Beiträge von muggel

    Hallo,

    bei der Beurteilung von Kindern kenne ich mich nicht aus, daher schrieb ich ja, dass ich für den GdB die Bewertungskriterien von Erwachsenen zu Grunde gelegt habe.
    Fakt ist, dass normalerweise Kinder einen höheren GdB bekommen.
    Ertaubte Erwachsene bekommen maximal einen GdB von 80, d.h. für die Tochter von Timmy sollten mindestens 80 drin sein.

    Wegen den Sachbearbeitern. Es ist durchaus möglich, dass diese denken, dass Cochlear Implantat = Mittelohrimplantat ist. Ein Mittelohrimplantat zählt zu den gehörverbessernden Operationen!!!
    (Mittelohrimplantat ist ein Implantat, was die Gehörknöchelchenkette (zum Teil) ersetzt).
    Vielleicht liegt dort das Problem.....

    Grüße,
    Miriam

    Nachtrag: Für Kinder gelten besondere Regeln bzgl. des Merkzeichen "H":

    Bei Kindern ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der den Hilfebedarf eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet.


    3.1. Ausnahme

    Wegen der Besonderheiten des Kindesalters (Kinder müssen das "Handwerkszeug" zum adäquaten Umgang mit ihrer Behinderung erst im Laufe ihrer Entwicklung erwerben) kann auch schon bei einem niedrigeren GdB Hilflosigkeit vorliegen. Im einzelnen gilt dies bei:

    * geistiger Behinderung, z.B. wenn eine ständige Überwachung aufgrund von Verhaltensstörungen notwendig ist, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.
    * autistischen Syndromen und anderen emotionalen und psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten bis in der Regel zum 16. Lebensjahr.
    * hirnorganischen Anfallsleiden - in Abhängigkeit von der Anfallsart und der -frequenz sowie eventuellen Verhaltensauffälligkeiten.
    * Einschränkungen des Sehvermögens mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 bis zur Beendigung der speziellen Schulausbildung für Sehbehinderte.
    * Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Beginn der Frühförderung bis in der Regel zur Beendigung der Ausbildung.
    * Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und kompletter Gaumen-Segelspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung in der Regel bis zum 5. Lebensjahr.
    * Bronchialasthma schweren Grades in der Regel bis zum 16. Lebensjahr, s.a. Asthma > Behinderung.
    * angeborenen oder in der Kindheit erworbenen Herzschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung bis zu einer Besserung durch eine Operation, längstens bis zum 16. Lebensjahr.
    * Niereninsuffizienz mit einem GdB von 100 oder Behandlung mit künstlicher Niere bis zum 16. Lebensjahr.
    * Diabetes mellitus bis zum 16. Lebensjahr, bei fortbestehender unausgeglichener Stoffwechsellage bis zum 18. Lebensjahr, s.a. Diabetes > Schwerbehinderung.
    * Phenylketonurie in der Regel bis zum 14. Lebensjahr. Danach nur noch, wenn gleichzeitig ein Hirnschaden vorliegt.
    * Mukoviszidose mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 bis zum 16. Lebensjahr, bei schweren und schwersten Einschränkungen bis zum 18. Lebensjahr.
    * malignen Erkrankungen für die Dauer der zytostatischen Therapie.
    * schweren Immundefekten für die Dauer des Immunmangels.
    * Hämophilie mit Notwendigkeit der Substitutionsbehandlung bis zum 6. Lebensjahr, je nach Blutungsneigung und Reifegrad auch länger.
    * juveniler chronischer Polyarthritis in der Regel bis zum 16. Lebensjahr.
    * Osteogenesis imperfecta, sofern 2 oder mehr Knochenbrüche pro Jahr auftreten, bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren ohne Knochenbrüche, längstens bis zum 16. Lebensjahr.
    * klinisch gesicherter Typ-I-Allergie gegen schwer vermeidbare Allergene mit der Gefahr lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schocks in der Regel bis zum 12. Lebensjahr.
    * Zöliakie nur ausnahmsweise, wenn es durch eine späte Diagnose zu schweren Auswirkungen kommt.

    Orientierung für den Grad der Behinderung bei Kindern geben die Pflegestufen der Pflegeversicherung für schwer kranke und behinderte Kinder. Ein Schwerbehindertenausweis kann je nach Diagnose auch schon ab der Geburt ausgestellt werden. Der Austausch und die Information in Selbsthilfegruppen kann hier sehr nützlich sein. Adressen finden Sie im Adressverzeichnis.

    Nachzulesen unter:
    http://www.betanet.de/betanet/sozial…chen-H-676.html

    Folglich müsste euch das "H" zuerkannt werden, unabhängig vom Merkzeichen "G" (denn deine Tochter ist ja nicht gehbehindert, oder? Früher gab es das Merkzeichen "G" bei Taubheit, weil es noch kein eigenes Merkzeichen für Gehörlosigkeit gab!). Da euch das Merkzeichen "H" zusteht, habt ihr auch Anspruch auf das Merkzeichen "B", da eure Tochter in dem Sinne hilflos ist.
    Fakt: Merkzeichen "GL", "B", "H" und "RF", sowie einen GdB von mindestens 80 stehen euch zu!!!

    Grüße,
    Miriam

    Hallo Timmy,

    ich gehe davon aus, dass du im Amt an einen Sachbearbeiter geraten bist, der keine Ahnung von Hörschädigungen hat.

    Euch steht das Merkzeichen GL und das Merkzeichen RF auf jeden Fall zu, sowie mindestens einen GdB von 80. (Für Kinder kenne ich mich nicht so gut aus, daher gebe ich den GdB an, den Erwachsene bei der Hörkurve bei der bekommen sollten).

    Kommen wir zu den anderen Merkzeichen:
    Das Merkzeichen "B" steht gemäß § 60 Abs. 2 SchwbG Schwerbehinderten zu, die infolge Ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Fremde Hilfe muß regelmäßig vor allem zum Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt notwendig sein oder bereitstehen oder zum Ausgleich von Orientierungsstörungen erforderlich sein. [...]

    Ich denke, dass es klar ist, dass deine Tochter aufgrund ihres Hörvermögens nicht alleine mit Bus und Bahn fahren kann, da ihr die Orientierung fehlt. Sie kann weder erkennen, aus welcher Richtung ein Auto kommt (fehlendes Richtungshören!!!) und stellt somit im öffentlichen Verkehr eine Gefahr für sich und andere da. Auch kann sie nicht auf Zuruf reagieren und benötigt somit im öffentlichen Verkehr eine Begleitperson. Auch kann sie sich nicht an den akustischen Ausrufen auf Bahnsteigen, in Bussen etc orientieren, da sie aufgrund des Hörvermögens diese erst gar nicht wahrnimmt.
    Damit steht euch das Merkzeichen "B" zu, auch ohne das Merkzeichen G!!!

    Das Merkzeichen "H" bekommen Personen, die hilflos sind.
    Hilflos ist, wer infolge seiner Behinderungen nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zum Beispiel An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, notwendige körperliche Bewegung und geistige Anregung, in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf. Hilflosigkeit ist auch gegeben, wenn die Fremde Hilfe in dauernder Bereitschaft stehen muß. Hilflos sind zum Beispiel

    * Blinde und hochgradig Sehbehinderte,
    * Querschnittsgelähmte,
    * Doppel und Mehrfachbehinderte sowie
    * Hirngeschädigte, Anfallsleidende und geistig behinderte mit einem GdB von 100 für diese Leiden.

    Hilflos in dem Sinne ist deine Tochter ja nicht... ausser, wenn sie sich im Straßenverkehr fortbewegt, was ja auch zu den Dingen des alltäglichen Lebens gehört und sogar dank Schulpflicht in der BRD vorgeschrieben ist.
    Eine Argumentationshilfe für das Merkzeichen "H" findest du z.B. auf dieser Webseite:
    http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/MerkzeichenG.html

    Wenn du also darlegen kannst, dass deine Tochter "die Sprachkompetenz fehlt und sie in ihrer Kommunikationsfähigkeit erheblich gestört ist", dann steht ihr das Merkzeichen "H" zu (nach dem Gerichtsurteil.. wobei dieses auch an sich schon hinfällig ist, da es inzwischen das Merkzeichen "GL" gibt).

    Das Merkzeichen "G" steht schwerbehinderten Menschen zu, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und deswegen Wegstrecken im Ortsverkehr nicht zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Dies kann Folge einer Gehbehinderung, aber auch eines inneren Leidens oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit sein.

    Auch in diesem Punkt muss klar erläutert werden, warum deine Tochter aufgrund ihrer Schwerhörigkeit eine Störung der Orientierungsfähigkeit hat.
    Letztendlich läuft alles darauf hinaus, dass gezeigt werden muss, dass deine Tochter im Strassenverkehr nicht alleine klarkommen kann und dass dieses nicht das Resultat ihres Alters, sondern das Resultat der Hörminderung ist.

    Fakt ist auch, dass die Merkzeichen unabhängig voneinander sind. Das "B" kann es auch ohne das Merkzeichen "G" geben. Es ist allerdings so, dass es schwachsinnig ist (auf gut Deutsch gesagt), dass einem Patienten das "H" gegeben wird, aber das "B" nicht.

    Ich hoffe, dass ich dir einige Informationen geben kann, so dass du eine Anhörung (ich habe keine Ahnung, ob du da persönlich erscheinen musst!) gut überstehen wirst. Auf andere Personen sich zu berufen (die hat das aber auch bekommen) sollte dabei nicht geschehen, sondern für den eigentlichen Fall die Argumentation hochgezogen werden.
    Habt ihr einen guten Anwalt, der sich mit Hörstörungen auskennt?

    Grüße,
    Miriam

    Hallo Timmy,

    also... erst einmal: wie gut hört deine Tochter auf dem mit dem Hörgerät versorgten Ohr? Wie sind dort die Werte bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz?

    Wie gut spricht deine Tochter?

    Ist der Wortschatz altersgemäß?
    Was für eine Schule besucht sie (Regelschule oder Schwerhörigenschule)?

    Erst danach kann ich dir konkret weiterhelfen.

    Grüße,
    Miriam

    ..ich finde den Thread interessant... aber teilweise weiß ich noch nicht mal, wer die Personen sind, die zur Auswahl stehen.
    Und das halbwegs nachzulesen, ist mir etwas zu viel Arbeit....

    Grüße,
    Miriam

    Huhu,

    es sind "nur" knapp 50 Euro mehr.
    Ich habe damals den Antrag bei der KK eingereicht, wo ich einen äquivalenten, baugleichen Rauchmelder (ohne das Funkmodul für die LISA) angegeben habe und ich habe um Kostenübernahme des behinderungsbedingten Anteils gebeten.
    Es wurde abgelehnt. Rauchmelder sind Dinge des alltäglichen Lebens und ob sie mehr kosten, weil sie die Blitzer mit ansprechen, interessiert die Sachbearbeiter von der Krankenkasse nicht. Dinge des Alltags. Abgelehnt.

    Grüße,
    Miriam

    ..bin zwar kein Dortmund-Fan, aber aufgrund der räumlichen Nähe weiß ich die Antwort....


    Bei der Champions-League dürfen Sponsoren nur dann genannt werden, wenn diese einen Vertrag mit der UEFA haben.
    Parfümerie Pieper ist jedoch ein großer Sponsor vom BvB.
    Um "ihren" Sponsor dennoch irgendwie zu nennen, wird "Herr Pieper" halt ausgerufen....

    Grüße,
    Miriam

    nee, Otto.... da hast du was falsch verstanden.

    Also... es gibt ja "komische" Autos: nen Käfer, ne Ente. Warum nicht auch ne Schnecke?
    Ich bin dafür, dass es ein besonderes Auto ist und die in der Werksproduktion natürlich dafür eine eigene Waschanlage haben, die Schneckendusche.

    Grüße,
    Miriam

    Huhu,

    die Lösung kenne ich...
    Die Gummisäcke sind Tauchhebesäcke.
    Die Bäume stehen im Wasser (nach der Schneeschmelze) und sollen abgesägt werden.
    Um die Taucher bzw. die Gerätschaften nicht unnötig zu beschädigen, wenn die Bäume gefällt werden, werden die Hebesäcke aufgepumpt und bringen so den gefällten Baum schneller an die Wasseroberfläche bringen. Somit werden Taucher und Geräte nicht vom gefällten Baum getroffen.

    Grüße,
    Miriam

    ... wahrscheinlich ist der Friedhof zuerst natürlich gewachsen. Dann kam der Trend, dass alles irgendwie eine gewisse Geometrie aufweisen musste, wie man es auch in vielen Städten heute sieht: gerade Straßen, 90° Kurven.

    Da man Grabstellen nicht so einfach umverlegen kann, hat man in Berlin so einen Kompromiss geschlossen: "begradigte" Wege, aber ein Grad musste auf einem Weg sein, weil es nicht verlegt werden konnte / durfte.

    Grüße,
    Miriam

    Hallo Dorett,

    das klingt nach einem zu starken Magneten.
    Kurz nach der OP befindet sich noch einiges an Wundwasser zwischen dem Magneten und der Spule. Mit der Zeit baut der Körper dieses ab und der Patient benötigt einen schwächeren Magneten.
    Ich würde mir daher an eurer Stelle einen schwächeren Magneten zuschicken lassen (der Überträger soll nicht bombenfest sitzen, sondern nur recht leicht) und schauen, ob es dadurch besser wird.
    Vorsorglich würde ich auch einen Termin beim Arzt machen, der sich mit einem CI auskennt.

    Grüße,
    Miriam

    Hallo,

    ein GdB von 100 bringt alleine nicht so extrem viel.
    Allerdings sollte man sich klar sein, dass ein höherer GdB einen höheren Steuerfreibetrag entspricht (zumindest im Allgemeinen).
    Wichtiger und interessanter sind die Merkzeichen.
    Durch das Merkzeichen GL steht einem der organge-grüne Ausweis zu und damit dann entweder eine Verminderung der KFZ-Steuer ODER der Erwerb des ÖPNV-Tickets für 60 Euro / Jahr.
    Das Merkzeichen RF hat Nachteilsausgleiche im Bereich der GEZ-Gebührenbefreiung und die Telekom bietet auf wenige Tarife eine Ermäßigung an.

    Andere Merkzeichen führe ich jetzt hier nicht auf, sonst wird das zu lang....

    Fakt ist: wenn jemand nicht die Merkzeichen bekommen hat, die ihm zustehen, unabhängig vom GdB!, dann sollte er dafür kämpfen.
    Unwichtig dagegen ist der GdB.

    Man sollte auch wissen, dass verschiedene Handicaps nicht summiert werden!
    Wenn man aufgrund von Taubheit einen GdB von 80 bekommt (mehr ist für ertaubte Erwachsene laut Gesetz nicht einklagbar!), so kann man nicht davon ausgehen, dass man ein GdB von 100 bekommt, nur weil man noch ein Knieproblem hat. Es wird immer jede Behinderung einzeln bewertet und der Gesamt-GdB ergibt sich aus der Abhängigkeiten der einzelnen Handicaps zueinander.
    Ein jemand, der eine Sehbehinderung hat und eine Hörbehinderung ist prinzipiell schlechter gestellt (und bekommt einen höheren GdB) als eine Person, die die gleiche Hörminderungshöhe hat und den gleichen GdB für ein Knieproblem!!!

    Grüße,
    Miriam