Danke...werde mal die Reha abwarten
Hallo Rina64
Wenn du in der Reha bist, lass dir einfach einen Termin beim Sozialdienst und die sagen dir auch wie du formulieren kannst.
Gruß Joachim
Danke...werde mal die Reha abwarten
Hallo Rina64
Wenn du in der Reha bist, lass dir einfach einen Termin beim Sozialdienst und die sagen dir auch wie du formulieren kannst.
Gruß Joachim
Ist bei mir genau so geschehen.
Dann war es bei DIR so. Bei anderen kann was anderes passieren. Es ist so auch nicht in der MedVersV vorgegeben.
Bei kombinierten Beeinträchtigungen liegt es ein wenig im Ermessen des zuständigen Integrationsamts, was die da als Gesamteinschränkung ermitteln.
Hey,
ich melde mich jetzt mal ratlos zurück. Das Amt hat meinen Einspruch abgelehnt. Angeblich höre ich zu gut für mehr als GdB 20. Laut Messung bei der Akustikerin hab ich 25% Hörverlust. Im Klinikum kamen Se auf 40%. Das Amt behauptet es sind nur 15% und Tinnitus hätte ich auch keinen. Keine Ahnung woher sie die Info ziehen. In sämtlichen Akten ist der Tinnitus vermerkt (Hochtonbereich). Streite ich da weiter rum oder muss ich das so akzeptieren…?
Hallo Nachtfee
Da hilft leider nur eine Klage vor dem Sozialgericht !
Hallo ci_joe,
na großartig Ja gut, dann werde ich wohl noch Unterlagen sammeln und dann Klage einlegen Ob ich jetzt einen Rechtsstreit oder gleich zwei mache ist da ja schon egal …
Hey,
ich melde mich jetzt mal ratlos zurück. Das Amt hat meinen Einspruch abgelehnt. Angeblich höre ich zu gut für mehr als GdB 20. Laut Messung bei der Akustikerin hab ich 25% Hörverlust. Im Klinikum kamen Se auf 40%. Das Amt behauptet es sind nur 15% und Tinnitus hätte ich auch keinen. Keine Ahnung woher sie die Info ziehen. In sämtlichen Akten ist der Tinnitus vermerkt (Hochtonbereich). Streite ich da weiter rum oder muss ich das so akzeptieren…?
Die Frage ist, was für dich ein höherer GdB für Auswirkungen hat.
Wegen Tinnitus: dieser ist nur relevant, wenn er massive Auswirkungen auf deinen Alltag hat (Schlafstörungen oder ähnliches). In diesem Fall muss dann auch die Einschränkungen durch einen Facharzt (Psychologe etc) nachgewiesen werden. Ansonsten geht man davon aus, dass dieses zur Schwerhörigkeit dazu gehört.
Zum GdB selbst: Hast du da ein Sprachaudiogramm? Nur das reine Tonaudiogramm zählt nicht, sondern die Herabsetzung des Sprachgehörs, also das Sprauchaudiogramm.
Ich würde es nochmal freundlich versuchen und begründen lassen. Hat bei mir immer geholfen.
Du kannst auch Akteneinsicht verlangen. Dann kannst du sehen, auf welcher Grund entschieden wurde.
Gruß
Hildegard