Ablehnung Signalanlage

  • Hey meine Freundin wurde der Antrag für Signalanlage abgelehnt. Sie ist beidseitig schwerhörig auf 1 Seite ci Trägerin. Trotzdem wurde es abgelehnt. Klar legt Sie Widerspruch ein. Meine Frage ist gibt nicht ein Urteil das Sie es übernehmen müssen. Dann könnte ich ihr es mitteilen. Mann merkt hier wieder wie unterschiedlich die Krankenkassen entscheiden, bei mir hat es gleich geklappt, und Sie hört noch schlechter auf der anderen Seite und es wurde abgelehnt.

  • Meine Frage ist gibt nicht ein Urteil das Sie es übernehmen müssen.

    Ja, gibt es. Bundessozialgericht mit Urteil vom 29.04.2010 (Az.: B 3 KR 5/09 R). Begründung:

    "Versicherte, die wegen einer hochgradigen Schwerhörigkeit die Klingel ihrer Wohnung auch mit den vorhandenen Hörgeräten nicht wahrnehmen können, haben grundsätzlich gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage, durch die die akustischen Signale der Türklingel in optische Signale umgewandelt werden."

    Ich würde ferner darauf hinweisen, dass die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat an der eigentlichen Diagnose nichts ändert.

  • Außerdem kann eine Lichtanlage mit Rüttelkissen in Kombination mit dazugehörigen Rauchmeldern lebensrettend sein. Mit CI geht man ja auch nicht schlafen ...

    rechts und links: AdvancedBionics (AB) Naída CI-M 90

  • Hallo,

    es gibt die EUTB, in allen Bundesländern, das sind unabhängige Beratungsstellen die Menschen mit Behinderungen unterstützen und beraten in allen Fragen wo es um Teilhabe geht.

    Ich habe die Stelle in Stuttgart schon öfters beansprucht, war wirklich eine grosse Hilfe, kostenlos, per e-mail, oder persönliches Gespräch. Man kann mit denen unkompliziert Kontakt aufnehmen, es lohnt sich, bevor man einen grossen Aufwand macht, können die Dir sagen wie Du vorgehen solltest. Die hatten mich beraten wegen der Signalanlage, jetzt aktuell auch mit meinem Schwerbehindertenantrag.

  • ja, vielleicht mag deine Freundin mit der EUTB in ihrem Bundesland Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen ... es kommen ja im Laufe der Zeit ausser der Signalanlage noch so einige Fragen und Anträge vielleicht ?

  • Hallo,

    die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Lichtsignalanlage ist, dass gemäß Hilfsmittelverzeichnis eine beidseitige mindestens hochgradige Schwerhörigkeit vorliegen muss.
    Wenn das HG-Ohr also nur mittelgradig hörgeschädigt ist, dann erfüllt sie die Voraussetzungen nicht.
    Weiterhin gibt es noch noch einen großen Unterschied zwischen PKV und GKV. Während die GKV dem Sozialgesetzbuch unterliegt, handelt es sich bei PKV um Individualverträge, wo auch z.B. HIlfsmittel wie Lichtsignalanlage etc. ausgeschlossen werden können.
    Daher sollte man zunächst einmal schauen mit welcher Begründung die Lichtsignalanlage abgelehnt wurde und prüfen, ob die Ablehnungsbegründung zutreffend ist.

  • Sie hat rechts ein CI und links noch 5 Prozent hör vermögen und auch ein CI Kandidat. Es ging über ihre Krankenkasse .Bei mir ging es gleich durch. Sie hat aber schon Widerspruch eingereicht. Sie sagt das es beim CI Beantragung auch gehabt, erst Ablehnung und dann Genehmigung. Ist nur lustig bein KH das unterschiede gibt

  • Hallo,

    bei welcher KK ist sie denn versichert?

    Und mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

    Es bringt nichts zu schreiben "bei mir ist es sofort und ohne Probleme genehmigt worden". Denn die Umstände sind vielleicht komplett andere. Vielleicht hat dein HNO das Rezept korrekt ausgefüllt, während bei deiner Freundin nur Zustand nach CI-OP links als Diagnose drauf geschrieben hat.
    Es kann auch sein, dass sie bereits eine Lisa hat und diese in den letzten 5 Jahren genehmigt wurde... usw usw.

    Das alles ist individuell und daher ist es wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die Lisa abgelehnt wurde. Allerdings ist es ja eh scheinbar egal, denn sie hat ja schon Widerspruch eingelegt. Allerdings ist das Hilfsmittelverzeichnis der GKV für alle GKVen gleich und damit auch die Voraussetzungen für die Genehmigung.