Posts by Berni

    Quote

    Berni,
    was habt Ihr gegen das Bezahlen unternommen oder erreicht?

    evbera:
    Gegenfrage: Was habt Ihr FÜR MEHR Untertitel unternommen oder erreicht? Nichts oder??

    Da ich sowieso im falschen Forum bin, werde ich mich wieder abmelden.

    Miriam:

    Es geht doch um die Frage, ob ein Widerspruch überhaupt zulässig ist. Das Widerspruchsverfahren nennt man auch Vorverfahren. Es ist bundeseinheitlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 68 73 VwGO) geregelt.

    § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO besagt, dass ein Widerspruch entbehrlich, also nicht statthaft und deshalb unzulässig ist, wenn ein formelles Bundes- oder Landesgesetz dies bestimmt. (siehe http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/VS_4.pdf)

    Die Kosten der Wertmarke und des Rundfunkbeitrags für Hörbehinderte sind in Bundesgesetzen geregelt. Es ist unsinnig, gegen ein Bundesgesetz Widerspruch einzulegen.

    Anders würde es aussehen, wenn du 17,98 bezahlen müsstest. Dann wäre ein Widerspruch zulässig, weil man aufgrund dem Merkzeichen 'RF' einen Anspruch auf eine Drittel Gebühr hat.

    In den Mediatheken von ARD, ZDF und WDR lassen sich bereits UT hinzuschalten. Die Apps werden schneller barrierefrei, wenn man die TV-Sender auf Mißstände hinweist, statt Widersprüche einzulegen. Das betrifft auch die UT-Qualität und den Anteil untertitelter Sendungen!

    Maryanne:

    > Wer bestimmt, ob die Sprechgeschwindigkeit die Lesegeschwindigkeit übersteigt?

    Das geht aus den Untertitel-Standards hervor. Bei der ARD geht man von "120 Wörter pro Minute" aus. Wenn sich der Untertitel mit dem nachfolgenden überschneiden würde, dann muss gekürzt werden:
    http://www.daserste.de/service/kontak…ards/index.html


    Emse:

    Letztes Jahr wurden die Kosten der Wertmarke für die Freifahrt von 60 auf 72 erhöht, ohne dass irgendjemand einen "rechtsfähigen Bescheid" erhalten hat. Die Änderung hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen (§ 145 SGB IX). Man stelle sich einmal vor, nach jedem Beschluss würde der Staat "rechtsfähige Bescheide" an die über 81 Mio. Einwohner in Deutschland versenden ;)

    Hallo Maryanne,

    kannst du "Katastrophe" und "miserabel" etwas genauer definieren ? Das hilft uns bei den Gesprächen mit den Sendern. Auf der Seite von Sign-Dialog gibt es für diesen Zweck Beschwerdeformulare: http://sign-dialog.de/beschwerdeformular/

    UT werden verkürzt, wenn die Sprechgeschwindigkeit die Lesegeschwindigkeit übersteigt. Der Sinn sollte jedoch erhalten bleiben.

    ARTE untertitelt auf der Teletextseite 150, eine Übersicht der UT-Sendungen findet man auf 388. Die UT-Quote von ARTE liegt bei 9,1% und könnte natürlich besser sein.

    Herzliche Grüße,

    Berni

    Hallo Zusammen,


    Miriam: Im §69 des SGB IX ist NUR die "Feststellung der Behinderung" geregelt:

    Nenne mir doch bitte den § im SGB IX der die Rundfunkbefreiung regelt.


    @Sandra: In Österreich und Schweiz bezahlen Gehörlose die volle Fernsehgebühr. In Österreich 19-25 je nach Bundesland und in der Schweiz 31,92 monatlich. In anderen Ländern ist es ähnlich, dafür ist die Untertitelung in bestimmten Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die UT-Ziele bis Ende 2013 findest du im Film der UT-Arbeitsgruppe an Position 12:02
    Eine gute wenn auch nicht aktuelle Länderübersicht findet man auf der Webseite des Europäischen Schwerhörigenverbandes http://www.efhoh.org/#!Subtitling/c9dg

    Andere Länder haben auch Ihre Probleme mit Live-Untertitelungen, z.B. in England:

    External Content www.youtube.com
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    Aus Kostengründen (und weil die Ausbildung länger dauert) setzt man mehr auf das Respeaking-Verfahren (eine Person nutzt eine Spracherkennungssoftware und spricht alles nach, was sie hört) statt Maschinenstenografie. Dadurch entsteht eine Verzögerung von mehreren Sekunden. Meinungsverschiedenheiten (zwischen den Verbänden und den TV-Sendern) gibt es aktuell beim Block- und Scrollingverfahren. Hier diskutieren wir mit den Sender verschiedene Studien dazu.

    In Holland funktioniert die Untertitelung besser, weil das Videosignal um 10 Sekunden verzögert wird, d.h. die Untertitelabteilung hört den Ton 10 Sekunden früher und kann die UT vorbereiten. Dort sind die UT dann synchron zum Ton und nicht um 5-10 Sek. verzögert wie bei uns.


    Maryanne: Es würde mir mehr helfen, wenn du ein paar konkrete Sendungen nennst, mit denen du nicht zufrieden bist.


    cadi: Stimmt, Synchronisieren ist viel teurer als Untertiteln. In Holland und Skandinavien mit einem kleinen Publikum lohnt sich das synchronisieren oft nicht. In der PISA-Studie landete Finnland mehrmals auf dem ersten Platz und man argumentierte, dass Kinder durch die Untertitel schon sehr früh anfangen, lesen zu lernen.


    Herzliche Grüße,

    Berni

    Hallo Maryanne,

    Quote from "Maryanne"

    Schon die Eingangsfrage, ob uns entgangen sei ...., ist sinnlos, weil sich ja der Thread mit dem Thema beschäftigt.

    Ich will niemand auf den Schlips treten, aber das Widerspruchsschreiben ist inhaltlich falsch, weil es von falschen Voraussetzungen ausgeht. Z.B.:

    Quote

    Das Merkzeichen RF sieht nach SGB IX eine Befreiung der Rundfunkgebühren als Nachteilsausgleich vom Gesetzgeber gemäß SGB vor.

    Gesetzliche Grundlage für die Befreiung oder Ermässigung ist nicht das SGB IX sondern der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und im RBStV sind die 5,99 klar geregelt (siehe oben).

    Ich bin auch nicht mit der Untertitelqualität zufrieden, besonders bei Live-Sendungen. Aber wir stehen mit den TV-Sendern in Kontakt. Man arbeitet an Verbesserungen.

    Die Aktion mit dem Widerspruchsschreiben ist natürlich eure Entscheidung. Ich möchte euch nur mitteilen, dass die Strategie der anderen Hörgeschädigten-Verbände (DG, DGB, DSB) eine andere ist.

    Herzliche Grüße,

    Berni

    Hallo Miriam,

    ja gerne: Ich heisse Bernd Schneider, bin seit dem 4. Lebensjahr an Taubheit grenzend Schwerhörig, komme aus Augsburg und leite in der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten () die "Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdenspracheinblendung". Hier gibt es einen Film darüber:
    (in Gebärdensprache und mit hinzuschaltbaren Untertiteln).

    Da ich 2 Hörgeräte trage, schreibe ich normalerweise nicht im CI-Forum. Da sich die Verbände Deutsche Gesellschaft, Deutscher Gehörlosenbund und Deutscher Schwerhörigenbund in einer gemeinsamen Stellungnahme für die 1/3 Gebühr ausgesprochen haben (bei 100% UT und 5% Gebärdensprache, siehe: ) finde ich die Aktion mit dem Widerspruchschreiben kontraproduktiv.

    Die UT-Quote des SR Fernsehen liegt aktuell bei 23,2 %. Ich finde es sinnvoller, die TV-Sender auf die Drittel Gebühr hinzuweisen und einen massiven Ausbau des Untertitelangebots zu fordern.

    Die RF-Befreiung wurde übrigens nicht eingeführt, weil Veranstaltungen nicht barrierefrei sind, sondern weil bestimmte Behindertengruppen (Spastiker, psych. Kranke etc.) nicht an öffentl. Veranstaltungen teilnehmen können. Ich persönlich finde das nicht richtig, weil diese Gruppe ja ungehindert und barrierefrei Fernsehen kann.
    Ausserdem dient die Rundfunkgebühr ausschliesslich der Finanzierung des öffentl.-rechtlichen Rundfunks. Hier werden keine Gelder abgezweigt, um öffentliche Veranstaltungen barrierefrei zu machen.

    Herzliche Grüße,

    Berni

    Liebe Leute,

    sagt mal, ist euch entgangen, dass Gehörlose und Blinde mit Merkzeichen "RF" seit 1.1.2013 eine Drittel GEZ-Gebühr in Höhe von 5,99 pro Monat entrichten müssen ?
    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-u…hinderung.shtml

    Gesetzliche Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), gültig ab 1.1.2013.
    In "§4 Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung" heisst es in Absatz 2:

    (2) Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:
    1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte [...]
    2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
    3. behinderte Menschen [...]

    Ganz ehrlich: Ich bezahle die 5,99 liebend gerne, weil die TV-Sender unter Druck sind, das Untertitel-Angebot noch schneller auszubauen.

    Herzliche Grüße,

    Berni