Man hat nicht wegen beidseitigem CI alle 2 Jahre wieder einen Anspruch auf Reha. Wann waren denn die OP´s und welche Reha wurde denn bisher gemacht? Die Grunddiagnose Taubheit ist ja dieselbe und da würde meiner Erfahrung nach bei stabiler Einstellung beider CIs "nur" alle 4 Jahre ein Anspruch bestehen. Wenn das Sprachverstehen noch nicht gut ist, würden da eher stationäre Maßnahmen genehmigt.
Der gesetzliche Anspruch auf eine Reha besteht alle vier Jahre. Es sei denn es wird aus medizinischer Sicht schon früher eine Reha befürwortet. Man hat zwar pro Ohr einen Anspruch auf eine stationäre Reha. Wenn man zum Beispiel erst rechts ein CI bekommen hat und man hierfür eine stationäre Reha absolviert hat und das linke Ohr sich vor Ablauf der vier Jahre so weit verschlechert hat, dass man nun auch links ein CI benötigt, so kann man für das linke CI schon vor Ablauf von vier Jahren die Reha für das andere Ohr in Anspruch nehmen. Es ist aber wie Rosi schon sagte nicht so, dass man bei einer beidseitigen CI Versorgung alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Reha hat.