Hallo,
Ich habe zwar noch kein CI lese aber fleißig mit denn irgendwann wird das bei mir auch mal so weit sein.
Zwecks Kostenträgern für Rehas:
Das kann sowohl die Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, soziale Träger oder Unfallversicherungen sein. Das hängt davon ab wodurch eine Implantation notwendig wurde, z. B. BG bei Berufsunfall. Bei Rentner ist es in der Regel die Krankenkasse. Bei Beamten die Beihilfe und Zusatz.
Bei "noch Arbeitenden" ist es meistens die Rentenversicherung. Hier ist z. B. bei der Knappschaft das aber nicht die DRV sondern die haben eine eigene Rentenversicherung. Es ist also nicht soooo ganz so einfach zu klären wer zuständig ist.
Ansonsten gilt: Antrag stellen wo man meint, die leiten das ggf weiter und der muss dann entscheiden und ggf mit doch einer anderen Instanz verrechnen. Beispiel: Unfallversicherung wäre Kostenträger, Antrag bei der Krankenkasse gestellt und die haben zur DRV weiter geleitet. Dann muss die DRV Entscheiden und auch zahlen und die verrechnen das dann mit der Unfallversicherung, die wird dann anschließend Ansprechpartner. Nachteil: dauert meist was länger weil ja jeder prüft und dann erst weiterleitet.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich gewesen...
LG