Nach längerer Abwesenheit schicke ich ein Hallo in die Runde.
Es hat eine Weile gedauert, bis ich Antwort von ARD, ZDF Deutschlandradio erhalten habe.
Erst letzte Woche bekam ich einen Brief, daß an meinem 2. Wohnsitz kein TV oder ähnliches angemeldet ist. Ich solle dieses doch bitte nachholen.
Allerdings ist das eine WG, bei der der Hausbesitzer die volle Gebühr bereits bezahlt.
Dann bekam ich gestern auf mein Schreiben vom 21.2.2013 eine Antwort.
In Ermangelung eines Scanners möchte ich den Brief in Kurzform hier wiedergeben:
Sehr geehrte Frau S.
Vielen Dank für Ihre Information.
Sie sind der Auffassung, dass bestandskräftige Rundfunkgebührenbefreiungsbescheide, die im Jahr 2012 oder früher ausgestellt wurden, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit über den 31.12.2012 hinaus gültig sind.
Diese Auffassung entspricht nicht den Regelungen des ab 1.1.2013 gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
Der Adressat eines Gebührenbefreiungsbescheids ist daher nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit.
Gerne erläutern wir Ihnen die Bestimmungen:
Mit der Aufhebung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zum 31.12.2012 ist die in Ihrem Befreiungsbescheid zugrunde liegende Regelung entfallen.
Da eine Befreiung von der Gebührenpflicht nach dem Fortfall der Gebührenpflicht nicht mehr möglich ist, hat Ihr Bescheid ab diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit verloren.
Des weiteren geben Sie an, dass Sie den Beitrag unter Vorbehalt zahlen wollen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei öffentlichen Abgaben eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist.
Auch Rundfunkbeiträge gehören zu den öffentlichen Abgaben.
Zur Zahlung des Beitrages sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet.
Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.
Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung kein nachteil.
Nach § 10 Abs.3 rundfunkstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge.
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen zur Verfügung - gern auch telefonisch.
Ich verstehe es jetzt so, dass der neue Beitrag gleich zu setzen ist mit eine Steuer.
Oder sehe ich das falsch?
Auf jeden Fall wird an meinem Hauptwohnort ein Teilnehmer abgemeldet. Meine Eltern leben mit mir in einem Haushalt, mit einer gemeinsamen Küche und einem einzigen Eingang.
Und trotzdem wurden 2 mal der ermäßigte Beitrag eingefordert