Beantragung GdB

  • Moin Moin,

    vor kurzem ist mein Feststellungsbescheid eingegangen. Dieser besagt, dass ein Grad der Behinderung von 40 vorliegt.

    Die Entscheidung stützt sich auf folgende Funktionsbeeinträchtigungen:

    - Seelische Störung (20)

    - Funktionsbehinderung der Wirbelsäule und Schulter (20)

    - Gleichgewichtsstörung (20)

    Den Antrag auf einen GdB habe ich nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall auf anraten meines Arbeitsgebers gestellt. Ich leide seit dem Verkehrsunfall unter starkem Schwindel und kann nicht mal 2 Sekunden in den Himmel schauen, ohne das mir schwindelig wird. Auch kann ich aus keinem Schrank was herausholen, ohne das ich denke der Schrank fällt mir auf den Kopf. Ein behandelnder Arzt sagte mir, dies sei normal! Nach dieser Aussage habe ich den Arzt sofort gewechselt.

    Meine Fragen:

    #1 Die 40 gibt es, weil die Behinderung der Schulter und Wirbelsäule und die Gleichgewichtsstörung zusammenhängen?

    #2 In meinen Augen liegt eine Gleichgewichtsstörung mit mittelgradigen Folgen und nicht nur mit einfachen Folgen vor. Für mich ist der Alltag durch den Schwindel anders geworden, oftmals stark einschränkend. Lohnt ein Widerspruch und wenn ja, wie formuliere ich dieses am besten?

    #3 Die Gleichstellung aufgrund meiner häufigen Erkrankungen beantrage ich bei der Bundesagentur für Arbeit?


    Ich bedanke mich im voraus für alle hilfreichen Antworten.

  • Hallo Schranzi,

    ich weiß nicht, ob du hier Hilfe erwarten kannst, weil es in diesem Forum um Hörschädigungen geht. Die einzelnen Behinderungen werden nicht einzeln aufaddiert, sondern der GdB ist eine Gesamtbewertung.