Hallo Nana!
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, wenn sonst keine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen ist der Wert wahrscheinlich korrekt. Im meinem Bekanntenkreis ist eine CI Trägerin (Ende 50), einseitig ertaubt sonst keine gesundheitlichen Beschwerden, ihr wurden ebenfalls "nur" GdB 20 zugesprochen. Durch die Implantation ist ja die eigentliche Behinderung ja behoben worden. Zu berücksichtigen ist natürlich bei CI Implantationen, dass die Implantate ausfallen können bzw. durch andere Erkrankungen nicht mehr nutzbar sind.
Deiner Tochter alles Gute für Ihren HÖRweg.
Mit lieben Grüßen
Thomas