Beiträge von spaechtele

    Da fällt mir ein, wir hatten dort auch eine Ausnahme.


    Das war ein ganz schwerer Schlaganfall eines vielleicht 50 jährigen, der anfangs keinen Schritt mehr konnte und auch nicht mehr stehen konnte, wie er mir erzählte.


    Als ich ankam hatte er sich über 7 Wochen aus dem Rollstuhl in einen hohen Rollator hochgekämpft und als ich dann 5 1/2 Wochen später abreiste ging er inzwischen frei, wenn auch noch recht langsam und wackelig.


    Er war durch seinen großen Erfolg und Einsatz also am Ende schonn12 Wochen dort.

    Bekam dieser 50 jährige durch die CI OP einen Schlaganfall oder bekam er unabhängig von einer OP einen. Hat er noch weitere chronische Erkrankungen ?

    Das wäre für mich sehr interessant und wichtig.

    Danke für deine Info!

    Ich meine generell Reha, egal was. Ist drei Wochen üblich. Und lese häufig bei CI Reha 5 Wochen, und dachte dass in Deutschland Reha auf 5Wochen bezogen ist.

    Ne, das hängt ab welche Art von Erkrankungen du hast und ob du mehrere chronische Erkrankungen hast und ob noch Verbesserung überhaupt möglich ist.

    Kur.

    In meinem ehemaligen Wohnort,welcher ein Kurort ist , befindet sich ein sehr großes Geäude indem Postbeamten zum Kuren kamen. Ich war neugierig und fragte nach, man sagte mir der Arbeitgeber bezahlt die 3 Wochen die dort sind und sich hier holen können und wieder gekräftet zur Arbeit gehen können und ihre Arbeitskraft damit wieder gesichert ist.

    Nö, bei Arbeitslosen und Rentnern bspw. zahlt immer die Krankenkasse.

    Da muss ich dir ein Veto geben. Das stimmt daher nicht , denn wenn du eine befristete EMR hast dann muss die DRV zahlen. Arbeitslos im Sinne von ausgesteuert zahlt die DRV da sie sehr interesiert ist das derjenige wieder in den Beruf / Arbeit zurück geht. Auch im Bezug von KG zahlt die DRV.

    Ich fürchte, Dir bleibt nur, eine neue Versorgung anzustreben und dieses Mal alles richtig zu machen, insbesondere Kassengeräte intensiv zu testen und die Test dokumentieren lassen. Vielleicht ist ein Naida Paradise mit einem Roger On die Lösung. Gebe den sogenannten Kassenhörgeräte auch eine Chance, z.B dem Naida P30

    Damit ich den neuen Weg richtig mache , möchte ich sehr gerne wissen wie dieser genau verläuft ?

    Wieviele Zuzahlungsfreie Hörgeräte muss ich testen ? Wie lange ( Zeit ) muss ich jedes Gerät testen ?

    Es wurden über alle Hörgeräte dokumentiert. Warum sollte ich den Zuzahlungsfreien Geräten keine Chance geben ?

    Für die Zukunft würdest du dennoch eine entsprechende Übertragungsanlage benötigen und würdest deswegen gerne verschiedene aktuelle Techniken testen.

    Was meinst du mit verschiedenen Techniken testen ?

    Mmmh,

    etwas anstrengend zu lesen wegen der vielen Rechtsschreibfehler. Manche Sätze ergeben überhaupt keinen Sinn. Vielleicht läßt du deine Texte erstmal gegenlesen und korrigieren.

    Gruß

    Was hast du von meinem geschriebenen Bericht über das Gutachten des Akustiker nicht verstanden ?

    Wo liest du, dass ich empfehle die Akte schließen zu lassen?
    Du sollst das Verfahren ruhend stellen.. das ist etwas anderes.

    Ich habe nur das wiedergeben was das gericht als weiteres vorgehen meinem anwalt mitgeteilt. Das Gericht möchte den fall als erledigt ansehen. Ich wollte nun von euch wissen was für folgen bestehen wenn ich diese bejahe.

    Denn ich verstehe unter Akten als erledigt ansehen. Das diese zum Archiv kommt und somit nicht mehr für die Zukunft relevant sein würde. Das möchte ich tunlichst vermeiden.

    Mit welchem Wortlaut könnte ich meinen Anwalt am besten begründen wie ich dies für mich am sinnvollsten wäre.

    Ich würde dem Anwalt sagen, was du vorhast und dass du das Verfahren erst einmal ruhend gestellt haben möchtest.

    Falls es zur Ablehnung der KK bzgl. neuem Hörgerät und Übertragungsanlage kommt, möchtest du die Möglichkeit haben, dass das Gericht entsprechend das Verfahren schnell wieder aufnehmen kann.
    Auch solltest du über deinen Anwalt dem Gericht die ärztlichen Unterlagen übermitteln, dass ein CI bei dir nicht möglich ist.

    Der bericht vom facharzt liegt mehrere monate beim Gericht.

    Der beauftragte Gutachter hat das CI wieder aufgenommen und als die große Chance gesehen was bei mir nicht machbar ist.

    Mit erledigt , habe ich als Akte wird geschlossen und danach kann nichts mehr damit gearbeitet werden. Sondern ein neuer Fall muss eröffnet werden.

    Wenn es dazu kommen sollte das die KK ablehnen möchte muss ich den Anwalt auch informieren oder reicht das Gericht.

    haĺlo muggel,

    ... dann hol dir eine Verordnung für neue Hörgerät und eine Verordnung für eine aktuelle digitale akustische Übertragungsanlage.
    Reiche das direkt bei der Krankenkasse ein und sollen diese die Zahlung verweigern, dann die Ablehnung an das Gericht.

    mache dann einen Termin beim HNO Arzt aus und hole mir die Rezepte. Danke.

    Anschließend gehe ich zum Akustiker und teste 3 Hörgeräte und zugleich mit Übertragungsanlage.

    Das Prozedere wird denke ich 3 Monate dauern.

    Hast du keinen Anwalt?

    Der will wissen ob ich das als erledigt annehmen möchte. Daher habe ich zur Sicherheit euch gefragt bevor ich einen Fehler mache.

    Gruß spaechtele

    Leider hast du ein Zitat ohne Verlinkung gemacht, nein faden ist fast 2 jahre alt und habe es leider nicht gefunden.

    Das Gericht hat einen Gutachter bestellt. Für eine FM Anlage die ich per Rezept an meine KK versandt hatte. Da ich nicht berufstätig bin hat meine KK trotzdem dies an die Rentenkasse weitergeleitet.

    Die sieht keinen beruflichen Grund an und hat das abgelehnt.

    Inzwischen ist es beim landessozialgericht.

    Der gutachte , Akustiker hat dies bearbeitet das dies zu hohem Kosten verbunden wäre und aus wirtschaftlichen Gründen soll ich ein ci implantieren lassen und wenn ich noch nicht ausreichend verstehe dann soll ich eine FM Alage beantragen.

    Das Gericht schließt sich dem an und sieht das als erledigt an.

    Wenn ich das so mache zahle ich nochmal eigenbetriligung sollte es vor Gericht wieder landen.

    Das wollte ich umgehen.

    Gruß spaechtele

    hallo Andrea,

    Spaechtele, deswegen solltest Du auch über die Freigabe mit Deinen Fachärzten reden!!!

    Wenn Du die Ratschläge doch nicht annehmen willst, warum fragst Du dann?

    Ich bin hier jetzt raus.

    Das habe ich bereits vor 7 Monaten getan. Eine CI Implantation kommt nicht in Frage. Aufrgund des hohen Gerinnungszielbereiches. Ich bekomme kein CI.

    Daher benötige ich doch dringender den je eine FM Anlage.

    Gruß spaechtele

    Mein HNO schreibt mir den Roger On auf und begründet die Notwendigkeit entsprechend. Die Chancen stehen gut, dass die KK es zahlt. Ich kenne auch viele, die den Select bezahlt bekommen haben.

    Wenn ich dies bekommen hätte wäre ich nicht vors Gericht gegangen. Ich weiß nicht ob du bescheid weisst das ich nicht berufstätig bin daher kommt die Rentenkasse nicht dafür aus und es gibt keinen beruflichen Mehrbedarf.

    Ps: den Roger PEN gibt es schon nicht mehr, wurde vom Roger On abgelöst..

    Ob wir das Roger Pen nennen oder Roger On ist im Grunde egal. Ich habe dies 2015 beantragt und da gab es den Roger Pen noch daher taucht der Namen in meinem Posting auf.

    Spaechtele, auch Leute unter Marcumar werden operiert, das ist ja ein häufiges Medikament. Was Du mit Zweitgutachter und Hörgerät vorhast ist Quatsch. Ich hoffe, die Kasse genehmigt wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht.

    Ohne MRT wird kein CI implantiert und mit dem hohen Gerinnungszielereich macht keine Klnik ohne Freigabe eines Facharztes aus einem anderen Bereich wie HNO eine CI OP.

    Soviel dazu, das das Gericht mit der KK beschlossen hatte erst CI und dann komme ich klar damit.

    Gruß spaechtele

    Hallo Andrea,


    Du solltest das Thema Narkose mit deinen Fachärzten erörtern, und zwar Vollnarkose, und Lokalänästhesie ggf. in Verbindungen mit Kurznarkose während der Eröffnung der Cochlear. An Lebensqualität kann das CI viel bringen, daher nicht vorschnell die Flinte ins Korn werfen.

    Es ist bei mir kein Problem mit einer Narkose sondern wegen meinem hohen Gerinnungswerten der Gabe , dauerhaften Marcumasierung eine OP am Kopf durch zu führen. Ich darf auch nicht ins MRT.

    Ansonsten hat das Gericht im letzten von dir zitierten Absatz alles Notwendige gesagt. Du könntest allenfalls ein Ruhen des Verfahrens bis zur Neuversorgung mit Hg und aktuellen RogerAnlage beantragen, nur für den Fall, dass die Kasse Dir Steine in den Weg legt.

    D.h. ich benötige ein Rezept wo darauf steht das eine FM Anlage sofort auch mit erforderlich ist und nicht in einem extra Rezept wie es 2015 so war. Da war 2014 Rezept Hörgeräte und 2015 FM Anlage.

    Ich habe da ganz sicher ein Problem da kein HNO Arzt mir so ein Rezept aushändigt und ich Rentnerin bin.

    Bei den Hörgeräten wird die Kasse sich wieder auf Festbeträge zurück ziehen. Wahrscheinlich wird sofern Du keine CI Versorgung anstrebt, das Naida Paradise UP das einzig in Frage kommende HG für dich sein. Das P30 ist die Kassenvariante, die du unbedingt mehrere Tage probieren solltest!!! Dann gibt es noch P50, P70 und

    P steht für Power. Die sind von Phonak d.h. mit einer FM Anlage kompertibel. Ich habe gestern meinen einstigen Akustiker erreicht und der konnte mir insofern weiterhelfen das es für meine jetzigen eine Audioschuh gibt und die FM Anlage mit dem Folge Gerät welches ich dann von Phonak nehmen müsste kompertibel ist. Somit ist doch klar das das Gericht auf der Seite ist von KK und der Sachverständige ebenso.

    Daher werde ich ein zweites Gutachten beantragen um dies mit den Audioschuhen und meine jetzigen Geräten zu testen um dann den aktuellen Vergleich zu haben.

    meine jetzigen Geräte waren bisher noch nicht zu Repataur.

    Gruß spaechtele

    Hallo Andrea,

    ich möchteDich doch einmal ermutigen, die CI VU zu machen und darüber hinaus Deine sonstigen Fachärzte abzuklappern, um das Thema CI zu besprechen.

    Was soll ich mit den Fachärzten weiteres besprechen bzw. worauf sollte ich Sie denn erfragen hinweisen ?

    Darüber hinaus kann ich Dir nur davon abraten, für 8 Jahre alte Hörgeräte eine FM Anlage zu beschaffen. Es ist wirklich eine Geldverschwendung. Bitte teste erst neue Hörgeräte, da hat sich auch einiges getan. Und zu den neuen Hörgeräten beschaffst Du dann eine FM.

    Was muss auf dem Rezept / Verordnung stehen das ich sie dann auch bekomme. Da ich nicht arbeite und keine Schülerin bin und Ü 18 bin.

    Ich habe auch keinen Nerv darauf wieder vor dem Gericht mit der dämlichen KK zu streiten die nur sparen möchte.


    Beim Gerichtsverfahren würde ich beantragen, dass das Gericht die Notwendigkeit der FM-Anlage nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft feststellt, damit es dann wenigstens keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt. Ein weiteres Gutachten macht keinen Sinn, die Notwendigkeit ist im Erstgutachten an zwei Stellen eindeutig formuliert. Den Zweitgutachter müsstest Du auch im Fall einer Niederlage selbst bezahlen.

    Da ich Rechtschutz versichert bin bezahlt so und so die Versicherung die Kostne für das Gericht.

    Ich schreibe hier ab was der Richter dem Anwalt überlassen hat:


    Angesichst der Aufführungen des Sachverständigen bestehen ernsthafte Zweifel daran, das im Zeitpunkt einer Entscheidung des Gerichts im Jahr 2023 ein Anspruch der Klägerin besteht, die seinerzeit im Jahr 2014 konkret begehrte Mikroportanlage /FM Anlage zu erhalten. Hintergrnd ist, dass alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dem Wirtschaftslichkeitgebot gerecht werden müssen und somitDieser Grundsatz gilt jeweils im Zietpunkt der Versorgung ( hier im Zeitpunkt der gerichtlichen Etnscheidung ) . Da hier kein Kostenerstattungsanspruch ist, ist auf den aktuellen Stand abzustellen.

    Die 2014 beantragte Mikropostanlage / FM Anlage passte zu den 2014 ebenfals angeschafften Hörgeräten, die in einem anderen Gerichtsverfahrne streigegenständlich waren . Sowohl die Hörgeräte , über die die Klägerin verfügt , als auch die Mirkoportanlage die zu den Geeräten passen würden , zwischenzeitlich veraltet bzw. entsprechnd nicht dem technisch akutellen Stnadard, wie der Sachverständige dargelegt hat. Es erscheint daher weder zweckmäßig noch kostnebewusst iSv $ 12 SGB V , die Klägerin mit einer FM Analge zu versrogen , die zu den alten Hörgeräten passent, jedoch nicht für neue Hörgertäe verwendet werden kann.

    Die Klägerin hat in ihren eigenen Ausführugen vom 21.Juli 2022 erwähnt sich keine Hörgeräte anzuschaffen bevor die Frage eine s Anspruchs auf eine FM Anlage nicht geklärt ist. Das ist als solches verständlich. Allerdings erweckt diese Angabe den Anschein,das die Klägerin sich mit dem Gedanken trägt eine neue Versorgung anzustreben Eine Wiederverordnung ist nach §31 der Hilfsmittel Richtlinie in der Fassung vom 18. März 2021 dem _Grunde nach alle 6 Jahre möglich und könnte jetzt 2023 eingeleitet werden.


    Ferner wurden in dieser Hilfsmittelrichtiline zwischen zeitlich die Zugangsveroraussetzungen für die Versorgung mit Übertragungsnalgen für Erwachsene erleichtert. ( siehe § 25 ). :D:D:D:D:D:D:D

    Das Gericht regt an, dieses Berufsungsverfahren für erledigt zu erklären und ggf einen Antrag auf Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG zu stellen ( was ist das ?)

    Der Klägerin wird vilemehr nahre gelegt sich statt der Fortführung dieses Verfahrens angesichts der Ausführungen des Sachverständigen um eine Hörgeräeversrogung nach aktuellen Stand der Technik zu bemühen und dann auf GRundlage der numehr erlecuhterten Beschaffungsvorraussetzungen des § 25 Hilfsmittel Richtlinie und ggfs unter Vorlage der Aktnlage getroffenen Einschätzung des Sachverständigen zur Notwendigkeit einer ergänzenden Versogung mit einer FM Anlage die Versgounng mit beden Geräten nach aktuellen technischen Stand klären zu lassen. Gsfs kommt die Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtschuzes in Betracht.


    Das ist das was das Gericht daszu schreibt. Ich kann da nicht erkennen das ich mein lebenlang eine Übertragungsanlage und Hörgertäe erhalte.


    Danke Gruß spaechtele

    Hallo an alle,

    vielen Dank für euere zahlreichen Antworten. Verzeiht das ich beim Abtippen viele Rechtschreibfehler unterlaufen sind, ich behersche das 10 Fingsysthem nicht mehr.

    Aus medzinischen Gründen ( zusätzliche Erkrankungen) darf keine Op am Kopf durchgeführt werden da es zu einem Hirnschlag führen könnte.


    Wenn Du die Übertragunsanlage nicht seinerzeit vorfinanziert hast, dann nützt es Dir auch nichts, wenn das Gericht feststellt, dass Dir der Pen in 2014 zugestanden hätte.

    Ich habe sie mir bisher heute noch nicht erworben da ansonsten das Verfahren geändert hätte werden müssen da es dann um Geldzurückgabe gegangen wäre und nicht um die Beschaffung des Gerätes.


    kontaktiere einfach das Gericht und schildere, dass du die entsprechenden Hörgeräte noch besitzt und ein entsprechendes Gutachten angefertigt werden kann. Für die Zukunft würdest du dennoch eine entsprechende Übertragungsanlage benötigen und würdest deswegen gerne verschiedene aktuelle Techniken testen.

    Ich verwende diese Geräte immer noch und sie waren bisher auch nie zur Reparatur. Das Gericht ist der Annahme das man das als erledigt nun ansieht und die Anlage in einem neuen Verfahren mit Hörgeräten bzw. CI verordnen lassen soll da 8 Jahre in s Land gegangen sind.

    Es war vom Gericht so vorgesehen das ich vor Ort begutachtet werde und nicht nach Aktenlage und daher wollte ich ein Gegengutachten haben.


    Ich weiss ja nicht, ob du damit die FM-Anlage selbst gekauft hast. Wenn ja, dann würde ich die entsprechenden Rechnungen einreichen und eben mit dieser Anlage entsprechende Tests (Hören in Ruhe, Hören im Störschall mit und ohne FM) durchführen bzw dem Gericht mitteilen, dass dieses möglich ist.

    Ich habe die Anlage bis heute nicht da ich das Geld nicht besitze. Deswegen möchte ich ja ein Gegengutachten haben der dann an mit mir und meinen eigenen Geräten Test durch führt. Also kann dies ja doch noch durchgeführt werden und es wird keine zuzahlungsfreie Geräte benötigt. Welches der Gutachter festgestellt hat und das es zu teuer sei.

    Den Roger Pen gibt es beispielsweise gar nicht mehr. Die modernen Phonak Hörgeräte haben auch keinen Anschluss für einen Audioschuh mehr, sondern haben einen Roger Empfänger fest verbaut. Seit 2014 hat sich bei den Hörgeräten verdammt viel getan.

    Ok, keine Ahnung. Ist nicht meine Schuld das es soo lange gedauert hat. Wenn mein Phonak Gerät noch ein Audioschuh braucht funktioniert die heutige Anlage nicht mehr.

    Hast Du eine CI Voruntersuchung gemacht?

    Nein , habe ich nicht, da ein CI nicht bei mir implantiert werden kann.

    Gruß spaechtele

    Hallo an alle,

    Gutes neues Jahr !


    Das Jahr endete bzw. war in den letzten Zügen und ein Brief von meinem Anwalt trudelte ein.

    Er wollte wohl den Schreibtisch leer machen.

    Leider war die Post negativ. Sagen wir mal sehr negativ.

    Es geht ja immer noch um die Übertragungsanlage aus dem Jahr 2015.


    Ende Oktober 22 bekam ich Post das ich zum Gutachter soll, Akustiker, der rausfinden soll ob ich eine Übertragungsanlage benötige oder nicht.

    Mein Mann reif im Geschäftv des Akustiker an um zu erfahren ob er einen Termin ausmachen soll oder ob wir einen Termin bekommen den wir annehmen müssen.

    Die Dame wusste von nichts und notierte dies sich. Zirka 2 Wochen später rief der Gutachter auf dem Handy meines Mannes an das er 5 _Bündel vom Gericht erhalten habe und die müsse er erst abarbeiten und dann meldet er sich wieder.


    Statt das er sich bei uns gemeldet hat mit Termin mit vor Ort Beguachtung hat er ein Gutachten nach Aktenlage gemacht.

    Da stimmen Angaben nicht die ich gerne mit euch geklärt haben möchte.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus !


    Inhalt des Gutachten nach Aktrnage:

    wie in unserem Telefonat besprochen sende ih Ihnen die Akten wieder zurück. Weiter gebe ich Ihnen folgende Zusammenfassung zu dem Sachverhalt und der bestehenden Problematik einer ambulanten Begutachtung


    Ausgangslage :

    Die Klägerin beehrt zusätzlich zu ihrer Hörsytemversorung eine Übertragunsanlage. Die Notwendigkeit dieser Anlage ist ungeklärt. Weiter stellt sich die Frage , ob die streitgegenständlcihen Hörsysteme ohne Übertragungsnalge ausreichend wären und inwieweit eine Festbetragsversorung auch zur Versorung der Klägerin ausreichend wäre.


    Problemstellung zum Gutachten:

    Der Versorgungswunsch stammt aus dem Jahr 2014 ( nicht korrekt) -die zugehörigen Hörsysteme stammen zu der Übertragungsanalge stammen auc aus dem Jahr 2014. Nach 8 Jahren muss die technische Funktionsweise der Hörsysteme in Frage gestellt werden bzw. eine vollständige Funktionprüfung erfolgen.

    Deutlich erhöhter Kostenaufwand ( läuft unter _Service)

    Die Lieferbarkeit der Übertragungsnalge ist nach 8 Jahren niht mehr garantiert bzw. die Verwendung bei neueren nicht gewährleistet. ( der -Audioschuh passt an jedes Phonakgerät)

    Die Klägerin regt in den Akten bereits eie Neuversorung mit Hörsystemen an. Eine Neuversorung mit neueren Hörsystemen ist nach 8 Jahren auhc häufig der Regelfall. ( stimmt nicht , ist doch nach 6 Jahren )

    Zur Klärung der Beweisfragen ist eine Testung der damalign Festbertragshörgeärte notwendig. Diese sind nicht mehr nach 8 Jahren lieferbar stehen somit einer ambulanten Begutachtung nicht zu Verfügung. ( die Übertragungsanlage wird doch nur mit meinen eigenen Geräten geteste ohne und mit , wie da mein Hörverständnis ist. )


    Seit 2015 wurde die Hilfsmittelrichtlinie überarbeitet. Der Zugang zu eienr Übertragunsanalge wurde erleichtert. Nach Aktenlage und dem Hörprofil der Klägerin kann mt ziemlicher Sicherheit von der Notwendigkeit einer Übertragunsanlage ausgegangen werden. Eine CI Versorgung wurde schon angedacht. ( liegt dem Gericht bereits vor das eine CI Op nicht möglich ist )

    Messergebnisse über eine Testung von Festbetragsgeräten aus dem Jahr 2014 liegen nicht vor. ( stimmt überhaupt nicht)

    Die Klägerin lehnt diese Versorung ab und legte die Hörsysteme nach kurzen Trageversuch beim Akustiker auc wieder ab. ( 2 Wochen Tragezeit eines und das andere im Studio bereits klar das das vom Klang ect. ungeeignet ist) (Das Verfahren mit den Hörgeräten ist bereits vor 1,5 mit einem Vergleich zu edne gegangen.)


    Die Testung hetuiger Festbetragshörgeräte ist nicht möglich, da dieser nicht dem technischen Stand aus 2014 entsprechen würden.


    Fazit:

    Ein Gutachten nach Aktenlage kommt nicht in Betracht, da die Messergeisse unvollständig sind. ( was benötigt man f. eine Übertragunsanlage an Messergebnissen ?)

    Eine Testung damaliger Festbetragshörgäret ist aufgrund der Verfügbarkeit nicht mehr möglich.

    Eine Testung der aktuellen Hörhilfenversrogung ist ohne vorherige und umfangreiche Funktionnsprüfung nicht zielführend. Der Kostenaufwnad ist erheblich. ( Das macht jeder Akustiker bei einem Neukunden das ist echt ein Stuss was er da berichtet )

    Der Verwendung einer Übertragunsanalge bei einer Neuversroung ist nicht sichergestellt. Die Klägerin zieht eine Neuversorgung in Betracht.

    Jedes Phonkagerät ist mit einer Übertragunsanlage kombertibel.

    Nach fachlicher Abschätzung und Beruteilung wäre eine Übertragunsanlage zur Kommunikationverbsserung angezeigt.


    Was sagt ihr dazu ? Der Hammer einner seits ja für eine Übertragunsanlage andererseits nein.


    Das Gericht hat sich dem angeschlossen das nach sooooo vielen Jahren keine Übertragunsanlage grnehmigt werden kann , aber sie können nichts dafür das soooo viele Jahre ins land gegangen sind.


    Ich solle ein Hörgeräte mit ener Übertragunsanlage nehmen und oder CI dann wäre das Problem behoben.

    Ich kann mich damit nicht anschließen und möhte eine Gegengutachten haben. Wie gehe ich da vor ?

    Gruß spaechtele