Was heißt "bekomme ich nicht rein"?
Beide Links, sowohl Twitter als auch Facebook gehen definitiv ohne Anmeldung. Grade in einem privaten Fenster ausprobiert.
Evtl. auf Arbeit und dort ist es geblockt?
Ansonsten:
QuoteDisplay MoreHEUTE findet in Niedersachsen eine gerichtliche Anhörung statt. Der
„Fall“ schlägt im Vorfeld hohe Wellen: Es ist die Rede von einer
drohenden Zwangsimplantation eines gehörlosen Kindes gehörloser Eltern.
Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) hat zu dieser Situation eine klare Meinung:
Eine CI-Implantation ohne Zustimmung der Eltern ist strikt abzulehnen!
Begründung:Gehörlos geborene Kinder können durch Versorgung mit einem
Cochlea-Implantat (CI) die Lautsprache erwerben. Dazu ist jedoch eine
gute, engagierte lautsprachliche Umgebung und eine positive Grundhaltung
der Eltern gegenüber der Implantation und ihren Folgen zwingend
erforderlich. Die Eltern müssen ihr Kind über Jahre hinweg beim Erwerb
der Lautsprache unterstützen. Sie müssen bereit sein, viele Folgetermine
etwa an einem Rehabilitationszentrum wahrzunehmen. Und sie müssen ihr
Kind auch auf seinem Weg in die lautsprachliche Gesellschaft aktiv
begleiten. Alles in allem bedeutet dies ein großes Engagement bei allen
Stationen eines Kinderlebens – vom Kindergarten über die Grund- und
weiterführende Schule bis hin zu Ausbildung und Beruf. Dies lässt sich
nicht an Therapeuten delegieren und muss im Alltag der Familien fest
verankert sein. Ein solcher Weg ist nicht leicht. Er gelingt nur dann,
wenn die Entscheidung für ein CI bewusst getroffen wird. Ist das Leben
hörender Eltern von CI-Kindern schon vor besondere Herausforderungen
gestellt, ist es das von gehörlosen Eltern mit CI-versorgten Kindern
ungleich mehr - und mit wesentlich weitreichenderen Folgen. Insbesondere
müssen diese Familien bereit sein, ihr Kind im Erwerb einer ihnen
teilweise fremden Sprache zu unterstützen und ihr Kind auf dem Weg in
die lautsprachliche Gesellschaft zu begleiten. Dies erfordert in der
Regel die Öffnung der Familie für andere, lautsprachlich kompetente
Bezugspersonen. Sie müssen akzeptieren, dass diese Bezugspersonen ein
eigenes Vertrauensverhältnis zu ihrem Kind aufbauen, ohne dass sie es
selbst vollständig nachvollziehen können. Sie müssen dann die Balance
schaffen zwischen der eigenen Elternkompetenz und dem Abgeben wichtiger
Lebensbereiche an andere Personen. Die Bereitschaft dazu kann nicht
selbstverständlich erwartet werden.
Bei einem Cochlea-Implantat
ist es mit der Operation ja nicht getan. Das Kind kann von dem Implantat
nur profitieren, wenn auch der Sprachprozessor regelmäßig getragen wird
und das Kind eine intensive Hör- und Sprachtherapie bekommt. Sind die
Eltern gegen eine Implantation, ist ja noch nicht einmal gewährleistet,
dass dem Kind der Sprachprozessor aufgesetzt und für die
Funktionsfähigkeit des Systems (z.B. Batteriewechsel etc.) gesorgt wird.
Des weiteren müssen die regelmäßigen Therapietermine wahrgenommen
werden und das Kind muss einen Zugang zu einer lautsprachlichen Umgebung
bekommen. Wie soll das alles gewährleistet werden, wenn die Eltern
gegen die Implantation sind?
Jede Operation setzt eine korrekte
Indikationsstellung voraus. Bei einem Cochlea-Implantat darf die
medizinische Indikation nicht gestellt werden, wenn die notwendige
Nachsorge nicht gewährleistet werden kann. Das ist der Fall, wenn die
Eltern gegen eine Implantation sind. Es wird hoffentlich niemand so weit
gehen, das Kind zwangsweise aus der Familie herauszunehmen und in ein
Heim oder in eine Pflegefamilie zu geben, um die erforderliche
Sprachunterstützung und Nachsorge zu gewährleisten. Die Traumatisierung,
die ein zweijähriges Kind durch eine Trennung von den Eltern erleiden
würde, wäre in keinem Fall zu rechtfertigen. Entsprechend den
medizinischen Leitlinien ist eine nicht sichergestellte postoperative
Rehabilitation/Nachsorge eine absolute (!) Kontraindikation gegen eine
CI-Versorgung. Deshalb hätte in vorliegendem Fall schon von den
behandelnden Ärzten die Indikation für ein CI gar nicht gestellt werden
dürfen.
Deshalb:
Eine CI-Implantation gegen den Willen der
Eltern ist aus Sicht der DCIG nicht im Sinne des Kindeswohls und würde
sowohl dem Kind als auch der betroffenen Familie mehr Schaden als Nutzen
zufügen.
Dr. med. Roland Zeh
Präsident der DCIG e.V.
Quelle: