Hallo - Da ich neu auf diesem Form bin eine kurze Darstellung meiner Geschichte. Ich bin dieses Jahr im Alter von 37 innerhalb von 1 Woche fast vollständig ertaubt (Komplikation infolge einer Virusinfektion/vermutlich Mumps). Es ist nur noch ein residuales Resthörvermögen im Tieftonbereich allenfalls 5 % im rechten Ohr vorhanden. Ich bin Juristin und arbeite im Moment - sehr eingeschränkt - als "Volonteer" für eine ägyptische NGO im Bereich Fundraising. Bis zu meiner Erkrankung war ich ein sehr auditiver Mensch mit einem überdurchschnittlichen Gehör. Eine sofortige medikamentöse Behandlung war erfolglos. Ein CI hat bei mir als bis vor kurzem noch hörendem Menschen sehr gute Erfolgsaussichten.
Nun zu meinem versicherungstechnischen Problem: Ich habe vor meiner Erkrankung für meinen Auflandsaufenthalt, der ursprünglich nur ein Jahr dauern und dem Erwerb der arabischen Sprache dienen sollte, eine private Reisekrankenversicherung bei der AXA abgeschlossen. Hilfsmittel und Rehabilitation werden nach den AVB-R (den allgemeinen Versicherungsbedingungen) nicht ersetzt. Der Versicherungszeitraum endete am 31.12.2013. Am 20.12.2013 verlängerte ich die Versicherung online auf den maximal möglichen Zeitraum bis zum 31.08.2014. Dieser Zeitraum wurde mir auch durch Zusendung der Police bestätigt. Die Versicherung ist über den Stand der Erkrankung informiert, da ich Hörtests, Rerchnungen für MRT-Scans, Diagnosen/Stellungnahmen der Ärzte Zwecks Kostenerstattung sofort einreichte. Am 27.12.2013 forderte ich meine Versicherung auf, mir zu bestätigen, dass sie die Kosten für die CI-Operation noch während des mitversicherten 4-wöchigen Heimaturlaubes in Deutschland tragen würde. Heute am 08.01. teilte mir die Versicherung telefonisch mit (Gespräch wurde von meinem Vater für mich geführt), dass die Verlängerung des Versicherungszeitraumes abgelehnt würde. Daher übernähme die Versicherung nun "nach Beendigung der Reise" keine Kosten mehr. Bei dem CI handele sich es um ein Hilfsmittel, daher könne die OP übernommen werden, aber nicht das Implantat selbst. Kosten hätten allenfalls bei Operationstermin im Mai als "Notfall" übernommen werden können etc. pp. Kurz: Ich werde mich mit der Axa also vermutlich allenfalls gerichtlich einigen können. Unabhängig davon stehe ich jetzt nach - Ansicht der Axa zumindest - ohne Krankenversicherungsschutz da.
Grundsätzlich ist mir bekannt, dass ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, wenn ich in Deutschland ALG I, ALG II bez. Sozialgeld beziehe oder eine versicherungspflichtige Arbeit aufnehme.
Ich möchte jedoch in jedem Fall nach Ägypten zurückkehren. Zum einem um meine Sprachkenntnisse zu vervollständigen, zum anderen verfüge ich dort über einen umfangreichen Freundes- und Bekanntenkreis, der mich sehr unterstützt. Mein soziales Umfeld in Deutschland geht sehr schlecht mit meiner Ertaubung um. Zudem hätte ich nach einer erfolgreichen CI-OP recht gute Job-Aussichten als europäische 4-sprachige Juristin in Ägypten.
Eine ägyptische Krankenversicherung kommt aus diversen Gründen (u.a. meinem ausländerrechtlichen Status dort) momentan nicht in Frage.
Hat irgendjemand Erfahrungen mit freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Auslandszusatzversicherung, oder mit einer privaten Auslandskrankenversicherung? Ich befürchte, dass ich keinen privaten Versicherungsschutz bekomme, der auch die anstehende OP/Reha-Kosten trägt.