Beiträge von Ginster

    Hallo zusammen,
    ich habe diesen Beitrag zwar auch schon hier gepostet, tue es aber hier auch nochmal, da ich hoffe, dass mir vielleicht wer von euch weiterhelfen kann. Ich bin zum 1.7.2010 verbeamtet worden (Schuldienst) und muss mich deshalb bald entscheiden, ob ich in der GKV (Barmer) bleiben will oder ob ich zur PKV wechseln will. Da es sich um eine Erstverbeamtung handelt (bin im Refi glücklicherweise nicht zur PKV gegangen), müsste mich die PKV nehmen, allerdings mit dem zuvor schon erwähnten Risikozuschlag von 30%. Meine erste Wahl wäre da auch die Debeka. Ich frage mich allerdings, ob das angesichts meiner einseitigen Taubheit wirklich die beste Wahl ist. Bislang bin ich damit immer sehr gut klargekommen. Da ich auf dem gesunden Ohr normal hörend bin, musste ich auch noch kein Hörgerät in Anspruch nehmen.
    Ich frage mich allerdings was passiert, wenn sich beim gesunden Ohr (aus was für Gründen auch immer) eine Hörminderung einstellen sollte, die nicht mehr durch ein Hörgerät ausgeglichen werden kann. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem die Ausgangssituation genauso war wie bei mir. Infolge von Hörstürzen verschlechterte sich das Gehör auf dem gesunden Ohr derart, dass eine Versorgung mit einem Hörgerät wohl nichts mehr gebracht hätte. Der Mann ist mittlerweile beidseitig mit einem CI versorgt, musste aber zumindest bei der beidseitigen Versorgung klagen.

    Ich stelle mir nun die Frage, wo ich besser aufgehoben bin. Soll ich in der GKV bleiben oder zur PKV wechseln? Letzteres wäre natürlich erstmal attraktiver, weil ich trotz eines Risikozuschlages von 30% - nur halb soviel zahlen müsste wie in der GKV, da ich als Beamter ja beihilfeberechtigt bin. Die Frage ist nur, wie verhält sich eine PKV, wenn ich auf dem gesunden Ohr das Gehör verliere und eine CI-Versorgung beantrage?
    Nach allem was ich bislang gelesen habe, gelten CI-Geräte als Implantate, wobei ich beim Verbraucherschutz darauf hingewiesen wurde, dass man bei der PKV keinesfalls davon ausgehen könne, dass diese sich dem anschließt. Denkbar wäre, dass sich die Kasse erstmal auf den Standpunkt stellt, dass es sich beim CI um ein Hörgerät handelt und dann nur die dafür vorgesehenen Sätze zahlt (meist in Höhe der Beihilfe), was die Anschaffungskosten eines CI bei weitem nicht deckt. Hinzu kommt, dass es in vielen Versicherungsverträgen Festbeträge für Prothesen/Körperersatzstücke gibt, die weit unter den Anschaffungskosten eines CI liegen oder man hat eine Positivliste für Prothesen, die kein CI einschließt, sondern nur Brust-, Arm- und Beinprothesen.

    Deshalb einige Fragen:

    1)Gibt es was die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen angeht irgendwelche Urteile auf Landes- oder Bundesebene, auf die man sich berufen kann? Auf Landesebene v.a. wäre Bremen interessant.
    2)Gibt es Anwälte, die sich in diesem Bereich besonders gut auskennen, von denen ich mich beraten lassen kann?
    3)Ist jemand von euch Beamter und CI-Träger? Wenn dem so ist, würde mich interessieren, bei welcher Krankenkasse ihr seid und ob es da bei der Beantragung der Versorgung irgendwelche Probleme gab. Falls die Nennung von Kassen hier nicht erwünscht ist, gerne auch über Boardmail.

    Soviel erstmal. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.