Maskenpflicht in NRW - keine Strafe bei Kommunikation mit Hörgeschädigten

  • Hallo zusammen,


    anbei ein Link zum Thema Maskenpflicht und Kommunikation mit Hörbehinderten Menschen in NRW.


    Ich habe diesen Link heute Nachmittag vom CIV NRW per E-Mail erhalten. Vielleicht kann diese Ergänzung den einen oder anderen aus einer hörmäßig schwierigen Situation helfen. Ich selbst habe mir einen Screen Shot gemacht, damit ich diesen Teil der CoronaSchutzVO im Notfall parat habe.

    https://www.land.nrw/sites/default/…_07.05.2020.pdf


    Viele Grüße

    SaSel

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich möchte ein wenig korrigieren: eine Befreiung von der Maskenpflicht gibt es auch für Hörgeschädigte oder deren Kommunikationspartner nicht. Lediglich führt die Abnahme / das Herunterziehen der Maske zur Kommunikation -- bei entsprechendem Abstand -- nicht dazu, dass Bußgelder verhängt werden! Ich habe daher den Titel geändert.

  • muggel 8. Mai 2020 um 23:22

    Hat den Titel des Themas von „Maskenpflicht in NRW - Befreiung“ zu „Maskenpflicht in NRW - keine Strafe bei Kommunikation mit Hörgeschädigten“ geändert.
  • Danke Muggel für die Korrektur!

    So können Missverständnisse vermieden werden.

    Viele Grüße

    SaSel

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear