Dazu folgende Überlegung von mir: Als einseitig ertaubte Lehrerin mit CI versorgt, ist es auch weiterhin sehr schwierig im Störlärm Sprache zu verstehen bzw. Richtungshören wie ein Normalhörender hinzubekommen.
Hat denn irgendjemand was anderes behauptet? Dafür erhält man als einseitig ertaubte ja auch einen GdB 20.
Wenn du (und andere) der Meinung bist, dass eine reine einseitige Ertaubung (mit gesundem Gegenohr) eine höhere Einschränkung im alltäglichen Leben darstellt, dann stelle ich fest, dass diese Leute einfach nur realitätsfern sind, vollkommen abgekapselt vom Rest der Welt.
Mich ärgert das jedesmal maßlos, wenn Leute mit vergleichsweise wenig Einschränkung so dermaßen jammern und völlig ausblenden, dass es noch andere Menschen mit viel gravierenderen Einschränkungen (Mehrzahl!) leben müssen. Die Skala des GdB reicht nunmal nur bis 100. Damit sind dann alle, auch Mehrfachbehinderungen (Herzschrittmacher, Nierenversagen, Diabetes, ...) komplett abgedeckt. Du kannst dir offenbar nicht im Ansatz vorstellen, was ein derartiges Leiden für die betroffenen Personen im Alltag (!) darstellt und nicht nur im Berufsleben.
Ich würde den Schwerbehindertenantrag (dann um so mehr) auf jeden Fall "nicht" selbst stellen.
Sondern in jedem Fall über den VDK!!
Mit denen hast du automatisch Rechtsbeistand wenn der Antrag unangemessen abgelehnt wird.
Solche Leute könnte ich echt zum Mond schießen. Wenn von vorn herein klar ist, dass mehr nicht drin ist, macht es überhaupt keinen Sinn dagegen Widerspruch einzulegen. Nur die Anwälte verdienen sich dabei dumm und dämlich auf Kosten der Beitragszahler (des VdKs) und produzieren nur unnötig zusätzliche Verwaltungsarbeit auf Kosten der Allgemeinheit (Staat). Dieselben Leute wundern sich dann auch noch, dass "das Amt" eine nur langsam mahlende Mühle ist, bis IHR Antrag bearbeitet wurde (weil IHR Antrag ja Vorrang zu haben hat).
Keine Frage, einen Antrag auf Feststelleung des GdB ist in Ordnung. Es macht aber absolut keinen Sinn in Widerspruch zu gehen, wenn man wissentlich gar keinen höheren Anspruch hat als man bereits bewilligt bekommen hat.
Wer bei GdB 30 erwas von "Gleichstellung" faselt, möge sich bitte vorher erst mal schlau machen, wer überhaupt darauf Anspruch hat. Das ist nämlich sehr eng begrenzt. Der pauschale (!) Tipp dazu ist also unnötige Mundwässerei.