Erst mal Danke für die vielen aufmunternden Worte. Mittlerweile ist ja wieder ein wenig Zeit vergangen.
Ich habe zuerst einmal die MHH per E-Mail und Telefon bzgl. der Ablehnung der Krankenkasse kontaktiert. Mir wurde darauf hin mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit zurzeit >4 Wochen ist und ich damit nur warten kann.
Weiter habe ich die Phoniatrie des UKSH Lübeck kontaktiert, da ja dort alle vorausgegangenen Untersuchungen stattgefunden haben. Von dort habe ich Freitag nun einen Arztbrief erhalten, aus dem sehr konkret der Befund, die Ergebnisse der Hörteste (inkl. Hörgeräte) sowie die "absolute Indikation zum Cochlea Implant links" hervorgeht. Ich denke, dies ist auf jeden Fall sinnvoll für meinen Widerspruch.
Im letzten Schreiben meiner Krankenkasse wurden die fehlenden objektivierbaren Befunde einer CROS-Ausprobe bemängelt. Von daher ist ja im Zweifelsfall der Weg des kleinsten Widerstands, dass ich diese vorlege. Daher habe ich mich jetzt um eine entsprechende Verordnung gekümmert. Das war etwas komplizierter als gedacht, da man am Uniklinikum meinte, dass man dafür jetzt nicht zuständig sei und das ich dies mit Hannover ausmachen soll. Darauf habe ich mit meinem HNO Arzt Kontakt aufgenommen und kurzfristig sogar einen Termin sowie ohne Probleme die Verordnung bekommen. Theoretisch hätte ich auch schon die CROS-Versorgung vom Hörakustiker am Freitag bekommen sollen, aber irgendwie ist das Gerät wohl noch nicht angekommen
Bzgl. meiner rechtlichen Möglichkeiten habe ich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen. Leider ist die Antwort etwas wage ausgefallen. Insbesondere auf meine Frage bzgl. der merkwürdigen Argumentation der Krankenkasse ist er gar nicht mehr eingegangen.
Zitat
[...] Nach Prüfung der Sach und Rechtslage darf ich mitteilen, dass ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse [Name der Krankenkasse] nach den Regelungen des §39 SGB V bestehen könnte, wenn die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat zwingend medizinisch indiziert ist.
Im Rahmen des Leistungsanspruches nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) sollten die Leistungsvoraussetzungen, insbesondere die medizinische Indikation seitens der behandelnden Klinik geklärt werden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass ich Rechtssprechungen gefunden habe, der zufolge ein einseitiges Cochlea-Implantat medizinisch nicht indiziert und ein Leistungsanspruch dementsprechend nicht besteht. [...]
Ich werde nächste Woche diesbezüglich noch mal nachhaken gehen. Weiter hat er mir mitgeteilt, dass man im Wege eines Eilverfahrens eine Klärung über das Sozialgericht erfolgen kann, wenn die medizinischen Gründe eilig werden. Meines Verständnis nach ist ja eine zügige Implantation sinnvoll, damit man das Hören nicht "vergisst", nur ob das hinreichend ist? Weiter kann er natürlich für mich Widerspruch erheben. Auch wenn dies natürlich weitere Kosten für mich verursacht, werde ich Ihn vermutlich beauftragen. Vielleicht hilft ja der Briefkopf einer Kanzlei...
Als nächstes steht nun der Widerspruch an. Einen objektivierbaren Befund einer CROS-Versorgung werde ich bis dahin wohl noch nicht haben und dementsprechend nachreichen. Daher würde ist mein Plan, dass ich im Widerspruch auf den Arztbrief vom UKSH Lübeck sowie § 13 Absatz 3a SGB V verweise und weitere Gründe nachliefern werde (ggf. auch von der MHH, sobald ich von denen Antwort habe).
Dazu werde ich die MHH per E-Mail über die neusten Ereignisse in Kenntnis setzen.
Damit hoffe ich, dass ich alles in meiner Macht stehende getan habe um möglichst schnell eine Kostenübernahme meiner GKV zu erreichen.
Um das ganze noch etwas spannender zu machen habe ich auch noch eine private Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte. Die muss ich meines Wissens nicht nutzen, aber eine Anfrage hat eine sehr konkrete Liste an Unterlagen ergeben, die sie benötigen:
- ausführlicher Befundbericht des HNO Arztes
- Stellungnahme des behandelnden Arztes warum eine herkömmliche Versorgung mit einem Hörgerät hier nicht ausreichend ist
- Befundbericht über die psychosoziale Eignung (ist der Patient in der Lage postoperativ lautunterstütze Gebärden oder Lippenlesen zu erlernen)
- Aktuelle Tonaudiogramme
- komplettes Sprachaudiogramm mit Freiburger Sprachverständnistest
- Promontoriumstest zurelekritschen Stimulation der Hörbahn (ACHTUNG nicht anfordern zur Prüfung bei Vibrant Soundbridge, weil er hier i.d.R nicht durchgeführt wirtd), der Vestibularistest (Gleichgewichtsprüfung) sowie der HSM Satztest (Sprachverständnis-Test)
- die Dokumentation der vorangehenden Hörgeräteeinstellungen (vom Akustiker)
Den Großteil der Liste habe ich ja bereits. Der dritte Punkt über die psychosoziale Eignung erstaunt mich etwas. Der Promontoriumstest wurde bei mir noch nicht durchgeführt (BERA dafür schon).