Hallo Wallaby!
Es hieß nur " nach erneuter Prüfung und Einholung von Gutachten beim HNO Arzt uns CIC Berlin wird zurück gestuft. Beantragt haben wir nichts. Keine Ahnung wieso sie wieder geprüft haben . Wir wissen auch nicht wie die neuen Gutachten zustande gekommen sind. Aber laut Hörtest ohne CI gibt es kein Restgehör! Irgendwie reitet das VA auf der erworbenen Sprachkompetenz rum !
LG Simone
Posts by Simone W.
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Also nein. Wer als Kind an Taubheit grenzend schwerhörig ist, wird wohl auch leichtere Sprachfehler haben,die ein spät ertaubter ja nicht unbedingt hat.
Meine Tochter ist von Geburt an " an Taubheit genzend schwerhörig " , hat auch seit dem ersten Lebensjahr den GdB 100 . Im Alter von 4 und 7 bekam sie erst links dann rechts ein CI . Jetzt ist sie 21 und nun soll der GdB auf 80 gesenkt werden . Grund ist eine gute Sprachkompetenz !!! Ohne CI ist doch trotzdem zu 100 Prozent gehörlos ! Oder sehe ich das falsch ??
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Hallo,
das steht in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, also dem Regelwerk, welches bezüglich Einstufung herangezogen wird.
Ein GdB von 100 steht nur Kindern zu, die vor dem 7. Lebensjahr ertaubt sind.Wer als Erwachsener einen GdB von 100 hat, der hat neben der Hörbehinderung noch andere Einschränkungen, zB durch Tinnitus verursachte psychocoziale Probleme, Sprachstörungen, Gleichgewichtsstörungen etc pp.
Grüße,
MiriamWas ist wenn diese Kinder Erwachsene sind ? Werden sie automatisch runtergestuft ?