- Official Post
Hallo Berni,
es ist falsch, was du da schreibst.
Das Sozialgesetz regelt, welcher Schwerbehinderte die Voraussetzungen für welches Merkzeichen erfüllt. Das Sozialgesetz ist ein Bundesgesetz und in dem steht weiterhin, dass das Merkzeichen RF für Rundfunkgebührenbefreiung steht!
Du beantragst das Merkzeichen RF ja nicht bei der GEZ, sondern bei deinem Versorgungsamt!!! Und das Versorgungsamt hat nach Sozialgesetzbuch zu entscheiden und nicht nach Rundfunkbeitrags-Staatsverträgen oder sonstigen Sachen!
Grüße,
Miriam