Beihilferecht RLP - Kosten für Batterien

  • Hallo zusammen,

    kennt sich hier einer von euch im Beihilferecht von RLP aus?

    Meine Tochter ist einseitig implantiert (N8). Bei ihr halten die Batterien einen Tag von ca. 7 Uhr bis 21 Uhr.

    Ist es tatsächlich so, dass man zusätzlich zur Kostendämpfungspauschale die ersten 100 € für die Batterien/Hilfsmittel selbst tragen muss?

    Uns wurde bei der Reha gesagt, dass entweder die Batterien oder das Aku ein lebenlang übernommen werden.

    Viele Grüße

    Sabine

  • Beitrag von SAG (19. April 2024 um 10:49)

    Dieser Beitrag wurde von muggel aus folgendem Grund gelöscht: Beitrag ist unpassend. Vergleiche mit gesetzlichen Krankenkassen haben nichts mit der Beihilfe gemeinsam. (19. April 2024 um 12:30).
  • Wenn ich es nicht falsch interpretiere:

    In Absatz 5 steht es tatsächlich so, dass erst ein Eigenanteil von 100€ geleistet werden muss. Wenn die Kosten 100€ übersteigen sind die Batterien erstattungsfähig.


    Die Kostendämpfungspauschale ist meines Wissens nach ein Nachteil für Beamte.

    Das ist auch ein Eigenanteil, der erst geleistet werden muss, bevor etwas erstattungsfähig ist.

    Ob das im Zusammenhang steht, kann ich leider nicht sagen.

  • Danke für die Rückmeldung. Ja, so habe ich es auch verstanden. Ich war nur irritiert, da uns gesagt wurde, dass eine Variante (Batterien oder Akku) lebenslang "kostenfrei" ist.

    Wahrscheinlich trifft das nur für gesetzlich Versicherte zu. Bei der Beihilfe wird es wohl in jedem Bundesland anders geregelt und bei den PKVs sowieso.

    Dann haben wir in RLP leider Pech gehabt...aber der Großteil der Kosten für die Batterien wird ja trotzdem erstattet.

  • Wenn ich es nicht falsch interpretiere:

    In Absatz 5 steht es tatsächlich so, dass erst ein Eigenanteil von 100€ geleistet werden muss. Wenn die Kosten 100€ übersteigen sind die Batterien erstattungsfähig.

    Du interpretierst es falsch. Im zweiten Teil steht doch eindeutig :“ nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Batterien für Horgeräte von Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben…“

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

    Seit 03.2024 HG Links: Phonak Naida Link

  • Du interpretierst es falsch. Im zweiten Teil steht doch eindeutig :“ nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Batterien für Horgeräte von Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben…“

    Ok. Ich bin davon ausgegangen, dass die Tochter noch keine 18 Jahre alt ist.

    Dann nehme ich das zurück.

  • Danke für die Rückmeldung. Ja, so habe ich es auch verstanden. Ich war nur irritiert, da uns gesagt wurde, dass eine Variante (Batterien oder Akku) lebenslang "kostenfrei" ist.

    Wahrscheinlich trifft das nur für gesetzlich Versicherte zu. Bei der Beihilfe wird es wohl in jedem Bundesland anders geregelt und bei den PKVs sowieso.

    Dann haben wir in RLP leider Pech gehabt...aber der Großteil der Kosten für die Batterien wird ja trotzdem erstattet.

    Anscheinend habe ich das falsch interpretiert.

    Frag doch mal bei einem CI Akustiker nach.

    Die wissen das mit Sicherheit.

  • Zitat: "Im zweiten Teil steht doch eindeutig :“ nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Batterien für Horgeräte von Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben…“

    Ein CI / SP ist kein Hörgerät und somit müssten die Batterien natürlich beihilfefähig sein.
    Oder sehe ich das falsch?

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Unsere Tochter ist noch keine 18.

    Es ist tatsächlich so, dass das CI unter Körperersatzstücke fällt und die ersten 100 € im Jahr für Batterien selbst bezahlt werden müssen. Alles darüber hinaus wird erstattet. Zusätzlich gibt es in RLP noch eine Kostendämpfungspauschale. Das ist ein fixer Betrag der Anfang jeden Jahres einmalig abgezogen wird.

    In NRW z. B. werden die Batterien bei der Beihilfe für ein CI komplett bezahlt, ohne Abzug.

    Unsere Tochter trägt noch nicht so lange das CI. Wir lernen mit jedem Antrag wieder dazu.... 🙂

    Danke für euer Feedback!