Wisst ihr, ob man bei einer Gleichstellung auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen kann? Ich bin nun schon mehrfach aufgefordert worden, (auch) meinen Ausweis zu schicken, vermute aber, dass dies Standardtexte sind.
Schwerbehindertenausweis auch bei Gleichstellung?
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Die Gleichstellung ist genau genommen nur als Absicherung Deines Arbeitsplatzes anzusehen. Daher auch Beantragung, Prüfung und Bescheid bei und durch die Agentur für Arbeit. Soweit ich das erlebt habe, bekommst sowohl Du als auch der Arbeitgeber den Bescheid. Von daher frage ich mich jetzt ja, wer denn da bei Dir noch einen Nachweis sehen will. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es bei Gleichstellung jedenfalls nicht - siehe auch hier: https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/S…llung_node.html
Übrigens: auf dem gleichen Weg kann man auch eine Anrechenbarkeit auf mehr als einen Schwerbehindertenplatz erreichen. Das ist für den Arbeitgeber bei der Ermittlung der Beschäftigungsquote und damit der Höhe der Ausgleichsabgabe interessant. Hat zwar hohe Hürden, aber für hochgradig Hörgeschädigte durchaus möglich. -
Ich bin Beamtin, ich brauchte die Gleichstellung, damit der Integrationsfachdienst sich um mich kümmern darf und ich eine Arbeitsplatzausstattung (schalldämmende Maßnahmen in einem Raum z.B.) beantragen kann. Zum Glück habe ich sie auch erhalten, sodass es jetzt deutlich einfacher ist. Nun ist zwar weiterhin Behörden-Ping-Pong, aber es gibt Leute, die sich um meinen Fall kümmern. Alle beteiligten Stellen haben aber immer nur ihre Standardformulare, bei denen vieles nicht für Beamte zutrifft. Als Nachweis für LVR und Bezirksregierung wurde jetzt u.a. nach meinem Schwerbehindertenausweis gefragt.
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Hallo Anni,
dann ist das wahrscheinlich ein (behördlicher) Standartsatz. Du wirst aber sicherlich dennoch einen Bescheid über die Gleichstellung erhalten haben - diesen würde ich in Kopie an die entsprechenden Stellen schicken.
Der Verfahrensablauf bei Beamten ist oft etwas komplizierter als bei dem "normalen" Arbeitsnehmer; das weißt ich aus eigener Erfahrung in vielen Bereichen und insbesondere im Zusammenhang mit dem CI (Kostenübernahme OP, Kostenübernahme Reha sowie Batterien usw.).
Ich wünsche dir viel Glück, dass nun trotz der derzeitigen Situation dank Corona entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, damit du den Weg zurück in den Dienst findest!
Viele Grüße
SaSel
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Hallo Anni, ich kann Dir Deine Deine Frage nicht ausreichend beantworten, aber SaSel und ChrisH wurden hier ja tätig.
Mich würde interessieren, welche schalldämmenden Massnahmen bei Dir getroffen wurden. Ich danke Dir schon vorab!
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Noch keine! Der technische Dienst und der IfD darf ja noch nicht ausrücken. Ich warte noch darauf, dass sie kommen dürfen.
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Hallo Anni, dann bin ich gespannt.
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Noch keine!
Ich dachte, als Sofortmaßnahme wurden die Schüler aus den Zimmern verbannt?
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
einen Schwerbehindertenausweis bekommt man nur mit einem GdB von mindestens 50.
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@AnniB.: wer hatte genau nach Deinem SchwebiAusweis gefragt? Eigentlich weiss die IFD, dass die Personen unter GdB 50 haben keinen SchwebiAusweis bekommen sondern „nur“ Gleichgestellt sind - ansonsten übermittle Deinen Gleichstellungsbescheid an entsprechende Institution die es angefordert hatte.
Soweit ich mitbekam ist IFD für Gleichgestellte nur dann zuständig wenn Arbeitsplatz in Gefahr bzw. aufgrund der Behinderung in Verzug ist!. Ob IFD auch für Beamte zuständig ist weiss ich leider nicht genau. Hast Du schon versucht zu arbeiten um zu sehen inwiefern Dir Schwierigkeiten bereitet? Denn einfach so die Vermutungen kann Probleme auftreten zu beantragen geht natürlich nicht, man sollte schon die Praxis beschreiben.
Was mich anbelangt, trage beidseitig CI - könnte einiges vom IFD bekommen aber bevor ich was beantrage (momentan aktuell) soll ich die Roger Anlage testen inwiefern ich damit klar komme. Ohne genaue Situationsbeschreibung und Test werden Anträge eigentlich gnadenlos abgewiesen.
Es könnte sein, dass bei Gleichgestellte (Beamte!?) das AA zuständig ist!
Habe hier einen Link gefunden wo es bzgl. Gleichstellung steht und einen kurzen Hinweis wie mit Beamten steht ist auch kurz erwähnt. -
Hallo zusammen,
aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der IFD auch für Beamte zuständig ist. Der IFD hat mich schon vor der Wiedereingliederung begleitet und auch ohne Probleme das zusätzliche Kabel vom Telefon zum Minimikrofon finanziert.
Viele GrüßeSaSel
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Hallo,
es macht glaube ich ohne jetzt „schönreden“ zu wollen einen unterschied ob man beidseitig oder einseitig taub ist,Es ist klar, dass einseitigen ertaubte begrenzt ebenso Schwierigkeiten haben, aber ich denke dass dies die Sache schwieriger macht.
GrußWallaby
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Ja, auch als Beamte kann man gleichgestellt werden, und zwar z.B. wenn andernfalls eine Zurruhesetzung droht. Und auch wenn manche es nicht glauben können, auch mit "nur" einem CI-Ohr kann das drohen. Auf die Diskussion oder Bewertung darüber steige ich nicht ein.
Ich habe die Gleichstellung bereits erhalten, bin in regelmäßigem Kontakt mit dem IfD und der Arbeitsstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben und der Bezirksregierung und die letzten zwei Stellen wissen anscheinend nicht, dass es keinen Ausweis bei Gleichstellung gibt bzw. haben nur ein und dasselbe Formular für alle. Inzwischen bin ich aber ja im Bilde. Die entsprechenden Stellen haben meine vorhandenen Bescheide vorliegen und werden das tun, was sie tun dürfen, und ich werde das erhalten, was ich nach Testung und Begutachtung brauche.
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Hallöle,
Ich habe zum Glück keine Komplikationen, morgen kommt eine vom Ifd zu mir auf der Arbeit. Dann wird für mich geschaut, was wir verbessern können auf mein Arbeitsplatz. 🍀👍😊
Bis jetzt hab ich nur ein 50% B-Ausweis.
Ich habe zwar ein Verschlimmerungsantrag gestellt.
Aber bei mir stellt sich die Stadt quer.
Ich bin diesbezüglich schon ganz verzweifelt, weil es niemand verstehen kann.
Aber morgen wird das Alles Besprochen.!! 🍀🎶
Lg 💃🎶
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Anni B dir auch viel 🍀🍀🍀🍀👍😊🎶
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Ich habe zwar ein Verschlimmerungsantrag gestellt.
Aber bei mir stellt sich die Stadt quer.
In wie fern stellt sich „die Stadt“ quer?
Du stellst einen „Neufeststellungsantrag“ unter Angabe Deiner Ärzte und Erläuterung der neu zu hinzugekommenen bzw. neu zu bewertenden Einschränkungen.
Die Versorgungsbehörde holt Gutachten ein und entscheidet auf dieser Grundlage. Darüber bekommst Du einen Bescheid, gegen den Du ggf. Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) einlegen kannst.
Wo klemmt‘s? -
Tanzgirl: Da du vor kurzem im Reha warst, hatte man dir bzgl. Ausweis und GdB was empfohlen das man Verschlimmerungsantrag stellen sollte und dir eine Erhöhung des GdB zustehen würde?
Da hättest auch vor Ort ggf. helfen lassen können!
Gruß
Wallaby
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Vielleicht liegt es am ländlichen Raum, aber ich habe vor drei Jahren dem Verschlimmerungsantrag einen Bericht von dem CIK der Uni Köln beigefügt und alles ging relativ flott. Innerhalb von ein paar Wochen hatte ich den Bescheid und den neuen Ausweis mit dem neuen GdB.
Der Bericht von der Uni war gut geschrieben und die wichtigen Werte aus den Hörtests entsprechend aufgeführt.
Viel Glück!
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Ich muss nur noch die Begründung jetzt abliefern.
Ich habe diverse Unterlagen von der CIK, meinem Hörakustiker (der mich auch von klein auf kennt) und meinen HNO Arzt.
Ich hoffe es klappt jetzt.
Ich find es toll, das es bei Euch so reibungslos geklappt hat.
Meine Schwester, die mit Vielen Schwerhörigen und Gehörlosen befreundet ist. Sagte auch, das Ich nicht die einzige bin, mit dem Problem.
Sogar ganz Gehörlose, haben schon mal Probleme.
Den viele gehen auch zu Ihr, um bitten sie um Hilfe.
Dann drückt mir die Daumen, das es jetzt klappt. 🎶😊🍀🍀🍀🍀🎶😘
🎶💃🎶