"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."
Dorothee Czennia, Referentin für Behindertenpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, erklärt dazu: "Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Moin,
ich habe hier mal zwei Zitate vom VdK zum Mitdenken eingesetzt.
Dazu folgende Überlegung von mir: Als einseitig ertaubte Lehrerin mit CI versorgt, ist es auch weiterhin sehr schwierig im Störlärm Sprache zu verstehen bzw. Richtungshören wie ein Normalhörender hinzubekommen. Eine Soundfieldanlage bzw. die Umgestaltung des Klassenzimmers (Schalldezimierung) kann in diesem Fall das Verstehen im Störlärm erleichtern. Lehrer können ihren Beruf tatsächlich nur ausüben, wenn sie ihre Schüler auch verstehen können und vor allem in Krisensituationen (Alarm, Panik, Streit, hitzige Diskussionen etc.) kompetent handeln können.
Um also den Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten zu können, Mithilfe von IA oder anderen Leistungsträgern, braucht man zumindest eine Gleichstellung also einen GdB von 30. Nach der oben zitierten Definition und Erklärung wonach die Berechnung des GdB erfolgt, besteht bei einem entsprechenden Antrag, eventuell Mithilfe eines kompetenten Anwaltes oder Mitarbeiter des VdK durchaus die Möglichkeit bei einer einseitigen Ertaubung einen GdB von 30 zu bekommen. Die Begründung ist die Notwendigkeit einer Gleichstellung um gleichberechtigt am Arbeitsleben und somit an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Fazit meinerseits: Ja es lohnt sich den GdB feststellen zu lassen.