Ich klinke mich hier auch mal eben mit rein. Ich habe aktuell einen GdB von 50 und den Grünen Ausweis mit RF Merkzeichen. Würde sich jetzt daran was ändern wenn ich das CI bekomme?
Erfahrungen Behindertenausweis
-
-
Ich klinke mich hier auch mal eben mit rein. Ich habe aktuell einen GdB von 50 und den Grünen Ausweis mit RF Merkzeichen. Würde sich jetzt daran was ändern wenn ich das CI bekomme?
Das hängt davon ab, wie viel du noch auf dem Nicht-CI-Ohr hörst. Ich hatte auch einen GdB von 50 und habe mir nach der ersten OP ausgerechnet, dass ich (wahrscheinlich mit Streiterei) auf 60 kommen könnte. Mir war das den Aufwand nicht wert, deshalb habe ich erst nach der zweiten OP und vollständigen Ertaubung einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Selbst da musste ich noch Widerspruch einreichen um meinen GdB von 80 und Merkzeichen GL zu bekommen.
-
Ich habe aktuell einen GdB von 50 und den Grünen Ausweis mit RF Merkzeichen. Würde sich jetzt daran was ändern wenn ich das CI bekomme?
Es hängt doch erst einmal davon ab, wofür du den GdB 50 bekommen hattest.
Denn: bei bestimmten Erkrankungen kann der GdB nach einem Neufestsetzungsantrag auch vermindert werden. Wegen Fortschritts in den Behandlungsmoglichkeiten usw. Bevor du also sowas in Erwägung ziehst, laß dich z.B bei einem Sozialverband beraten.
Nur ein CI bei gesundem Gegenohr ergibt einen GdB 20. Wenn du 50 hast würde das also eher nichts ändern.
-
Ok also erstmal alles so lassen wie es ist. Die 50 hab ich erst seit einem Jahr.
-
Wenn es igendwie geht, würde ich das auch so lassen und alle Behörden in Ruhe lassen.
-
Wird mittlerweile bei der Ermittlung des GdB durch das Integrationsamt auch schon das Sprachverstehen mit CI berücksichtigt?
Ein Bekannter meinte gestern zu mir, dass das neuerdings so sei.
Ich hab vor ein paar Monaten mal gehört, dass das kommen soll, kann aber kann nichts dazu finden.
-
Hallo Thorsten,
zunächst einmal: das Integrationsamt hat nichts mit der Festlegung des GdB oder der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zu tun. Du meinst wohl das Versorgungsamt.
Und nein, das Sprachverstehen wird weiterhin OHNE Hörhilfen bestimmt, also auch ohne CI. Nachzulesen unter VersMedV, Anhang, Abschnitt 5 - Hören und Gleichgewicht -
Hallo ihr lieben,
ich habe Post bekommen, GdB 20. Allerdings Einspruch eingelegt, es wurde weder das linke Ohr noch der Tinnitus mit der Schlafstörung berücksichtigt. Hatte heute auch wieder einen hörtest, da ich das Gefühl habe, das links meine hörleistung abnimmt. Ist laut Ärztin auch tatsächlich so
mein „gutes“ Ohr hat bis 2k Frequenz ab ca 30-40 dB Töne registriert. Ab 2k bricht es komplett ein auf 60-80dB. Alles ab 5k wird nicht mehr gehört. Im Moment steht jetzt ein HG im Raum, allerdings will die Ärztin noch den Urlaub von mir abwarten und dann nochmal testen, wie es sich entwickelt hat.
-
GdB20 ist allein das taube CI Ohr wert. Bei dem Abfall am anderen Ohr, am Besten mit Horgeräteversorgung, sollte eigentlich ein höherer GdB erreichbar sein. Idealerweise mit anschließender Gleichstellung, die mit den Schlafstörungen/Tinnitus begründet werden. Allerdings wäre es hilfreich, wenn du wegen des Tinnitus auch entsprechende Vorbehandlungen hattest und das belegen kannst.
-
Hallo Acki,
danke dir für die Antwort
so hab ich es beim Amt auch argumentiert, zudem liegt eben der neue Hörtest von dieser Woche vor, der auch nochmal die Verschlechterung im letzten halben Jahr zeigt. Bei dem Tinnitus kann man wohl leider nicht viel machen. Laut Ärztin kommt dieser wohl durch die zerstörten Haarzellen bei mir.
-
Hallo,
magst du mal das Sprachaudiogramm einstellen?
Dann kann ich dir genau sagen, welcher GdB dir nach VersMedV zusteht.
Bist du wegen dem Tinnitus in psychologischer Behandlung?
Hast du auf dem implantierten Ohr noch Resthörvermögen? Wenn ja, dann bräuchte ich da auch einmal ein Ton- und Sprachaudiogramm. -
Guten Morgen zusammen!
Ich habe ein gesundes Ohr und ein taubes Ohr das mit CI hört. Macht es Sinn einen GdB 20 zu beantragen? Ist es der Aufwand wert? Was kann einem dieser Grad für Vorteile bringen?
Schönen Sonntag!☀️
-
Hallo,
der einzige Vorteil ist ein minimaler Steuervorteil.
Daher macht es schon Sinn, einen GdB zu beantragen meiner Meinung nach, auch wenn es vlt 20 Euro im Jahr oder so sind, die man dadurch an Steuern spart. -
Hallo,
der einzige Vorteil ist ein minimaler Steuervorteil.
Daher macht es schon Sinn, einen GdB zu beantragen meiner Meinung nach, auch wenn es vlt 20 Euro im Jahr oder so sind, die man dadurch an Steuern spart.Nun, neben dem Steuervorteil hatte ich auch noch eine Ermäßigung bei Rundfunkbeitrag bekommen. Das ist schon ein ordentlicher Betrag, wie mir vom Beitragsservice in Köln mitgeteilt wurde.
-
Nun, neben dem Steuervorteil hatte ich auch noch eine Ermäßigung bei Rundfunkbeitrag bekommen.
Aber sicher nicht mit einem GdB20?
-
Also ich hab die GEZ reduzierung erst ab GDB 50 erhalten. Hatte vorher 2 Jahre lang 40. Da konnte ich bei der GEZ nix machen.
-
Nein natürlich nicht mit GdB 20. Aber ich gehe davon aus dass es wohl nicht bei GdB20 bleiben wird. Ich bekam vor 3 Wochen Rückwirkend zum 01.01.2023 GdB70 links HG und rechts CI.
-
Also bei einseitiger Taubheit (und normalhörendem Gegenohr) gibt es nur einen GdB von 20.
Es war ja auch die Frage, ob sich die Beantragung dann lohnt.
Daher habe ich den einzigen Nachteilsausgleich, den man bei GdB 20 hat, aufgeführt: die Reduzierung der Steuerlast.
Erst bei einem GdB von 50 alleine auf die Hörschädigung bekommt man das Merkzeichen RF zur Ermässigung der Rundfunkgebühren. -
Hallo Muggel, ich kann dir gerne nach dem nächsten KH-Termin Anfang Oktober das Audiogram mal rein schicken. Ich bin allgemein in psychologischer Behandlung aufgrund von PTBS, Depressionen und BPS. Allerdings mittlerweile so stabil, dass ich diese nicht mehr als Belastung für mich persönlich wahrnehme. Dort wurde allerdings auch der Tinnitus schon mehrmals angesprochen.
-
Hallo,
ich frage, weil ein Tinnitus normalerweise mit zu einer Schwerhörigkeit gehört, zumindest nach VersMedV und es darauf keinen eigenen GdB gibt (oder maximal einen GdB von 10).
Aber: wenn der Tinnitus unverhältnismäßig stark ist, kann es einen höheren GdB bedingen.In der VersMedV steht:
Ohrgeräusche (Tinnitus) GdB ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0-10 mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20 mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) 30-40 mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten mindestens 50 Ist man also wegen dem Tinnitus in psychologischer Behandlung, dann sollte man schauen, dass dieser das auch bestätigt. Je näher es an der o.g. Formulierung ist, desto weniger Spielraum hat das Versorgungsamt bei der Festlegung des GdB.
-