Posts by Timmi351

    Wie sehr die diversen Hass und Spaltung verbreitenden Bot-Netze wirken und die Menschen diskursunfähig machen, zeigt ein kleines Beispiel aus diesem Forum. Ein User hat gerade in großer Fleißarbeit alle meine Postings mit einem Daumen runter versehen, und zwar nicht nur in diesem Thread, wo es um Politik geht, sondern auch in anderen, wo es völlig neutral um CI-Themen, Tools und Musik geht. Wenn man gegen die AfD redet oder linke oder gar grüne Politik erwähnt, werden diese Leute sofort getriggert.

    Die Propaganda für die AfD in den "alternativen" Medien und in rechten Telegram-Kanäle (was wohl das einzige ist, was einige Leute noch konsumieren) ist extrem. Mit Abstand am häufigsten angegriffen werden übrigens von den Bot-Netzen die Grünen. Das kennt man von vorangegangenen Propagandawellen. Der Kreml hasst die Grünen besonders, denn sie bedrohen Russlands fossiles Geschäftsmodell am stärksten. Zusätzlich bekommen sie natürlich auch von anderen Populisten wie Söder was drauf. Sind halt die einzigen, die unbequeme Wahrheiten wie den Klimawandel ansprechen und entsprechende Politik machen wollen.

    Sorry, werde mich langsam aus diesem Forum verabschieden müssen. Die ständige Nörgelei und der Umgangston gehen mir sowieso auf die Nerven.

    Eigentlich wollte ich hier keine Silbe mehr schreiben.

    Ich hatte mir gestern noch einiges hier gelesen und war regelrecht schockiert wie hier wieder mal mit einzelnen Usern zu felde gezogen wird von selbsternannten Moralpredigern.

    Wer eine andere Meinung hat wird von einigen als Nazi und schlimmeres bezeichnet und persönlich auf das übelste angegriffen. Andere Meinungen werden nicht akzeptiert und wie die Wölfe wird sich in Gruppen zusammengerottet über einzelne hergefallen! Lebt ihr denn nur in eurer eigenen selbstgerechten Blase? Demokratie ist immer auch die Meinung anderer zu tolerieren. Das totalitäre system wovon ihr immer schreibt seid ihr selbst!
    Wisst ihr eigentlich wie viele in kurzer Zeit ihr schon herausgeekelt habt. Lest ihr eure Texte denn auch selbst mal?

    Ich schäme mich für manche User hier wirklich. Schämt euch

    Hallo

    Das eine möchte ich mal loswerden:
    Ich habe bereits mehrmals erlebt das es hier ganz schnell zu Reibereien kommt warum auch immer. Auf die einfache Aussage das ein GDB schwieriger zu erlangen ist werden mir hier irgendwelche Quellenangaben oder sogar gesetztestexte abverlangt was natürlich anschließend auch wieder in Zweifel gezogen wird.

    Ich bin seit Jahrzehnten im Betreuungsverein und war auch jahrzehntelang als ehrenamtlicher Betreuer tätig. Ich kann euch ohne Quellenangabe sagen das die letzten Jahrzehnte alles immer schlimmer wurde. Heute kann ich mich kaum noch selber betreuen!

    ich fühle mich hier bei fast allen meinen Beiträgen von manchen Usern angegriffen. In dieser Form kenne ich das von anderen Internetforen gar nicht. Wohl auch aufgrund meiner Depression ist das für mich nicht gut.
    Es ist sehr schade.

    Daher werde ich mich hier auch zurückziehen

    Ich wiederhole mich nun schon mehrmals.

    Ich hatte keine KI zitiert sondern aus einem Bericht von der Website Pflege Deutschland zitiert.
    Dieses hatte ich eigentlich ausreichend deutlich kenntlich gemacht.
    Es mag sein das dieser Bericht fehlerhaft ist aber ich hatte niemals etwas von einer KI eingestellt.

    Das bei der Vergabe vom GdB immer strengere Vorgaben gemacht werden ist eigentlich hinreichend bekannt. Wie gerade selbst behinderte Menschen so etwas anzweifeln können begreife ich nicht!

    Ich wünsche einen schönen Tag

    Acki du hast eine Menge Vermutungen aufgrund dessen du etwas schreibst aber Vermutungen ersetzen nun mal kein Wissen!
    Ich habe auch niemanden als naiv bezeichnet sondern nur geschrieben das man auch naiv sein könne was ja nun mal einfach unbestreitbar ist.
    unbestreitbar ist ebenfalls das manche Menschen einfach auf Krawall gebürstet sind.

    Die VersMedV ist im Bereich Ohren seit mehreren Jahrzehnten unverändert. Die Tabellen stammen von 1973 oder so ähnlich!

    Timmi351 meinst Du nicht, dass sich seit 1973 die Möglichkeiten der Schlappohren sich um ein Vielfaches zum Vorteil haben?

    Ich finde die Kürzung auch nicht gut. Aber wer meckert sollte Gegenvorschläge zur Finanzierung machen

    Gegenvorschläge zur Finanzierung hätte ich jede Menge

    Da denke ich als erstes an den Cum ex Skandal. Von bekannten anderen Missständen schreibe ich besser erst gar nichts . Aber das ist alles nicht politisch gewünscht. Man nimmt lieber den schwächsten welche sich kaum wehren können das wenige was sie haben.
    Anders als bei anderen bekannten Themen wird hiervon auch kaum berichtet und es fällt den politikdarstellern nicht auf die Füße.

    Das die unterschiedlichen Behinderungen nicht direkt addiert werden weiß ich. Trotzdem werden auch multiple behindrungen berücksichtigt. Wie dieses genau von statten geht entzieht sich meiner Kenntnis.
    Mehrere meiner Behinderungen waren seinerzeit im Bescheid aufgeführt und berücksichtigt. Meine Depression jedoch nicht. Auf Nachfrage wurde mir im Amt gesagt das diese Sache sehr wohl berücksichtigt wurde was aber von meinem Psychiater auch ausdrücklich verneint wurde. Mich hat das damals geärgert aber habe es auf sich beruhen lassen da mit GdB 50 ich endlich die Möglichkeit sah in erwerbsminderungsrente gehen zu können was auch geschah.

    Ich habe nun einen Verschlimmerungsantrag gestellt der auch auf Tatsachen beruht und nach meiner Meinung absolut berechtigt ist. Niemals hätte ich aber gedacht das die Möglichkeit besteht sogar heruntergestuft zu werden wovor ich nun große Angst habe.

    Wie so oft im Leben habe ich nachher erst hiervon berichtet und wurde durch Aussagen anderer Betroffene und danach eigener Recherche im Internet darüber belehrt das es scheinbar in wenigen Jahren nochmals schwerer wurde die Anerkennung zu bekommen. Ob es nun Gesetzesänderungen oder aber vorweggenommener Gehorsam von den Sachbearbeitern ist weiß ich nicht.
    mein eigener Vater den ich niemals humpeln gesehen habe „nur“ mit Problemen mit einem Fuß GdB 70
    Ein Arbeitskollege dem unter dem Knie das ganze Bein fehlt und einen Schlaganfall hatte kam auch mit Rechtsanwalt nur mehr auf GdB 40

    Wenn das behindetenrecht scheinbar nun wirklich noch weiter verschärft wurde macht es mir desto mehr ich darüber nachdenke wirklich Angst. Meine Depressionen sind da aber wohl auch dran schuld.
    Vielleicht hätte ich den Verschlimmerungsantrag besser nicht stellen sollen?

    Lg

    Hallo

    Ich habe einen GDB von 50 unbefristet. Merkzeichen rf

    Mein Gesundheitszustand hat sich im laufe der Jahre bedeutend verschlechtert und nun habe ich vielleicht zu leichtfertig einen Verschlimmerungsantrag eingereicht beim Versorgungsamt. Meine Depression wurde damals völlig ignoriert und mittlerweile sind Herzrhythmusstörungen und eine prostata op hinzugekommen. Alles weitere hat sich natürlich auch noch verschlechtert! Seinerzeit war ich trotzdem mit 50 GdB zufrieden.

    Nun habe ich wie ich bereits in einem anderen Beitrag berichtete mehrfach erfahren und gelesen das die Beurteilung des GdB sich weiter erschwert hat.
    Ich konnte mir gar nicht vorstellen das dies möglich ist aber in diversen Artikeln wird ausdrücklich gewarnt das es geschehen könne das man heruntergestuft wird was bei mir kurz vor der Rente besonders bitter wäre.
    Ich hätte nun die Möglichkeit den Antrag zurückzuziehen da ich mir mittlerweile echt Gedanken mache und Angst habe.

    Was meint ihr?



    Fünf zentrale Änderungen bei der GdB-Bewertung

    Fachportale fassen fünf Kernelemente der neuen Bewertungspraxis zusammen, die seit 2026 die GdB‑Feststellung prägen.

    1. Teilhabe statt Diagnose
      Im Vordergrund steht nicht mehr, welche Krankheit im Befund steht, sondern wie stark die selbstständige Lebensführung, Mobilität oder soziale Teilhabe im Alltag eingeschränkt sind. Wer nur Diagnosen vorlegt, ohne Alltagsbeeinträchtigungen konkret zu schildern, riskiert eine niedrigere Einstufung.
    2. GdB und Erwerbsfähigkeit werden getrennt gedacht
      Die neuen Grundsätze betonen, dass der GdB kein Maßstab für die Erwerbsfähigkeit ist. Ein hoher GdB allein begründet keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI).
    3. Gesamt‑GdB: keine einfache Addition
      Bei mehreren Gesundheitsstörungen wird der Gesamt‑GdB nicht durch Addition einzelner Werte gebildet. Ausgangspunkt ist die schwerste Beeinträchtigung, weitere Leiden werden nur berücksichtigt, wenn sie die Teilhabe zusätzlich und messbar verschlechtern. Überschneiden sich die Auswirkungen (z. B. mehrere orthopädische Leiden mit ähnlichen Funktionsbeeinträchtigungen), bleibt eine Erhöhung häufig aus.
    4. Heilungsbewährung: hoher GdB nur auf Zeit
      Nach schweren Erkrankungen, etwa Krebserkrankungen, wird ein höherer GdB während einer Phase der Heilungsbewährung befristet anerkannt. Nach Ablauf dieser Zeit – oft nach fünf Jahren – erfolgt eine Neubewertung, die sich nur noch an den verbleibenden Einschränkungen orientiert und nicht selten zu einer Absenkung führt.
    5. Schmerzen und psychische Erkrankungen genauer geprüft
      Die überarbeiteten Grundsätze stellen klar, dass „übliche“ Schmerzen bereits in der Bewertung anderer Funktionsbeeinträchtigungen berücksichtigt sind. Nur bei überdurchschnittlichen, außergewöhnlichen Schmerzen oder bei eigenständigen psychischen Erkrankungen kommt eine zusätzliche GdB‑Bewertung in Betracht, was die Begutachtung komplexer, aber auch strenger macht.

    Wer ist von den neuen Regeln besonders betroffen?

    Die Änderungen betreffen alle Menschen, bei denen ein GdB festgestellt, überprüft oder neu beurteilt wird. Besonders im Fokus stehen:

    • Personen mit chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, rheumatische Erkrankungen, psychische Leiden), deren Alltagsbeeinträchtigung schwer nachweisbar ist.
    • Menschen mit mehreren Erkrankungen, die bisher über die Addition mehrerer Leiden einen höheren Gesamt‑GdB erreicht haben.
    • Versicherte, die kurz vor der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stehen und auf einen GdB von 50 angewiesen sind.

    Für Betroffene kann eine Absenkung des GdB einschneidende Folgen haben, etwa den Verlust des Schwerbehindertenausweises, geänderten Kündigungsschutz oder geringere steuerliche Vorteile beim Behinderten-Pauschbetrag.

    Praxis: Wie Versorgungsämter seit 2026 prüfen

    Laut Fachinformationen prüfen die Versorgungsämter seit 2026 verstärkt, ob die Angaben im Antrag die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung ausreichend konkret beschreiben. Reine Diagnoselisten oder kurze Arztbriefe ohne Funktionsbeschreibung reichen zunehmend seltener aus.

    In der Praxis kommt es häufiger zu Nachfragen, ergänzenden Gutachten und auch zu Herabsetzungen bei Überprüfungsentscheidungen. Wer einen Verschlechterungsantrag stellt, muss damit rechnen, dass die gesamte Akte neu geprüft wird – mit der Möglichkeit, dass der bisherige GdB abgesenkt wird.

    Eine Fachjuristin für Sozialrecht beschreibt es so: „Die neuen versorgungsmedizinischen Grundsätze verlangen, dass sich im Antrag der Alltag der Betroffenen wiederfindet – wer nur seine Diagnosen aufzählt, wird es schwerer haben, einen hohen GdB zu bekommen.“

    Konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis

    Eine 59‑jährige Angestellte mit chronischen Rückenbeschwerden, Diabetes und leichter Depression hatte bislang einen GdB von 50 und plante den vorgezogenen Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen. Im Rahmen einer Überprüfung nach den neuen Grundsätzen wurde ihr Gesamt‑GdB auf 40 herabgesetzt, weil die Gutachter die Überschneidung der Funktionsbeeinträchtigungen höher bewerteten und die Alltagsbeeinträchtigung als moderat einstuften.

    Die Betroffene verlor damit nicht nur den Schwerbehindertenstatus, sondern auch steuerliche Vorteile und die geplante Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ohne besonders hohe Abschläge. Nach anwaltlicher Beratung legte sie Widerspruch ein und reichte detaillierte Beschreibungen ihres Alltags ein, einschließlich Berichten über eingeschränkte Gehstrecken, häufige Fehlzeiten und Probleme bei der Selbstversorgung.

    Rechte der Betroffenen: Widerspruch und Klage

    Gegen Bescheide der Versorgungsämter können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rechtsgrundlage findet sich u. a. im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Wird der Widerspruch zurückgewiesen, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

    Es empfiehlt sich, im Widerspruch nicht nur Diagnosen zu wiederholen, sondern detailliert zu schildern, wie sich die Gesundheitsstörungen auf Alltag, Beruf und soziale Teilhabe auswirken. Hilfreich sind strukturierte Tagebuchaufzeichnungen, Berichte von Angehörigen oder Pflegepersonen sowie spezialisierte fachärztliche Stellungnahmen.

    Auswirkungen auf andere Leistungen

    Der GdB selbst begründet keine bestimmten Sozialleistungen, wirkt aber in vielen Bereichen als Zugangsvoraussetzung. Dazu gehören etwa:

    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB VI.
    • Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und Nachteilsausgleiche im Arbeitsrecht.
    • Steuerliche Erleichterungen, insbesondere der Behinderten-Pauschbetrag nach dem Einkommensteuergesetz.
    • Mehrbedarfszuschläge beim Bürgergeld für bestimmte schwerbehinderte Menschen nach dem SGB II.

    Gerade beim Bürgergeld können Menschen mit Schwerbehinderung – abhängig von Merkzeichen und Erwerbsfähigkeit – einen Mehrbedarf geltend machen, der den monatlichen Regelsatz spürbar erhöht.

    Handlungsempfehlungen für 2026

    • Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig, insbesondere wenn Ihr GdB vor längerer Zeit festgestellt wurde und nun eine Überprüfung ansteht.
    • Beschreiben Sie im Antrag oder Widerspruch Ihre Alltagsbeeinträchtigungen konkret und nachvollziehbar (z. B. Gehstrecken, Hilfebedarf, Belastbarkeit im Beruf).
    • Holen Sie bei drohender Herabstufung möglichst früh fachkundige Beratung ein, etwa bei Sozialverbänden, Behindertenverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
    • Behalten Sie im Blick, welche weiteren Rechte an den Schwerbehindertenstatus gekoppelt sind, etwa bei Rente, Steuern oder Arbeitsrecht.

    Seit diesem Jahr ist bereits unter anderem auch das schwerbehindertenrecht GdB dahingehend geändert worden das nicht mehr nur die eigentliche Diagnose sondern das Ergebnis in der Teilhabe herangezogen wird.
    So kann es passieren das zb bei kompletter Taubheit nicht mehr diese sondern das Ergebnis mit CI entscheidend ist und dementsprechend der grad der Behinderung verringert wird. Schrittweise soll dieses in den Ämtern umgesetzt werden.

    Ich weiß nicht was das ständige AFD bashing soll. Diese Partei ist nirgendwo in Regierungsverantwortung und daher nicht schuld an den vielen Problemen in Deutschland.

    Unter anderem uns Schwerbehinderte das Leben noch schwerer zu machen schaffen die andern Parteien schon wohl ganz alleine sehr gut.

    Ähm wer genau, will den Schwerbehinderten was genau wegnehmen?

    Und was hat die Rentenreform, mit Schwerbehinderung zu tun, und was mit

    Im Kanzleramt berät eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen über Einsparungen im Sozialbereich. Konkret geht es um Leistungen für Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche, die Förderung und Unterstützung benötigen. In einem Ende März entstandenen 108-seitigen »Vorschlagsbuch« finden sich mehr als 70 konkrete Ideen im Sparvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro.

    Bei mir sind Untertitel auch nicht synchron. ARD und ZDF Mediathek ist bei mir sogar ganz besonders übel! Mit meinem tv Adapter von AB klappt es super über kopfhörerbuchse.
    Ich würde erst mal deinen CI Techniker den tv Adapter passend machen lassen das er auch auf beide CI sendet!

    Außerdem könnte er ein speziell abgestimmtes tv Program für dein CI schreiben damit du besser das tv verstehen kannst. Und am tv selber könntest du auch noch den Ton einstellen für gutes verstehen. Über kopfhörerbuchse müsste das gehen.

    Liebe Grüße