Sanne2 Mich nervt es eher, wenn man Beiträge so formuliert, wie Du es mit #37 getan hast. Ich finde ihn schwer zu deuten. War er ernst gemeint, genervt, beleidigt, witzig oder wie?
GdB, VdK, Gewerkschaft
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Das war selbstverständlich Ernst gemeint. Oder hast du da irgendwo ein Smiley gesehen? Ich habe mich auch grade wieder in Rage geschrieben, aber auch gleich wieder gelöscht. Das bringt hier eh nichts.
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Die Probleme ergeben sich dadurch, dass berufliche und private Auswirkungen vom GdB nicht differenziert werden. Sannes Überlegungen beziehen sich ausschließlich auf die beruflichen Auswirkungen des Hörverlustes. Als Lehrkraft arbeitet man in einem akustisch herausfordernden Umfeld. In manchen Klassen steht bei mir die Lärmschutzampel häufiger auf rot als auf grün. Statt einer Erholungspause zwischen zwei Doppelstunden hat man Aufsicht, muss noch Schüler beraten oder tauscht sich im lauten Lehrerzimmer mit Kollegen zu anstehenden Themen aus. Räumliche Rückzugsmöglichkeiten existieren für die meisten Lehrkräfte nicht.
Ohne eine Gleichstellung kann man lediglich darauf hoffen, dass Schulleitung und Stundenplaner „Mitleid“ haben und vielleicht darauf verzichten, jemanden mit einseitigem Hörverlust zwischen zwei Doppelstunden noch als Pausenaufsicht (mit entsprechender Lärmentwicklung) einzusetzen. Die Anschaffung einer technischen Ausstattung, die das Unterrichten erleichtern würde, bleibt dann leider ein Wunschkonzert. Diese Rolle des „Bittstellers“ finde ich persönlich sehr belastend. Ich würde mir hier eine andere Herangehensweise wünschen, z. B. indem man eine Skala für berufsspezifische Beeinträchtigungen einführt: Während ich in dem einen Beruf mit einseitiger Taubheit kaum Einschränkungen habe, sieht es in anderen (z. B. als Lehrkraft oder Erzieher) ganz anders aus. Insofern erscheint mir der GdB zu pauschal.
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Das war selbstverständlich Ernst gemeint. Oder hast du da irgendwo ein Smiley gesehen? Ich habe mich auch grade wieder in Rage geschrieben, aber auch gleich wieder gelöscht. Das bringt hier eh nichts.
Hi Sanne,
Im Zweifelsfalle bevor man sich immer wieder über die Selben ärgerst, weil Manche ihre Komplexe in der Anonymität von Foren, durch eine große Klappe und ruppige Arroganz kompensieren wollen, einfach auf deren Namen klicken, dann im neuen Fenster auf das schwarze Männchen und danach auf Blockieren.
Danach können sie schreiben was sie wollen, draussen hört ihnen vermutlich auch keiner mehr zu.
Robert -
Im Zweifelsfalle bevor man sich immer wieder über die Selben ärgerst, weil Manche ihre Komplexe in der Anonymität von Foren, durch eine große Klappe und ruppige Arroganz kompensieren wollen, einfach auf deren Namen klicken, dann im neuen Fenster auf das schwarze Männchen und danach auf Blockieren.
Das ist nicht meine Art und Weise mit Kritiken und Meinungen anderer umzugehen.
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Und ich hab keine Freizeit und Nerven zu verschenken.
Jedem eben das Seine. -
Quote
Ohne eine Gleichstellung kann man lediglich darauf hoffen, dass Schulleitung und Stundenplaner „Mitleid“ haben und vielleicht darauf verzichten, jemanden mit einseitigem Hörverlust zwischen zwei Doppelstunden noch als Pausenaufsicht (mit entsprechender Lärmentwicklung) einzusetzen. Die Anschaffung einer technischen Ausstattung, die das Unterrichten erleichtern würde, bleibt dann leider ein Wunschkonzert
Dankeschön
Genauso sehe ich das, ich habe es nur anscheinend nicht richtig formulieren können.
Das nach der Versorgungsmedizin-Verordnung regelrecht nur ein GdB von 20 vergeben wird, kann jeder nachlesen. Meine Erfahrung ist, das die Sachbearbeiter bei ihrer Entscheidung aber auch nach dem Sozialgesetzbuch IX Teil 1, Kapitel 1, Paragraph 2, Satz 1 einen gewissen Ermessensspielraum haben. Hier ist eine gute Begründung, die nicht an den Haaren herbei gezogen ist, immens wichtig. Trotzdem muss man sich eventuell auf einen langen Kampf gefasst machen, je nachdem wie der entsprechende Sachbearbeiter tickt. Nach meinen Erfahrungen haben Lehrer und Erzieher bei einseitiger Ertaubung eine hinreichende Begründung zur Hand, nämlich Sprachverstehen im Störlärm und das Vermeiden von weiteren Hörstürzen. Also hier nochmal meine Meinung: 30 GdB und eine Gleichstellung für einseitig ertaubte Lehrer und Erzieher ist zwar nicht die Regel, aber auch nicht unmöglich. -
Das Problem ist ja auch, dass die Auswirkungen durch die Vergabe eines GdB eh nicht vollständig erfasst werden können.
Generell finde ich es wichtig, wenn jedem (!) die Möglichkeit einer Beratung durch den IfD ermöglicht wird und nicht nur, wenn man einen GdB oder eine Gleichstellung hat.
Denn was für Menschen mit einseitiger Schwerhörigkeit und z.B: den Lehrerberufen an Problemen besteht, besteht bei anderen mit z.B. einer Sehbehinderung oder körperlichen Behinderung in anderen Bereichen. Hier müsste eigentlich viel detaillierter differenziert werden und es nicht von den reinen Zahlenwert des GdB abhängig gemacht werden.
Das bezieht sich natürlich nicht nur aif die Beratung durch den IfD, sondern auch um ggf. die Ausstattung mit entsprechenden Hilfsmittel, sofern es (nach Beratung des IfD) notwendig ist.
Das Problem hierbei ist, dass die Gelder, die für die Ausstattung, die behinderungsbedingt notwendig sind, zweckgebunden sind. Die zur Verfügung stehenden Gelder sind nämlich die Zahlungen von Arbeitgebern, welche die sogenannte Behindertenquote nicht erfüllen. Daher ist die Ausschüttung der Gelder auch daran gebunden, dass der Mensch, der bezuschusst wird, behindert im Sinne des Gesetzes ist.
Ich hoffe ihr versteht mich jetzt nicht falsch. Ich bin eindeutig dafür, dass Personen, die Einschränkungen haben (egal, ob daraus eine Behinderung resultiert oder nicht), die notwendige Arbeitsplatzausstattung bekommen. Nur wie dieses (von der finanziellen Seite bzw. den Zuständigkeiten) geregelt werden kann, weiß ich nicht. -
So viel ich weiß hat jeder Mensch ein Anrecht auf Erstberatung beim IfD. Außerdem müsste man das Sozialgesetzbuch IX eventuell noch mal genau durchlesen, das sind nämlich Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Demnach müsste es irgendwo auch eine Regelung für Menschen geben, die keinen oder nur bis 20 GdB haben, aber eingeschränkt sind und wenn sie so weiter machen tatsächlich schwerbehindert werden können. Paragraph 3, Satz 1: Die Rehaträger und die Integrationsämter wirken bei der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Ausführungen von Leistungen im des Sinne des 1. Buches sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nach Paragr. 167 darauf hin, das der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
Die EUTB wären übrigens auch eine gute Anlaufstelle, um sich beraten zu lassen, was man bei drohender Behinderung tun kann und welche Rechte man hat. Im Falle eines Rechtstreites geben sie allerdings keine Unterstützung. -
Im Zweifelsfalle bevor man sich immer wieder über die Selben ärgerst, weil Manche ihre Komplexe in der Anonymität von Foren, durch eine große Klappe und ruppige Arroganz kompensieren wollen,
Wow. Auch eine Methode:
Erst von jemandem sämtliche Informationen abgreifen und danach selbigen mit Füßen treten.
Ist dir vielleicht schon mal in den Sinn gekommen, dass der Gegenwind gegen dich mit deiner eigenen Art zu tun haben könnte, wie du selbst hier auftrittst? Jemanden zu blockieren, nur weil er eine andere Ansicht vertritt als deine? D.h. es ist eine Diskussion mit dir von vornherein völlig sinnlos, weil du deine Meinung hast und an der ist nicht zu rütteln, weil sie deiner Meinung nach dogmatisch richtig ist.
Seltsame Einstellung. Aber okay, dann weiß jeder hier gleich, bei wem man sich mit Preisgabe von Informationen in Zukunft zurück hält.
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Hallo,
Ich halte es für notwendig, dass auch einseitig Ertaubte im Beruf Unterstützung erfahren. Man stelle sich vor, was für ein volkswirtschaftlichen Schaden es wäre, wenn jemand wegen der fehlenden Unterstützung in Frühpension oder Frührente geht.
Vielleicht ist der Ansatz "von Behinderung bedroht" ein Türöffner. Im Sozialrecht müssen ja eigentlich die verschiedenen Rehaträger unter sich ausmachen, wer bezahlt. Bei Beamten gibt es eigentlich nur Beihilfe oder Integrationsamt.
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Rob..... halte Dich da raus wenn Du mit solche Sachen nicht wirklich auskennst! Es wird nicht addiert und .......
Eigentlich hatte ich nicht vor Dir nach dieser arroganten Frechheit nochmal auf irgendwas zu antworten, ausser wir würden uns mal persönlich über den Weg laufen.
Aber weil ich diese Unterlagen grad zufällig beim IFD vorlegen muss, will ich kurz mal den Unterschied zwischen meinen persönlichen Erfahrung und deinem Paragraphen ..... aufzählen klarstellen.
Und um das auch gleich mal klar zu stellen, vom Addieren habt nur Ihr geredet und nicht ich.
Ich sagte dass auch Nebenerkrankungen berücksichtigt werden, wenn man es richtig anfängt, oder jemanden um Hilfe bittet der weiß wie man das anstellt.
Da ich damals tatsächlich keine Ahnung hatte was möglich ist und im Vorfeld nur soche Infos wie von Dir bekam, habe ich die 70% eben nur dem VDK bzw. dessen Mitarbeiter zu verdanken.
Das selbe Spiel bei den Abfindungen, wo ich auch 100%ig weiß was bei meinen Bekannten, die Rechtsanwälte eingeschaltet haben, bekommen haben.
Aber auch da wissen ja viele alles besser.
Und ich bestehe bei dem Bild auf mein Urheberrecht!
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Ja das wissen wir schon. Das ändert aber immer noch nichts daran, dass man mit einer einseitigen Taubheit mit gesunden Gegenohr trotzdem nur ein GdB 20 erhält. Und es ändert auch nichts daran, dass ein Widerspruch gegen ein so beschiedenen Bescheid sinnlos ist, wenn man keine weiteren Einschränkungen vorweisen kann.
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Die EUTB wären übrigens auch eine gute Anlaufstelle, um sich beraten zu lassen, was man bei drohender Behinderung tun kann und welche Rechte man hat. Im Falle eines Rechtstreites geben sie allerdings keine Unterstützung.Zur Beratung durch den EUTB: Nachdem ich in zwei Kliniken gesagt bekommen hatte, dass ich - wegen ‚alles platt in der Hörschnecke’ - eine CI-Kandidatin bin und den OP-Termin hatte und ich dem Berater zuvor lang und breit meine Lage erklärt hatte, rief mich der Berater an und fragte, warum ich denn kein Hörgerät nähme.
Das war doch eine toller Tipp, oder? 😅
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Danke, AnniB! Ich dachte bisher immer, ich bin die einzige, die (fast durchgehend) schlechte Erfahrungen mit der EUTB gemacht hat.
Alle raten immer zu VdK, zu EUTB — und ich habe beides schon ausprobiert und war entsetzt über die (schlechte / nicht vorhandene) Beratung, über den eklatanten Wissensmangel und über das Unverständnis der Situation.
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Für mich war die Eutb in Stuttgart die erste Anlaufstelle, ohne deren Beratung und Zusprechen, wäre ich nicht soweit, wie bisher. Auch bzgl. Technische Hilfsmittel hat mir die EUTB die richtigen § und Tipps zukommen lassen. Glücklicherweise wurde die EUTB für Gehörlose / Hörgeschädigte aufgrund Umstrukturierungen 2023 nicht geschlossen.
Schade, dass es so qualitative Unterschiede gibt.
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Ich war von der VDK auch enttäuscht, was aber daran liegt, dass ich Beamtin bin (was auch zu dieser Konstellation mit privater Krankenkasse+ Beihilfe führt.) und da vieles gar nicht dem Sozialrecht unterliegt. Bei meiner VDK steht wohl in der Satzung, dass man zu Beamtenrecht nicht berät oder so.
War da deutlich besser dran mit Gewerkschaft und IFD.
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Ich war von der VDK auch enttäuscht, was aber daran liegt, dass ich Beamtin bin (was auch zu dieser Konstellation mit privater Krankenkasse+ Beihilfe führt.) und da vieles gar nicht dem Sozialrecht unterliegt. Bei meiner VDK steht wohl in der Satzung, dass man zu Beamtenrecht nicht berät oder so.
War da deutlich besser dran mit Gewerkschaft und IFD.
Der VDK darf wohl nur zu Dienstunfähigkeit beraten.
Häufig gestellte Fragen - Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
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