom Bundesgesetz ist,
    welches nicht durch einen Vertrag (Staatsvertrag) der Länder ausgehebelt werden kann,
    Art. 31 GG Bundesrecht bricht das Landesrecht.

    Jetzt extra von den Behinderten eine Gebühr zu kassieren ist gesetzeswidrig, auch hier fehlt jegliche Gesetzesgrundlage.

    Fazit: Ich fordere einen rechtskräftigen Bescheid, denn ohne Aufhebungsbescheid ist der erstellte
    Bescheid weiterhin gültig!


    Ich widerspreche somit dem Gebührenbescheid und entziehe dem Beitragsservice -GEZ und
    von Beitragsservice- GEZ beauftragten Personen, Firmen, Ämtern und Behörden eine eventuell vorliegende Einzugsermächtigung von meinem Konto.

    Bitte senden Sie mir einen Bescheid zu, der mich auch weiterhin von den Rundfunkgebühren komplett befreit.


    Ich erwarte eine Antwort bis zum 11:03:2013


    Mit freundlichen Grüßen
    yxyxyyyxyx


    So, jetzt bin ich auf deren Antwort gespannt.


    :evil::evil:

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    • Offizieller Beitrag

    Huhu,

    ich finde den Text doch sehr emotional, teilweise unsachlich.
    Warum sollte es gesetzeswidrig sein, von Behinderten eine Gebühr zu verlangen?

    Ausserdem ist das Merkzeichen GL, nicht GI. GL wie GehörLos... oder halt Gl, wobei der zweite Buchstabe bitte ein kleines "L" ist, aber kein I.

    Nunja, ich habe mein Schreiben auch heute aufgesetzt, gestehe aber die Gebühr für das erste Quartal bereits überwiesen zu haben. Ich denke, dass wir uns allesamt wehren sollten, daher stelle ich mein Schreiben auch gerne zur Verfügung:

    Datum:...
    Beitragsnummer:...


    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice

    50656 Köln

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 10.02.2013 habe ich von Ihnen eine Zahlungsaufforderung über 17,97 Euro für den Rundfunkbeitrag für das 1. Quartal 2013 erhalten, eingehend mit einer Aufforderung, die Summe bis zum 15.02.2013 zu überweisen.
    Fälschlicherweise hat mein Mann die 17,97 Euro bereits überwiesen. Ich selbst bin, wie Sie aus den Unterlagen erkennen können, von der Rundfunkgebühr befreit, da ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen GL und RF habe. Basierend auf § 69 SGB IX wurden mir diese Merkzeichen zuerkannt, da ich auf beiden Ohren eine Taubheit vorliegen habe. Das Merkzeichen RF sieht nach SGB IX eine Befreiung der Rundfunkgebühren als Nachteilsausgleich vom Gesetzgeber gemäß SGB vor. Das SGB selbst ist Bundesgesetz, welches nicht durch einen Staatsvertrag der Länder, wie der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag es ist, ausgehebelt werden kann, da gemäß Artikel 31 des GG das Bundesrecht vor Landesrecht gilt.
    Bisher habe ich keinen rechtshilfefähigen aufhebenden Bescheid erhalten, der die Befreiung von den Gebühren aufhebt. Da das Wort Befreiung mit im Gesamten erlassen gleich zu setzen ist, kann eine bestehende Befreiung nicht ohne vorherige Anhörung oder einem Widerspruchsverfahren oder einen rechtshilfefähigen Bescheid zu meinem Nachteil in eine Ermäßigung umgewandelt werden.
    Ich fordere Sie daher auf, ein sozialrechtliches Verwaltungsverfahren einzuleiten, um mir die Gelegenheit einer Anhörung zu geben bzw. mir einen rechtshilfefähigen Bescheid zuzusenden, der die Befreiung in eine Ermäßigung umwandelt. Solange mir ein solcher Bescheid nicht zugesandt wurde, besteht keine gesetzliche Grundlange dafür, von mir Rundfunkbeiträge zu verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Miriam xxx


    Grüße,
    Miriam

  • Zitat von "muggel"

    Huhu,

    ich finde den Text doch sehr emotional, teilweise unsachlich.
    Warum sollte es gesetzeswidrig sein, von Behinderten eine Gebühr zu verlangen?

    Ausserdem ist das Merkzeichen GL, nicht GI. GL wie GehörLos... oder halt Gl, wobei der zweite Buchstabe bitte ein kleines "L" ist, aber kein I.


    Hallo muggel,

    bei mir steht "GI" im Schwerbehindertenausweis, hab mich nochmal Rückversichert:

    vom Versorgungsamt

    Merkzeichen Gl - Gehörlos -

    Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.

    Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist

    Aktualisiert am: 21.05.11

    Dein Text ist ok und individuelle geschrieben und weicht nur minimal von meinem ab.
    So kann man sich ergänzen, gegen diesen Sklavenvertrag.

    LG

    Nicht's geht über gutes hören und sehen!!


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  • Liebe Leute,

    sagt mal, ist euch entgangen, dass Gehörlose und Blinde mit Merkzeichen "RF" seit 1.1.2013 eine Drittel GEZ-Gebühr in Höhe von 5,99 pro Monat entrichten müssen ?
    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-u…hinderung.shtml

    Gesetzliche Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), gültig ab 1.1.2013.
    In "§4 Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung" heisst es in Absatz 2:

    (2) Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:
    1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte [...]
    2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
    3. behinderte Menschen [...]

    Ganz ehrlich: Ich bezahle die 5,99 liebend gerne, weil die TV-Sender unter Druck sind, das Untertitel-Angebot noch schneller auszubauen.

    Herzliche Grüße,

    Berni

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Berni,

    das ist uns bekannt, es gibt diesbezüglich auch einige Beiträge.
    Ich sehe es nicht ein, einen solchen Beitrag zu leisten!!
    Zum einen wurde diese Befreiung eingeführt, weil öffentliche Veranstaltungen in der Regel nicht barrierefrei und damkt die Informationen für uns nicht zugänglich sind. Hat sich - ausser vlt für Rollstuhlfahrer da etwas dran geändert? Gibt es auf Veranstaltungen zB im Rathaus eine Ringschleife (die auch benutzt wird!), einen Dolmetscher, Informationsmaterialien für Sehbehinderte und Blinde? Hier nicht!!!
    Auch ist seit Einführung dieser Gebühr bei uns die Untertitelquote kein Deut angehoben. Im Saarland liegt diese sogar weiterhin bei 0%!!
    Und für "bunte informationslose" Bilder 6/Monat zahlen???

    Sorry, aber magst du dich vlt mal näher vorstellen? Du kommst hier ins Forum rein, machst Werbung für die GEZ bzw für den Rundfunkgebührenbeitrag, findest den sogar gut... aber schreibst sonst nichts? zB ob du selbst hörgeschädigt bist, ggf warum, ob du ein oder zwei CIs trägst, welche, seit wann, usw!

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo Miriam,

    ja gerne: Ich heisse Bernd Schneider, bin seit dem 4. Lebensjahr an Taubheit grenzend Schwerhörig, komme aus Augsburg und leite in der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten () die "Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdenspracheinblendung". Hier gibt es einen Film darüber:
    (in Gebärdensprache und mit hinzuschaltbaren Untertiteln).

    Da ich 2 Hörgeräte trage, schreibe ich normalerweise nicht im CI-Forum. Da sich die Verbände Deutsche Gesellschaft, Deutscher Gehörlosenbund und Deutscher Schwerhörigenbund in einer gemeinsamen Stellungnahme für die 1/3 Gebühr ausgesprochen haben (bei 100% UT und 5% Gebärdensprache, siehe: ) finde ich die Aktion mit dem Widerspruchschreiben kontraproduktiv.

    Die UT-Quote des SR Fernsehen liegt aktuell bei 23,2 %. Ich finde es sinnvoller, die TV-Sender auf die Drittel Gebühr hinzuweisen und einen massiven Ausbau des Untertitelangebots zu fordern.

    Die RF-Befreiung wurde übrigens nicht eingeführt, weil Veranstaltungen nicht barrierefrei sind, sondern weil bestimmte Behindertengruppen (Spastiker, psych. Kranke etc.) nicht an öffentl. Veranstaltungen teilnehmen können. Ich persönlich finde das nicht richtig, weil diese Gruppe ja ungehindert und barrierefrei Fernsehen kann.
    Ausserdem dient die Rundfunkgebühr ausschliesslich der Finanzierung des öffentl.-rechtlichen Rundfunks. Hier werden keine Gelder abgezweigt, um öffentliche Veranstaltungen barrierefrei zu machen.

    Herzliche Grüße,

    Berni

  • Hallo Bernd,
    dein Beitrag löst ein gewisses Befremden bei mir aus. Schon die Eingangsfrage, ob uns entgangen sei ...., ist sinnlos, weil sich ja der Thread mit dem Thema beschäftigt.
    Das Merkzeichen RF bekommen diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, barrierefrei an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das hat mit Körperbehinderung nichts zu tun.
    Jedem ist seine Sicht der Dinge unbenommen, auch was die Angemessenheit des GEZ-Beitrags betrifft. Aber das damit die Finanzierung des Ausbaus der Untertitelung realisiert wird, halte ich für ein Märchen. Ich beobachte, dass zumindest im ARD die Qualität der UT in erschreckendem Maße abnimmt, teilweise sind mal gerade 50% des Gesprochenen mit UT versehen und es gibt oftmals sinnentstellende Fehler.
    Was die neue Struktur der Gebühren betrifft: Schwerbehinderte werden abgezockt, während der Großteil der Bevölkerung - da musste bislang für jedes Gerät werden - ein wunderbares Geschenk bekam.

    Auch wenn die Verbände sich auf diesen Beitrag geeinigt haben: mein Votum dazu hatten sie nicht!

    Maryanne

  • Hallo Maryanne,

    Zitat von "Maryanne"

    Schon die Eingangsfrage, ob uns entgangen sei ...., ist sinnlos, weil sich ja der Thread mit dem Thema beschäftigt.

    Ich will niemand auf den Schlips treten, aber das Widerspruchsschreiben ist inhaltlich falsch, weil es von falschen Voraussetzungen ausgeht. Z.B.:

    Zitat

    Das Merkzeichen RF sieht nach SGB IX eine Befreiung der Rundfunkgebühren als Nachteilsausgleich vom Gesetzgeber gemäß SGB vor.

    Gesetzliche Grundlage für die Befreiung oder Ermässigung ist nicht das SGB IX sondern der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und im RBStV sind die 5,99 klar geregelt (siehe oben).

    Ich bin auch nicht mit der Untertitelqualität zufrieden, besonders bei Live-Sendungen. Aber wir stehen mit den TV-Sendern in Kontakt. Man arbeitet an Verbesserungen.

    Die Aktion mit dem Widerspruchsschreiben ist natürlich eure Entscheidung. Ich möchte euch nur mitteilen, dass die Strategie der anderen Hörgeschädigten-Verbände (DG, DGB, DSB) eine andere ist.

    Herzliche Grüße,

    Berni

  • Hallo Bernd,

    dass die Strategie der Verbände eine andere ist, haben wir schon begriffen.
    Leider hatten einige Verbände schon mehrfach nicht den richtigen Riecher bzw. ihre Mitglieder nicht optimal vertreten.
    Derzeit sind die UT indiskutabel, und dass man in Deutschland so viel Aufhebens um etwas macht, das in anderen Ländern problemlos realisierbar ist, ist ein Armutszeugnis.
    "Man arbeitet dran" - fein: Wenn ich an etwas arbeite, bekomme ich mein Geld, wenn das Produkt fertig ist. Euer Engagement in allen Ehren, aber ein bisschen weniger Blauäugigkeit wäre nicht falsch.

    maryanne