- Offizieller Beitrag
Nein,
dir steht der Zusatzurlaub IN VOLLER HÖHE zu.
Du hast es doch selbst geschrieben!
Bei einer Arbeitswoche von 4 Tagen stehen dir also 4 Tage Sonderurlaub zu! Und das unabhängig davon, wann dir die Schwerbehinderung im Laufe des Jahres anerkannt wurde.
Grüße,
Miriam