Für Alt-Fälle bedeutet das:
Stellt der Betroffene einen Antrag auf Verschlimmerung muss neu berechnet und beurteilt werden zu den neuen Rahmenbedingungen und kann so auch einen niedrigeren GdB erhalten (selbst wenn es sich um eine weitere Erkrankung handelt).
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, das diejenigen die keinen Antrag auf Verschlimmerung stellen ihren GdB behalten, da zum damaligen Zeitpunkt so entschieden wurde.
Maßgeblich ist immer die Gesetzeslage bei Antragstellung. Also aufgepasst und vorher gut überlegen bzw. Bberaten lassen!
Lieben Gruss Babsy ?