AB Marvel upgrade abgelehnt durch Krankenkasse

  • Hallo zusammen,

    meine Krankenkasse hat das Upgrade abgelehnt ;( . Im Gutachten des Medizinischen Dienstes steht das die Sprachverstädlichkeit im bimodalen Test nur 5% bei 65dB Nutzschall besser ist. Okay aber im einzeltest habe ich 20% besseres Verstehen.

    Vorallem ist mir und auch ander Personen aufgefallen das ich bei grosser Gereuschkulisse wesentlich besser verstehe. (Auf der Arbeit bei grossen Meetings aber auch zu hause und draussen im Restaurante).

    Ich werde jetzt erstmal Einspruch einlegen und mit meine CI Zentrum reden ob da noch was zu machen ist.

    Was habt Ihr für Erfahrungen damit gemacht, bzw. wie seit ihr bei soetwas vorgegangen.

    Rechts HG z.Zeit.seit 2014 Oticon  seit 9.2020 Phonak Naida Link

    Links Naida CI Q90 mit HiRes Ultra CI HiFocus SlimJ Electrode -

    OP 23.01.2018 im CIK Uniklinik Köln

    Erstanpassung am 26.02.2018 im CIK Uniklinik Köln

    :thumbup:8o8)

  • Hallo ralf68

    Das natürlich doof, mir hat mein einer Ci Techniker gesagt das es in 3 Bereiche mehr wie 20 % sein sollte! Aber vielleicht wurde auch falsch Argumentiert. Oder es kann sein das bei der Krankenkasse gerade klamm in der Kasse ist und das Budget für dieses Jahr leer ist und sie deshalb ablehnen!

    Ps würde auf jeden Fall widersprechen

    Gruß Joachim

  • Richtig.. es muss in mehreren Bereichen eine Verbesserung geben.
    Da du beidseitig versorgt bist, sind die Einzeltests nicht so extrem relevant. Viel wichtiger wären da die Tests im Störschall (Einsilber im Störschall, OLSA), wenn du da eine deutliche Verbesserung erreichst.

    Wenn da die Verbesserung nachweisbar ist, dann würde ich entsprechend auch so argumentieren. Denn Störschall ist im Alltag quasi überall.

  • Eben mit meiner Audiologie aus dem CI Center gesprochen. Sie fand das für einen Witz was im Gutachten steht und das da wohl nich jemand richtig hingeschaut hat. Setzt jetzt ein Schreiben für die Krankekasse auf u d dann sehen wir weiter. Einspruch habe ich eingelegt. Also abwarten.

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  • Das Ergebnis von Hörtests hängt auch von der Tagesform ab und in Deinem Fall gibt es trotzdem deutlich messbare Verbesserungen. Dazu dann noch die positiven Erfahrungen im praktischen Alltag von Dir, die andere Personen so bestätigen können.

    Zusammen mit der Unterstützung durch die Mitarbeiter aus dem CI-Zentrum sehe ich keine großen Probleme, das Upgrade durchzusetzen.

  • Hallo,

    vielleicht wäre es taktisch klüger gewesen, mit dem Upgrade noch ein halbes Jahr zu warten bis der alte Prozessor mindestens sechs Jahre in Gebrauch ist. Viele Krankenkasse winken nämlich Umversorgungen einfach so durch, wenn die Altgeräte sechs Jahre un älter sind. Ich hatte z.B. schon mal, dass meine damalige Krankenkasse gar nicht die Ergebnisse des Probetragens abgewartet hat, und ich hatte die Bewilligung gefühlt nur Stunden später schon im Briefkasten. Sechs Jahre deswegen, weil Hörgeräte nach diesem Zeitraum auch von den Krankenkassen abgeschrieben sind.

    jetzt wirst Du wohl den Weg des Widerspruchs gehen müssen.

  • Hallo,

    vielleicht wäre es taktisch klüger gewesen, mit dem Upgrade noch ein halbes Jahr zu warten bis der alte Prozessor mindestens sechs Jahre in Gebrauch ist. Viele Krankenkasse winken nämlich Umversorgungen einfach so durch, wenn die Altgeräte sechs Jahre un älter sind. Ich hatte z.B. schon mal, dass meine damalige Krankenkasse gar nicht die Ergebnisse des Probetragens abgewartet hat, und ich hatte die Bewilligung gefühlt nur Stunden später schon im Briefkasten. Sechs Jahre deswegen, weil Hörgeräte nach diesem Zeitraum auch von den Krankenkassen abgeschrieben sind.

    jetzt wirst Du wohl den Weg des Widerspruchs gehen müssen.

    Das mit den sechs Jahren stimmt nicht.

    Im Gutachten steht 8-10Jahre Haltbarkeit.

    Und zumal es im Februar 6 Jahre alt wird.

    Habe gestern erst mal Einspruch eingelegt und warte jetzt auf den Brief vom CI Zentrum mal sehen was denen dann einfällt. Ansonsten muss ich bis 2026 warten dann wird der Q90 nicht mehr repariert.

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    Erstanpassung am 26.02.2018 im CIK Uniklinik Köln

    :thumbup:8o8)

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf alle sechs Jahre einen neuen Prozessor. Bei Hörgeräten besteht der Rechtsanspruch auch nicht! Die sechs Jahre sind nur gelebte Praxis, weil die Reparaturpauschale für sechs Jahre vereinbart sind. Daher hätte ich die sechs Jahre abgewartet, in der Hoffnung, dass einfach durchgewunken wird.

  • Im Gutachten steht 8-10Jahre Haltbarkeit.

    Bezieht sich die Haltbarkeit von 8 bis 10 Jahren im Gutachten des Medizinischen Dienstes auf alle Sprachprozessoren?

    Da in den nächsten Monaten ein Prozessorwechsel auch für mich ein Thema sein wird, würde ich mich über ein paar mehr Details freuen. Auf jeden Fall wäre es schön zu wissen, ob Dein Einspruch erfolgreich gewesen war.

  • Bezieht sich die Haltbarkeit von 8 bis 10 Jahren im Gutachten des Medizinischen Dienstes auf alle Sprachprozessoren?

    Da in den nächsten Monaten ein Prozessorwechsel auch für mich ein Thema sein wird, würde ich mich über ein paar mehr Details freuen. Auf jeden Fall wäre es schön zu wissen, ob Dein Einspruch erfolgreich gewesen war.

    Die 8-10Jahre sind ganz allemein gehalten. Einspruch ist eingelegt und ich warte jetzt auf Nachricht.

    Rechts HG z.Zeit.seit 2014 Oticon  seit 9.2020 Phonak Naida Link

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    Erstanpassung am 26.02.2018 im CIK Uniklinik Köln

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  • Das mit den sechs Jahren stimmt nicht.

    Im Gutachten steht 8-10Jahre Haltbarkeit.

    Und zumal es im Februar 6 Jahre alt wird.

    Habe gestern erst mal Einspruch eingelegt und warte jetzt auf den Brief vom CI Zentrum mal sehen was denen dann einfällt. Ansonsten muss ich bis 2026 warten dann wird der Q90 nicht mehr repariert.

    Danke für den Hinweis zu der Q90! Das sind noch zwei Jahre hin. Ich hatte mich schon mal danach erkundigt, aber keine Rückmeldung erhalten.

    In meinem Fall wurde die Umversorgung auch abgelehnt, zunächst mit der Begründung, daß die Werte der OLSA im Störschall innerhalb der Toleranz lägen, ohne Angaben, um welchen Wert es geht und wie groß die Toleranz ist. Erst am Ende, mit dem Schreiben vom Widerspruchsausschuß erfahre ich den Wert, der von deren Gutachter, eine Hörakustikmeisterin, ermittelt wurde. Den kann ich bis heute nicht nachvollziehen, da meine KK keine Erklärung abgab, wie sie auf den Differenz von 0,8 dB (Toleranz liegt bei 2 dB) kam. Laut Testprotokoll liegen aber 3,1 dB und höher vor. Da die KK nur den Klageweg zuließ, liegt die Sache bis jetzt beim Gericht.

    Glücklicherweise erfuhr ich über die Berechnungsmethode durch eine Bekannte, die ebenfalls eine Umversorgung bei derselben KK beantragt hatte und eine ausführliche Ablehnung erhielt, und konnte so die Klage gezielt begründen.

    Bestätigt sich meine Vermutung, darf die KK ihre Bewertungsmethode in die Tonne schmeißen und es wird richtig teuer für sie.

    ralf68:

    Entschuldige, daß ich Deinen Beitrag für meinen Fall nutze. Ich denke, es ist besser, ein Beitrag zu diesem Thema zu haben als mehrere Beiträge zum gleichen Thema, auch wenn die Ablehnungsgründe sich unterscheiden.

    Links: CI - HiRes 90K Advantage Med Scale - 21.10.2015 / EA: 23.11.2015 - Naida CI Q90 (Upgrade 11.10.2016)
    Rechts: CI - HiRes 90K Advantage Med Scale - 02.09.2016 / EA: 10.10.2016 - Naida CI Q90
    Uni-Klinik Freiburg