Beiträge von Matthias1961

    Noch eine Ergänzung: es gibt einen prominenten Präzedenzfall. Günter Beckstein ist einseitig ertaubt und hat ein CI.
    Er hatte das gleiche Problem mit seiner PKV und hat das juristisch (erfolgreich) klären lassen. Nach dem Prinzip "gleiches Recht
    für alle" sollte das Argumentationshilfe sein.

    Der Artikel findet sich hier (Thema Krankenversicherung auf Seite 3)


    Matthias

    Hallo Josef,

    vielen Dank für Deinen Bericht. Kurze Rückfrage: warst Du vielleicht im sog. Premium Bereich
    der Klinik? Deine Bericht klingt im Vergleich zu den doch teilweise recht negativen Bewertungen
    (krasses Beispiel: Oberarzt fragt CI-Träger warum er ein CI trägt - dümmer geht's nimmer),
    die man z.B. in Klinikbewertungsportalen so findet, doch zu schön um wahr zu sein.

    Vielen Dank

    Matthias

    Hallo,

    nachdem ich schon eine ganze Weile lautlos mitlese, möchte ich mich kurz vorstellen:

    ich heiße Matthias, bin 52 Jahre alt und war bis vor 11/2 Jahren "gefühlt" normalhörig, obwohl ich
    irgendwie wusste, dass ich lange nicht so gut höre wie z.B. meine Frau. Seit einem Hörsturz habe ich
    beidseitig Tinnitus und einen Hochtonsteilabfall, der zur Zeit noch gut mit HG versorgbar ist.
    Da ich aber erblich vorbelastet bin und Ohren sicher nicht besser werden, gehe ich davon aus, dass
    ich auf Sicht weniger Jahre zumindest im Hochtonbereich in Richtung EAS Kandidat gehe. Deshalb
    habe ich insbesondere die Erfahrungsberichte hier im Forum sehr aufmerksam gelesen.

    Viele Grüße

    Matthias

    Li/Re: mittel bis hochgradig SH oberhalb 1000 Hz, drunter normalhörig, Phonak Bolero

    Liebe Leute,

    diese Tipps sind gut gemeint, im vorliegenden Fall helfen sie aber wirklich nicht weiter.
    Bei allen privaten Versicherungen (die Auslands KV ist eben auch privat) suchen sich
    die Versicherer die guten Risiken aus. Mit einer anstehenden CI Operation ist man nicht
    versicherbar. Auslands KV sind auch weniger reguliert als "reguläre KV". Eine reguläre
    private KV kann der Versicherer nicht einfach kündigen, eine Auslands KV aber sehr wohl.

    Für Corinna sehe ich nur einen Weg: 1. zurück in die gesetzliche KV, notfalls über eine
    versicherungspflichtige Beschäftigung über "Bekannte"; wenn gar nichts geht bei den
    Eltern als Haushaltshilfe einstellen lassen, so dass man versicherungspflichtig wird.
    2. sich von dem Gedanken verabschieden, schnell wieder nach Ägypten zu gehen.
    Denn auch nach erfolgreicher CI Operation ist man für die Versicherung ein hohes Risiko.
    Keine Auslands KV wird das übernehmen wollen, und einen Versicherungsanspruch
    gibt es nicht.