Frau Mono - die BKK erstellt keine Kostenzusage bei einseitiger Ertaubung

  • Hallo,

    ich bin aufgrund einer Otosklorose und eines Hörsturzes rechts ertaubt seit Juni. Vorher gab es eine Hörgerätversorgung.

    Die linke Seite ist normal hörend

    Im August hatte ich einen Vorstellungstermin im DHZ Hannover. Die CI Diagnose war eindeutig und der Hinweis, dies schon im nächsten halben Jahr

    geschehen zu lassen, wg der voranschreitenden Verknöcherung der Cochlea.

    Dann ging der Papierkrieg los - Hannover möchte eine Kostenzusage von der BKK - die BKK sagt, es gibt keine Kostenzusagen, entweder eine Leistung steht im GKV oder nicht -

    hat jmd ähnliche Erfahrungen ? Jetzt habe ich nächste Woche einen Termin zur Voruntersuchung, aber nicht zur OP, da die Kostenfrage nicht geklärt ist. Wenigstens passiert etwas...

    Schön hier in Forum zu sein.... :)

  • Frau Mono 19. November 2023 um 17:59

    Hat den Titel des Themas von „Frau Mono - die BKK erstellt keine Kostenzusagt“ zu „Frau Mono - die BKK erstellt keine Kostenzusage bei einseitiger Ertaubung“ geändert.
  • Huhu,

    gerade bei beginnender Verknöcherung ist doch schnelles Handeln notwendig.Doch wie hat man diese ohne Voruntersuchung festgestellt?

    Ich würde die Voruntersuchung abwarten und schauen, was die MHH genau sagt. Die können auch mit entsprechenden Schreiben argumentieren und dich unterstützen.

    Dann würde ich, falls du Mitglied in einem Sozialverband bist, dieseen hinzuziehen.

    Wenn die BKK bei ihrer Aussage bleibt, würde ich einen KK-Wechsel in Betracht ziehen. Da die MHH integrierte Versorgungsverträge hat, d.h. mit einigen Krankenkasse Verträge, dass diese im Jahr eine gewisse Anzahl an CI-OPs ohne vorherige Genehmigung druchführen dürfen, würde ich hier fragen, mit welcher KK die MHH einen solchen Vertrag hat und dann dahin wechseln, wenn es für dich ok ist.

  • Ah, danke. Das mit den Versorgungsverträgen ist eine wichtige Information. Ja, schnelles handeln ist notwendig. Bin froh nach der ganzen Warterei das es jetzt weitergeht und man vielleicht auch eine Ahnung bekommt, wieviel Zeit tatsächlich bleibt. :rolleyes:

  • Hallo Frau Mono

    Erstmal ein herzliches Willkommen hier im Forum, das was da die Krankenkasse macht ist ja fast Körperverletzung. Was du vielleicht machen kannst gegen die Krankenkasse eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Allerdings dafür brauchst du einen Anwalt.

    Gruß Joachim

  • Hallo,

    mich wundert das. Ich kenne es eigentlich so, dass in Hannover im Zweifel zuerst implantiert und hinterher mit der Kasse gestritten wird. Was sagt denn die BKK genau? Es ist richtig, dass ein CI eine Kassenleistung ist. Ich würde zur Voruntersuchung trotzdem Sachen für einen stationären Aufenthalt mitnehmen. Wenn wegen der Otosklerose tatsächlich Gefahr im Verzug ist, wird sicherlich auch gleich implantiert.

    Gruß
    Andrea