Ah, das ist dann wohl der Punkt: im Antrag steht nämlich, es wird das gewertet, was man OHNE Hörhilfen hört - egal ob man welche trägt oder nicht. Ohne CIs höre ich halt dumpfe Geräusche, z.B. Schritte oder wenn etwas hinunterfällt, Schubladen, e.t.c.
Beidseitig CI trotzdem bleibt es bei 60% beim "Verschlimmerungsantrag".
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Hallo Kolja,
Ohne deine Gründe zu kennen, möchte ich Dir die Eindrücken mit geben, der mir beim Lesen Deiner Postings aufgefallen ist.
Du verstehst deinen Mann als bekannte Person im Zweiergespräch am Esstisch nicht. Wenn Euer Esstisch nicht gerade Putins Dimension entspricht, dann ist das schon ein Zeichen, dass deine Hörreste minimal sind. Dass Du Dich mit neuen Hörgeräten schwer tust, ist ebenfalls ein Indiz für ein sehr, sehr schlechtes Gehör.
Meiner Meinung nach hilft Dir eine FM da auch nur sehr bedingt. Eine FM kann Sprache herausheben, kann aber nichts ersetzen, was nicht mehr vorhanden ist.
Du hast nun drei Möglichkeiten:
1.) Du entscheidest Dich für ein CI.
2.) Du stellst Dich auf andere Kommunikationsformen um (Gebärden) und suchst da Kontakte.
3.) Du verharrst weiterhin in diesem Zwischenstadium zwischen Baum und Borke, in dem Du schon länger zu stecken scheinst.
Während die Möglichkeiten 1 und 2 vorwärts gewandte Bewältigungsstrategien sind, bedeutet der Weg 3 verschenkte Lebensqualität. Da Du auch nicht jünger wirst, wird dir das Lernen neuer Geräusche mit CI oder das Lernen einer neuen Sprache im Fall von DGS immer schwerer fallen, wenn Du doch eines Tages den Knoten durchhauen willst.
Nichts für ungut. Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.
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So, jetzt ist eine Woche vorbei.
Der VdK (bei dem ich zahlendes Mitglied bin) hat zwar eine Eingangs-Bestätigungsmail geschrieben, aber sich sonst nicht gemeldet.
Meine Selbsthilfegruppe weiss offenbar auch keinen Rat.
Eine Frage an euch:
Kriege ich wenigstens meine Original-Belege (Arzt- / Uniklinik- / Audiogramme etc.) vom Versorgungsamt wieder?
BTW: Erfrischend "rau-herzlicher Umgangston" phasenweise hier. Und ich bin als ehemaliges BR-Mitglied und ehemaliger kommunaler Vertreter einer Partei (80er/90er) schon einiges gewohnt.
Aber nix für ungut, vielleicht sind wir momentan alle miteinander wegen der allgemein bekannten Umstände (Corona, Inflation, Krieg) alle ein wenig gereizt.
Liebe Grüsse
Olli
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upps orginal beleg ist so eine sache,Ich solle halt copien schicken, oder einscannen und per Mail schicken.
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Magst du uns mal dein Audiogramm zeigen? Das wäre wirklich sehr hilfreich, dir weiterhelfen zu können.
Wenn du schon BR Mitglied warst sollte dir dann auch bewusst sein, dass man alle Fakten auf den Tisch legt, um richtig beurteilen zu können. Das hast du hier noch nicht getan.
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Hallo Olli
BTW: Erfrischend "rau-herzlicher Umgangston" phasenweise hier. Und ich bin als ehemaliges BR-Mitglied und ehemaliger kommunaler Vertreter einer Partei (80er/90er) schon einiges gewohnt.
Aber nix für ungut, vielleicht sind wir momentan alle miteinander wegen der allgemein bekannten Umstände (Corona, Inflation, Krieg) alle ein wenig gereizt.Genau die richtige Ansage!
Gruß Joachim
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Die Gründe sollte man schon kennen, um mitdiskutieren zu können, aber wenn der GDB mit einer der Hauptgründe für oder gegen ein CI ist, dann ist die Richtung falsch, denn es geht doch primär um besseres Hören.
Gruß Norbert
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Hallo,
ich muss doch nochmal nachfragen:
Für den GdB ist das Audiogramm ohne Hörhilfen ausschlaggebend?!
Ich habe einen GdB von 50. Den Verschlechterungsantrag möchte ich demnächst angehen. Aber ich dachte, die Änderung sei gerade, dass die Versorgung mit Hörhilfen jetzt berücksichtigt wird und man daher ggf. riskiert „zurückgestuft“ zu werden?
Ich habe einseitig Restgehör, so dass ich ohne die beiden CI’s tiefe Geräusche höre. Sprache und wichtige hohe Geräusche höre ich nicht mehr…
Den GdB von 50 möchte ich auf keinen Fall riskieren.
Viele Grüße,
Steffi
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Ja steht doch weiter oben, ohne Hörhilfen.
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Ja die geplante Änderung ist noch nicht in Kraft. Und auch noch nicht absehbar, wann das sein wird. Aktuell muss der Hörverlust für den GdB mittels Sprachaudiogramm ohne Hörhilfen ermittelt werden.
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Danke Euch!
Ich hatte nur so was mit einer Änderung im Hinterkopf, aber dann bin ich ja erstmal beruhigt.
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In dem Antrag den ich ausgefüllt habe, steht das so, dass es OHNE Hörhilfen berechnet wird - und den habe ich kurz vor der OP gestellt, der Techniker hatte mich darüber aufgeklärt.
Nach der OP kam dann die Bestätigung.
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Vor einigen Jahren hatte ich mich auch mal mit dieser Thematik beschäftigt und wenn ich mich recht erinnere, dann richtet sich der GdB nicht alleine nach dem vorhanden oder nicht vorhandenen Restgehör. D.h., es werden in die Entscheidung darüber noch weitere Kriterien einbezogen, wie evtl. vorhandene Sprachentwicklungsstörungen oder weitere körperliche Behinderungen. Insofern ist es eigentlich nicht zielführend, die Diskussion nur auf das Restgehör zu reduzieren.
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Welcher GDB sich aus dem Audiogramm ergibt, ist doch in der VersMedV ganz klar und im absoluten Regelfall ohne Interpretationsspielraum definiert.
Das Problem kst aber: Das was Ärzte medizinisch bescheinigen ist nicht immer das, was laut VersMedV rauskommt. Unser Sohn hat auf allen Frequenzen einen Hörverlust von über 85 dB. Laut Arzt: an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Laut VersMedV: Taub.
Jetzt kommt der überlastete Mensch vom Amt, liest Schwerhörig und gibt dir 60%. Es gibt ja so viele Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen und noch viel mehr Kombinationen daraus und ganz viele Ausnahmen... da kennt der sich nicht überall adhoc im Detail aus.
Wir haben es ihm da schriftlich mit Verweis auf die einzelnen Paragraphen der VersMedV vorgerechnet. Eine Woche später anstandslos die 100% mit GL und H erhalten.
Also: nicht spekulieren. Audiogramm nehmen und selbst nachrechnen
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Alles schön und gut. Aber Olli will lieber auf's Amt stänkern als konstruktiv beitragen. Es wurde schon mehrfach nach dem Sprachaudiogramm gefragt. Kam nix. Na, dann halt nicht.
ist doch in der VersMedV ganz klar und im absoluten Regelfall ohne Interpretationsspielraum definiert.
Ich glaube nicht, dass du dir mal den entsprechenden Anhang in der VersMedV angeschaut hast.
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Dani,
ich glaube doch, das Erlenbacher das mal durchgerechnet hat. Es ist in der Tat so wie Erlenbacher schreibt. Die Ermessensspielräume sind nahezu Null. Ermessensspielräume bestehen eigentlich nur noch bei Hörbehinderung in Kombination mit anderen Behinderungen oder Krankheiten.
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So ist das......
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So ist das......
Richtig, so ist das, dass du den entsprechenden Anhang in der VersMedV noch nicht angeschaut hast.
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Alles schön und gut. Aber Olli will lieber auf's Amt stänkern als konstruktiv beitragen. Es wurde schon mehrfach nach dem Sprachaudiogramm gefragt. Kam nix. Na, dann halt nicht.
Ich glaube nicht, dass du dir mal den entsprechenden Anhang in der VersMedV angeschaut hast.
Und ich bin überzeugt, dass das Thema keine Glaubensfrage ist. Selbstverständlich habe ich mir die VersMedV angeguckt inkl. aller Anlagen. Ich hab sie mir nicht nur angeschaut, sondern auch verstanden. Möchtest du noch einen sachlichen Beitrag liefern oder anderen Leuten nur unterstellen, sich nicht informiert zu haben? Falls du einen sachlichen Beitrag hat... eine Frage, die du gerne diskutieren möchtest oder eine gut begründete andere Meinung... dann immer her damit.
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Und ich bin überzeugt, dass das Thema keine Glaubensfrage ist. Selbstverständlich habe ich mir die VersMedV angeguckt inkl. aller Anlagen. Ich hab sie mir nicht nur angeschaut, sondern auch verstanden. Möchtest du noch einen sachlichen Beitrag liefern oder anderen Leuten nur unterstellen, sich nicht informiert zu haben? Falls du einen sachlichen Beitrag hat... eine Frage, die du gerne diskutieren möchtest oder eine gut begründete andere Meinung... dann immer her damit.
Welchen GdB erhält man, wenn man einen Hörverlust von 80% hat, sowohl links als auch rechts. 50, 60 oder 70?
Dennoch ist schwer davon auszugehen, dass Olli ausschließlich auf das Amt schimpfen möchte. Denn geliefert hat er bis heute nichts.
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