Hallo zusammen,
im Streit mit dem Kreis über meinen GdB wurde vom Sozialgericht ein Gutachter eingeschaltet. Der kommt zu folgenden Ergebnissen:
Hörstörung geringgradig rechts bei annähernder Taubheit links: 30
Tinnitus: 10
Meniere: 30
Gesamt-GdB: 40
Abgesehen davon, dass mittlerweile schon der Einzel-GdB für die Hörstörung nach meiner Intervention auf 40 angehoben wurde, da ich rechts mittelgradig schwerhörig bin und der Ausfall des Gleichgewichtsorgans links gar nicht berücksichtigt ist, wie kommt man von DEN Einzel-GdBs auf den Gesamt-GdB von 40?
Danke im Voraus für Eure Rückmeldungen
michael