Beiträge von Michael091963

    Hallo zusammen,

    nach ewigen Zeiten bin ich auch mal wieder hier.
    Ich teste zur Zeit das Naida Q90 und auf der anderen Seite als HG das Naida Link UP. Leider funzt die Kopplung zwischen HG und CI noch nicht, weil die notwendige Anpass-Software weder beim Akustiker noch in der Klinik schon verfügbar ist. Ansonsten sind die Unterschiede ziemlich gut.


    Nun habe ich mir ein Phonak DECT CPII geholt, um beim Telefonieren mit beiden Seiten hören zu können. Auch das geht nicht. Nach Rücksprache mit Phonak geht das nur mit dem DECT CP I ...!?

    Hat da irgendwer Erfahrungen mit? Erklären kann ich mir das nämlich nicht.

    Weil Du gestern in meinem Uralt-Thread geschrieben hast, bin ich mal wieder auf das Forum gelockt worden...

    Den Stress mit meiner PKV hast Du ja gelesen. Beide (PKV und Beihilfe) haben erst mal mit der stationären Reha rumgezickt, weil die nicht im unmittelbaren Anschluss an den OP-Aufenthalt erfolgte. Ich musste denen also erstmal erklären, dass nach der OP erstmal 4-6 Wochen gar nichts passiert, damit die Wundheilung vor der Erstanpassung abgeschlossen ist.

    Danach habe ich dann an der Kölner CI-Klinik (uni-HNO) zunächst alle 14 Tage Anpassung und Hörtraining absolviert. Erst nachdem ich einigermaßen damit parat kam, habe ich mich doch noch zum stationären Aufenthalt in Bad Nauheim entschieden.

    Die Beihilfe hat einen Höchstsatz für Unterkunft und Verpflegung von rd. 100 Euro übernommen. Die privatärztliche Leistung wurde nicht voll erstattet, da hiervon ein Teil über den Tagessatz anzurechnen war. Nochmal würde ich die privatärztliche Behandlung aber nicht gesondert vereinbaren. Es geht nämlich auch ohne. Der Unterschied war, dass ich einmal pro Woche abends einen zusätzlichen Termin bei Dr. Zeh hatte, aber eben jede Behandlung separat abgerechnet wurde. Ich wurde aber nicht von anderen Therapeuten oder besser behandelt, als alle anderen. Unter dem Strich haben mich die 3 Wochen rd. 1.000 Euro selbst gekostet. Es hat sich aber gelohnt. Man ist in der stationären Reha eben ganz anders gefordert. Auch der wesentlich intensivere Austausch mit anderen Betroffenen, Infoveranstaltungen und auch die Gruppensitzungen haben enorm geholfen.

    Wenn also irgendwann in absehbarer Zeit das zweite CI fällig wird, würde ich vermutlich deutlich früher die stationäre Reha wählen.

    das würde ich nicht so sehen.

    Natürlich ermöglicht das CI den Spracherwerb und auch ein weitgehend normales Sprachverstehen. Das CI ist aber Technik. Selbst die zuverlässigste Technik kann mal ausfallen.

    Wichtiger aber noch - es gibt eine Reihe von Situationen, in denen das CI nicht getragen werden kann oder getragen wird oder auch einfach überfordert ist

    Das fängt beim (ein)Schlafen an.
    Wenn das Kind nachts wach wird und das CI nicht sofort greifbar ist

    Im Schwimmbad, in der Badewanne, am Strand, in lauter Umgebung

    Ich finde es also durchaus nicht verkehrt, zweigleisig zu fahren. Mit zunehmender Verschlechterung meines rechten Ohres überlege ich auch, mich mit LBG zu beschäftigen.

    hallo zusammen - bin auch mal wieder hier.... :)

    Der Widerspruch ist so in Ordnung - bis auf das Merkzeichen RF. Das klappt m.E. nicht mit der kurzen Begründung, die für den GdB an sich ausreichend sein müsste (dem Amt aber nur ein Lächeln entlockt... ) Mach Dich auf die Ablehnung gefasst :(

    Die RF-Befreiung ist so geregelt:

    "Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
    Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist;"

    gehörlos bist Du definitiv nicht. Wie die Verständigung mit Hörhilfen funktioniert, musst Du selbst am besten wissen.

    Sonniges Wochenende
    michael

    Zitat von "muggel"

    Die heutigen Implantate mit denen frueherer Generationen wegen der Haltbarkeit zu vergleichen ist genau so effektiv wie eine heutig neue Waschmaschine mit einer Waschmaschine von 1990 zu vergleichen..

    Stimmt - die alten Waschmaschinen waren wesentlich robuster und haltbarer :)

    Ablagerungen an den Elektroden mögen selten sein. Mir wird jedoch als Grund für meine (derzeit relativ häufig - alle 1 bis 2 monate - notwendigen) Anpassungen immer wieder auch gesagt, dass sich Gewebe an den Elektroden ansammelt und sich dadurch eben die Impedanzen verändern.

    ich versuche es mal mit Ernst...

    Die Heilsarmee versucht ja auf der Grundlage eines festen christlichen Glaubens ihre Mitmenschen auf den rechten Weg zu führen. Sie sorgt sich dabei insbesondere um Nichtsesshafte, Prostituierte und Suchmittelabhängige. Einziger Zusammenhang mit der Speisekarte von Würger King ist m.E. beim "Suchtmittel" Bier zu finden.

    Da die Heilsarmee auch selbst Immobilien besitzt könnte ich mir vorstellen, dass in sich in Freiburg der King in einer Heilsarmee-Immobilie eingemietet hat und der Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt ist.

    Ein anderer Ansatz wäre, die britische Herkunft der Heilsarmee in den Blick zu nehmen. Jesus Christus der König, oder im englischen eben der "King". Man denke an das Halleluja aus Händels Messias, wo es heißt "King of Kings and Lord of Lords... " Möglicherweise gibt es ja einen besonderen Heilsarmee-Burger ?

    Bin auf die richtige Antwort gespannt.

    im Prinzip hat Miriam ja schon Recht, aber der Blei-Stift-Fehler hat natürlich eine ganz anderen Hintergrund. Stifte sind ja nicht nur Schreibgeräte, sondern auch die Auszubildenden des vorigen Jahrhunderts. Da nannte man die frischen Azubis eben "Stifte".

    Im Ruhrgebiet und anderen Regionen der Schwerindustrie gab es auch unzählige Hüttenwerke, in denen nicht nur an Silvester Blei gegossen wurde. Ein dort lernender Azubi war dann ein Blei-Stift. Und wie noch Generationen von Auszubildenden nach ihm, machte auch dieser natürlich Fehler. Das waren dann die Blei-Stift-Fehler

    einen sonnigen Tag
    michael

    der wie Miriam davon ausgeht, dass seine Antwort nichts mit der Lösung zu tun hat ;)

    Zitat von "Dimmy"

    D.h. ich muss es zurück geben, sobald ich ihn nicht mehr benötige.

    Das ist eigentlich von Vorteil.
    Ich hatte einen Defekt und musste die Reparatur selber bezahlen. Wenn es geliehen ist, müsste der Verleiher die Reparatur bezahlen.

    Und wer entscheidet, wann Du die FM-Anlage nicht mehr brauchst? Doch wahrscheinlich auch Du? .... :)

    es handelt sich dabei wahrscheinlich nicht um einen "Haltering" sondern um ein Ohrpassstück, an dem das T-Mic befestigt wird. Dafür habe ich auch in der normal farblosen Variante ohne Straßsteinchen 90,00 Euronen bezahlt, die aber von meiner (privaten) Krankenkasse bezahlt wurden.

    AB hatte da mal was auf der Homepage und die Kontaktdaten zu dem entsprechenden Labor. Ich finde es aber gerade nicht...

    nur nochmal zur Ergänzung:

    In meinem Fall hat der IFD die Anschaffung der FM-Anlage angeregt und die Notwendigkeit für berufliche Zwecke bestätigt. Darauf hin hat das Integrationsamt die Kosten für das persönliche Hilfsmittel (iConnect, MLxi und SmartLink+) in voller Höhe übernommen.

    Selbstverständlich darf ich die FM-Anlage auch in meiner Freizeit nutzen ;)

    Auch in Hamburg gibt es Startbahngegner. Die strömen nun regelmäßig an den Ort des Geschehens und veranstalten dort Sit-ins. Der aus dem Boden verdampfende Alkohol führt zeitnah zu den einschlägig bekannten Bewusstseinstrübungen, so dass die unbeliebten Störer von Beschäftigten der Flughafengesellschaft problemlos an einen anderen Ort entsorgt werden können. Wenn die dann dort ihren Rausch ausgeschlafen haben, können sie sich an nichts erinnern :)

    Oder sollen damit möglicherweise bodenwühlende Nager vertrieben werden, die die Bemühungen der Startbahngegner durch untergraben der Startbahn unterstützen und damit zu gefährlichen Senkungen beitragen...?

    ich habe die Bucht als Verkäufer ganz verlassen und kaufe auch nur noch sehr selten dort ein, seit es fast nur noch Neuware gibt. Die Gebühren für eBay und Paypal nehmen einen Großteil des Verkaufserlöses wieder weg. Die Käufer meckern, wenn ich per Hermes verschicke, weil ihnen 4,10 Euro als Porto zuviel ist und dafür muss ich dann noch Verpackungsmaterial stellen und zum Hermes-Shop fahren. Bis dann das Päckchen vom Shop per Hermes beim Kunden ist, sind locker 3 Tage rum. (Die Post schafft es in der Regel bis zum nächsten Tag.)

    Gestern hatte ich eine paypal-Spam-Mail. Die habe ich an paypal weitergeleitet und eine Stunde später die Bestätigung, dass die Mail nicht von ihnen sei. Da ging es auch um Zugriffsprobleme mit meinem Konto. Scheint sich also rumgesprochen zu haben und Nachahmer anzulocken...

    Da die Auflösung noch aussteht und ich mal wieder Zeit habe - bitte schön

    Wenn ich am Wochenende meinen Waschbärbauch im Studio quäle, läuft da auch so die ein oder andere leckere Schnecke durch den Raum. Das sind dann die Fitnessschnecken ;)

    Möglicherweise ist das aber Quatsch und es handelt sich um ein Trimmdichgerät, das in seiner Form an eine Schnecke erinnert. Da muss man sich dann reinrollen und kann da wie im Rhönrad durch die Gegend kugeln...

    Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen

    (BAG, Urteil v. 27.01.2011, 8 AZR 580/09)

    Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt. Das sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 oder die diesen durch ein förmliches Verfahren gleichgestellten Menschen. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung wegen Behinderung ab August 2006 auf das AGG berufen.

    Aus den Gründen:

    Für die Klägerin, die ua. eine Ausbildung zur Gesundheitskauffrau absolviert hat, ist ein GdB von 40 festgestellt worden. Ihrem Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen war nicht entsprochen worden. Die Klägerin bewarb sich bei der Beklagten für die Stelle einer Sekretärin des Chefarztes und wies dabei ausdrücklich auf den bei ihr vorliegenden GdB von 40 hin. Die Beklagte besetzte die Stelle mit einer anderen Bewerberin, ohne die Bestimmungen des SGB IX zum Schutz von schwerbehinderten Menschen beachtet oder die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu haben. Die Klägerin sieht sich als Behinderte benachteiligt und verlangt von der Beklagten eine Entschädigung. Zwar habe sie keinen GdB von 50 und sei auch nicht gleichgestellt worden, Letzteres sei ihr aber für den Bedarfsfall zugesichert worden. Die Beklagte habe bei der Stellenbesetzung mehrfach das SGB IX verletzt, was die Vermutung auslöse, dass bei der Ablehnung der Klägerin ihre Behinderung eine Rolle gespielt habe. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht entkräften können.

    Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Die Beklagte musste die Klägerin nicht nach den Vorschriften des SGB IX behandeln, da die Klägerin dafür die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Schutzvorschriften des SGB IX. Deshalb kann sich die Klägerin auch nicht auf sonstige Verletzungen der Vorschriften des SGB IX berufen. Auch dafür müsste sie schwerbehindert oder den schwer-behinderten Menschen gleichgestellt sein. Allerdings stehen seit August 2006 alle behinderten Menschen unter dem Schutz des AGG. Die Klägerin hat sich jedoch ausschließlich auf die Verletzung von Vorschriften des SGB IX berufen und keine Tatsachen vorgetragen, die die Vermutung für eine Benachteiligung im Sinne des AGG auslösen. Nachdem mit dem AGG die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 in deutsches Recht umgesetzt ist, kommt die zwischenzeitlich notwendige entsprechende Anwendung der Regeln des SGB IX auf nicht schwerbehinderte Menschen nicht länger in Betracht.

    Hatte das Problem auch mal bei einem H&M-Laden, in dem ich mit meinen Söhnen einkaufen war. Zum Glück hat es schon beim Reingehen gepiept. Da habe ich den Aufpasser auf mein Implantat als mögliche Ursache hingewiesen und hatte beim Rausgehen - als es wieder piepte - dann kein Problem mit ihm.

    War aber der einzige Laden, bei dem mir das bisher passiert ist. Am Metall selbst kann es nicht liegen. Schließlich müsste dann auch bei jedem Reißverschluss der Alarm auslösen... Die auslösenden Etiketten werden (z.B. bei den Sachen von TCM) an der Kasse über einen starken Magneten entschärft.

    Dann wünsche ich Dir für die OP alles gute. Wenn Du u.a. meinen Bericht schon gelesen hast (auch den über die Reha in Nauheim?) hast Du ja schon eine ungefähre Vorstellung was auf Dich zukommt.

    Das schlimmste war für mich die Zeit zwischen OP und EA. Danach hat nur noch die Geschmacksirritation genervt. Die ist aber längst Vergangenheit.

    Zitat von "muggel"

    ... Momentan ist sie nach dem Audiogramm rechts eben "nur" an Taubheit grenzend SH... und damit würde sie das Merkzeichen GL nicht bekommen... aber das Merkzeichen RF.

    eben

    Auch RF setzt m.E. beidseitige Taubheit (liegt nicht vor) oder kein ausreichendes Verstehen auch mit Hilfsmitteln voraus.

    Wenn Pat nun links das CI bekommt und rechts "nur" an Taubheit grenzend sh ist, greift die Bedingung "auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung". Das dürfte mit dem CI aber in der Regel nicht mehr gegeben sein.

    Oder reicht Deines Erachtens für RF die einseitige Ertaubung? Dann würde nach den Richtlinien das andere Ohr keine Rolle mehr spielen und die Frage nach der Hörhilfe wäre völlig überflüssig.