Hallo Ihr,
ich bin seit der Operation bei einer Sache, bei der ich nicht mehr weiterkomme.
Also mein SB-Vertreter sagte, dass ich für die Dauer der ambulanten ReHa freigestellt werde, für den Lohnausgleich aber einen Kostenträger brauche.
Eigentlich macht das CIC und die Klinik den Antrag, was sie auch gemacht haben.
Weil mir aber keiner zu sagen wußte, wie ich das Übergangsgeld beantragen soll, habe ich die KK und die DRV angeschrieben, nach einem Hin und Her habe ich gestern Post von der DRV mit Antragsformularen für die medizinische Rehabilation bekommen. Da auch ein ärztlicher Befund erforderlich sein soll, hatte ich den Kragen voll und bin heute direkt zu DRV in meiner Stadt gegangen.
Dort sagte man mir, dass der ärztliche Befund tatsächlich noch ausgefüllt werden muss, obwohl von der Klinik bereits einer vorliegt (??).
Auch sei es nicht korrekt, dass ich bei Freistellung durch den AG Übergangsgeld beantragen muss, sondern weiter Lohnfortzahlung besteht. :?
Diesbezüglich habe ich mein SB-Vertreter wieder angemailt.
Mal sehen was da rauskommt.
Wie ist es euch ergangen? Wurdet ihr von der Arbeit freigestellt mit LFZ? Oder musstet ihr trotzdem Übergangsgeld beantragen?
Ich wollte die amb. ReHa machen, da ich ja eine kleine Tochter und einen Vollzeitjob habe. Würde ich die ReHa direkt nach der Arbeit machen, wäre ich nicht voll bei der Sache und gegen 20 Uhr zu Hause. :cry:
Ich hoffe, ihr wißt Rat.
LG Rebecca