Er meinte dazu, es ist eben nicht generell so, dass andere Erkrankungen (neben der Schlimmsten) nicht berücksichtig werden.
Ähm, wer soll denn was anderes behauptet haben? Selbstverständlich werden andere Leiden berücksichtigt. Diese werden allerdings nicht aufaddiert. Es kommt vor allem darauf an, ob sich die jeweiligen Leiden im Alltag gegenseitig beeinflussen.
Wenn der menschliche Sachbearbeiter einen zu hohen GdB bewilligt, dann ist das für den Betroffenen zwar von Vorteil. Ein Rechtsanspruch gibt es für andere deshalb trotzdem noch lange nicht, das ein Widerspruchverfahren rechtfertigt.