• Hallo Berni,

    es ist falsch, was du da schreibst.
    Das Sozialgesetz regelt, welcher Schwerbehinderte die Voraussetzungen für welches Merkzeichen erfüllt. Das Sozialgesetz ist ein Bundesgesetz und in dem steht weiterhin, dass das Merkzeichen RF für Rundfunkgebührenbefreiung steht!
    Du beantragst das Merkzeichen RF ja nicht bei der GEZ, sondern bei deinem Versorgungsamt!!! Und das Versorgungsamt hat nach Sozialgesetzbuch zu entscheiden und nicht nach Rundfunkbeitrags-Staatsverträgen oder sonstigen Sachen!

    Grüße,
    Miriam

  • Quote from "Maryanne"

    ?......
    Derzeit sind die UT indiskutabel, und dass man in Deutschland so viel Aufhebens um etwas macht, das in anderen Ländern problemlos realisierbar ist, ist ein Armutszeugnis.
    "Man arbeitet dran" - fein: Wenn ich an etwas arbeite, bekomme ich mein Geld, wenn das Produkt fertig ist. Euer Engagement in allen Ehren, aber ein bisschen weniger Blauäugigkeit wäre nicht falsch.

    Hallo,

    dieser Thread ist sehr interessant. Eines vermisse ich immer wieder, man weist daraufhin, dass in anderen Länder bzgl. UT besser läuft und die Qualität scheinbar auch besser ist.

    Wie läuft es in anderen Ländern überhaupt bzw. wie sind die entsprechende Ländern/Verbände zu diesem Ziel gekommen, dass es anderswo besser läuft? Gibt in anderen Ländern überhaupt Rundfunkgebühren?
    Von Österreich erfuhr ich, dass die GL versucht hatte dagegen zu wehren und ist scheinbar vor Gericht gescheitert und die müssen den vollen Gebühr (diese sind auch viel höher als wie hier in D) zahlen. In Amerika soll es per Gesetz zu UT gekommen sein.

    Man weiss auch, dass jedes Land Ihre eigene Strukturen hat. Erfahre hin und wieder von anderen Ländern für was die alles zahlen müssen bzw. kennen einiges nicht - sei es Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis etc. Wie sieht in Nachbarländern z.B. Skandinavien, England, Frankreich, Niederlande bzgl Rundfunkgebühr aus? In welchen Zeitrahmen wurden die "Ziele" vereinbart?

    Gruß
    Sandra

  • Hallo, liebe Sandra,

    wie es mit einer "Gebühr" in anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht, es dürfte sehr unterschiedlich sein (in vielen Ländern gibt es nicht einmal einen Schwerbehindertenausweis). Es geht ja hier darum, wie es mit UT aussieht. Und da steht Deutschland ziemlich weit hinten!

    Was mich dabei am meisten ärgert, ist die Schlampigkeit, mit der untertitelt wird. Ich habe vor einigen Jahren ein UT-Studio besucht, ich kenne die Systematik der Livemitschrift, und ich weiß, dass es sehr wohl möglich ist, wortgetreu zu untertiteln. Warum es in Deutschland selten gut gelingt, weiß ich nicht.
    Und als TV-Seher möchte ich in allen Programmen UT haben - nicht nur in denen der "ersten und zweiten" Reihe.

    maryanne

    Meine Bücher:

  • In einigen Ländern werden Filme/Serien, die in vielen verschiedenen Ländern ausgestrahlt werden, oft gar nicht mehr synchronisiert, sondern der Ton in Originalsprache belassen und dafür nur Untertitel in der Landessprache eingeblendet. Ist allerdings wohl eher aufgrund des Kostenfaktors so, weniger wegen der Gehörlosen dort :wink: Dort beschränkt sich eine Diskussion, wie wir sie jetzt hier haben, dann wohl auf ein Minimum.
    Lg
    cadi

    Habe gerade die Tauben am Marktplatz gefüttert, aber der Polizist meinte, ich soll endlich die Gehörlosen in Ruhe lassen.

  • Hallo Zusammen,


    Miriam: Im §69 des SGB IX ist NUR die "Feststellung der Behinderung" geregelt:

    Nenne mir doch bitte den § im SGB IX der die Rundfunkbefreiung regelt.


    @Sandra: In Österreich und Schweiz bezahlen Gehörlose die volle Fernsehgebühr. In Österreich 19-25 je nach Bundesland und in der Schweiz 31,92 monatlich. In anderen Ländern ist es ähnlich, dafür ist die Untertitelung in bestimmten Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die UT-Ziele bis Ende 2013 findest du im Film der UT-Arbeitsgruppe an Position 12:02
    Eine gute wenn auch nicht aktuelle Länderübersicht findet man auf der Webseite des Europäischen Schwerhörigenverbandes http://www.efhoh.org/#!Subtitling/c9dg

    Andere Länder haben auch Ihre Probleme mit Live-Untertitelungen, z.B. in England:

    External Content www.youtube.com
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    Aus Kostengründen (und weil die Ausbildung länger dauert) setzt man mehr auf das Respeaking-Verfahren (eine Person nutzt eine Spracherkennungssoftware und spricht alles nach, was sie hört) statt Maschinenstenografie. Dadurch entsteht eine Verzögerung von mehreren Sekunden. Meinungsverschiedenheiten (zwischen den Verbänden und den TV-Sendern) gibt es aktuell beim Block- und Scrollingverfahren. Hier diskutieren wir mit den Sender verschiedene Studien dazu.

    In Holland funktioniert die Untertitelung besser, weil das Videosignal um 10 Sekunden verzögert wird, d.h. die Untertitelabteilung hört den Ton 10 Sekunden früher und kann die UT vorbereiten. Dort sind die UT dann synchron zum Ton und nicht um 5-10 Sek. verzögert wie bei uns.


    Maryanne: Es würde mir mehr helfen, wenn du ein paar konkrete Sendungen nennst, mit denen du nicht zufrieden bist.


    cadi: Stimmt, Synchronisieren ist viel teurer als Untertiteln. In Holland und Skandinavien mit einem kleinen Publikum lohnt sich das synchronisieren oft nicht. In der PISA-Studie landete Finnland mehrmals auf dem ersten Platz und man argumentierte, dass Kinder durch die Untertitel schon sehr früh anfangen, lesen zu lernen.


    Herzliche Grüße,

    Berni

  • Hallo Bernd,

    ich bin ja kein Vielgucker (TV); da ich meist von 17 - 18 Uhr eine Arbeitspause einlege und das Wetter noch nicht für den Garten geeignet ist, schaue ich mir hin und wieder "Brisant" an: die UT sind eine Katastrophe. Tagesschau ist ebenfalls miserabel untertitelt. Genau das habe ich vor einigen Tagen der ARD gemailt.

    UT sind für mich ein Beitrag zur Entspannung, ich kann TV auch ohne UT verstehen, muss mich dann halt konzentrieren. Daher merke ich ganz genau, wenn UT nicht stimmen. Bei "Jauch" am Sonntagabend ist es ebenfalls schlimm, da erscheinen die UT oft 2 -4 Sätze verspätet und wer nicht hören kann, weiß dann gar nicht, wer was gesagt hat.

    Bedauerlich, dass ARTE nicht untertitelt, denn da laufen die interessanten Beiträge.

    maryanne

    Meine Bücher:

  • Hallo Maryanne,

    kannst du "Katastrophe" und "miserabel" etwas genauer definieren ? Das hilft uns bei den Gesprächen mit den Sendern. Auf der Seite von Sign-Dialog gibt es für diesen Zweck Beschwerdeformulare: http://sign-dialog.de/beschwerdeformular/

    UT werden verkürzt, wenn die Sprechgeschwindigkeit die Lesegeschwindigkeit übersteigt. Der Sinn sollte jedoch erhalten bleiben.

    ARTE untertitelt auf der Teletextseite 150, eine Übersicht der UT-Sendungen findet man auf 388. Die UT-Quote von ARTE liegt bei 9,1% und könnte natürlich besser sein.

    Herzliche Grüße,

    Berni

  • Dank Bernd für die Info, inbes. zu ARTE.
    Ich habe mich bereits vor einigen Jahren in einer UT-Werkstatt umschauen dürfen, weiß also "wie das geht".
    Miserabel / Katastrophe: empfinde ich dann wenn
    1. die UT erscheinen, wenn der Film bereits 2 - 3 Sprecher "weiter" ist
    2. nur die Hälfte des Satzes untertitelt ist, wobei interessanterweise das Wesentliche fehlt!
    3. Sinnentstellende Tipp- oder Rechtschreibfehler, z.B. "Fahrer" statt "Pfarrer". Überhaupt ist die Rechtschreibung eher dürftig. Erfahrene Schreibdolmis machen so etwas nicht!
    Wer bestimmt, ob die Sprechgeschwindigkeit die Lesegeschwindigkeit übersteigt? Das ist doch sehr unterschiedlich. Bei mir ist Sprech- zu Lesegeschwindigkeit 1:1 (ich bin aber keine Norm), es gibt sicher Leute, die pro Szene keine 4 Wörter schriftlich erfassen können. Wie soll da bestimmt werden, was "möglich" ist. . Schnell lesen kann man lernen, aber bekanntlich ist die Verbesserung der Hörfähigkeit bestenfalls sehr begrenzt möglich. Nur weil einige Leute nicht schnell genug lesen können, möchte ich (und viele andere) nicht auf dieses so genannte "nicht-so-wichtig-Niveau" gedrückt werden. Ich möchte, bitte sehr, korrekte UT.

    Ein guter Vergleich bietet die Audiodeskription: hier wird sehr präzise verbal beschrieben, was im Film zu sehen ist (der Sehbehinderte aber nicht sieht).

    Gruß
    Maryanne

    Meine Bücher:

  • Hallo Berni, danke für deine Argumente und deine konstruktiven Beiträge. Ich finde eure Initiative sehr wichtig, deren Aktivitäten ich persönlich schon seit längerem verfolge. Dennoch werde ich - erst einmal - auch Widerspruch einlegen.

    Quote

    Bisher habe ich keinen rechtshilfefähigen aufhebenden Bescheid erhalten, der die Befreiung von den Gebühren aufhebt. Da das Wort Befreiung mit im Gesamten erlassen gleich zu setzen ist, kann eine bestehende Befreiung nicht ohne vorherige Anhörung oder einem Widerspruchsverfahren oder einen rechtshilfefähigen Bescheid zu meinem Nachteil in eine Ermäßigung umgewandelt werden.
    Ich fordere Sie daher auf, ein sozialrechtliches Verwaltungsverfahren einzuleiten, um mir die Gelegenheit einer Anhörung zu geben bzw. mir einen rechtshilfefähigen Bescheid zuzusenden, der die Befreiung in eine Ermäßigung umwandelt.

    Muggel, danke für deine tolle Briefvorlage, die ich verwenden werde. Mich hat es nämlich jetzt auch erwischt.

    Eine Frage noch: Was ist ein "rechtshilfefähiger Bescheid"? Können die bei diesem Absatz ohne Vorwarnung ein Gerichtsverfahren gegen mich einleiten?

    Der Absatz oben ist "Juristendeutsch", das ich nicht ganz verstehe.

  • Hallo,

    ich versuche es mal mit einem Beispiel:
    wenn du bei der Krankenkasse ein Hilfsmittel beantragst oder zB einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellst, und irgendwann einen Bescheid bekommst, so steht (sinngemäß) dadrunter, dass du binnen vier Wochen gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen kannst (oder klagen musst usw).
    Das nennt man dann einen rechtsfähigen Bescheid.

    Grüße,
    Miriam

  • Maryanne:

    > Wer bestimmt, ob die Sprechgeschwindigkeit die Lesegeschwindigkeit übersteigt?

    Das geht aus den Untertitel-Standards hervor. Bei der ARD geht man von "120 Wörter pro Minute" aus. Wenn sich der Untertitel mit dem nachfolgenden überschneiden würde, dann muss gekürzt werden:
    http://www.daserste.de/service/kontak…ards/index.html


    Emse:

    Letztes Jahr wurden die Kosten der Wertmarke für die Freifahrt von 60 auf 72 erhöht, ohne dass irgendjemand einen "rechtsfähigen Bescheid" erhalten hat. Die Änderung hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen (§ 145 SGB IX). Man stelle sich einmal vor, nach jedem Beschluss würde der Staat "rechtsfähige Bescheide" an die über 81 Mio. Einwohner in Deutschland versenden ;)

  • Hallo,

    naja, bei der Gebühr kann ich aber wählen und entscheiden, ob ich die Leistung möchte oder nicht.
    Wenn ich die Rechnung nicht bezahle, kann ich halt nicht über die Wertmarke kostenlos Bus und Bahn fahren. Ich bin dadurch keineswegs schlechter gestellt als die nicht-behinderten!

    Anders jedoch bei diesen Rundfunkgebührenbeiträgen!
    Nur bei der GEZ darf man sich dumm und dämlich zahlen und erhält noch nicht mal mehr Untertitel dafür bzw wenn UT dann zu schlechter Qualität.
    Trotz GEZ ist der Anteil an untertitelten Sendungen weder höher geworden, noch hat sich an der Qualität bisher merkenwert etwas verändert.
    Auch wenn man keinen Fernseher besitzt, muss man zahlen.
    Aber wenn man mal online schaut, zB über tagesschau-app oder so, dann bekommt man viele kleine videos... und natürlich alle ohne UT!
    Und dafür monatlich eine strafgebühr von 6 zahlen??

    Und wegen dem Bescheid: jeden anschreiben, dass sie demnächst die Gebühr in Höhe von 5,99 zu zahlen haben, können die, aber nen rechtsmittelfähigen Bescheid geht nicht?? Komische Auffassung!

    Grüße,
    Miriam

  • Miriam:

    Es geht doch um die Frage, ob ein Widerspruch überhaupt zulässig ist. Das Widerspruchsverfahren nennt man auch Vorverfahren. Es ist bundeseinheitlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 68 73 VwGO) geregelt.

    § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO besagt, dass ein Widerspruch entbehrlich, also nicht statthaft und deshalb unzulässig ist, wenn ein formelles Bundes- oder Landesgesetz dies bestimmt. (siehe http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/VS_4.pdf)

    Die Kosten der Wertmarke und des Rundfunkbeitrags für Hörbehinderte sind in Bundesgesetzen geregelt. Es ist unsinnig, gegen ein Bundesgesetz Widerspruch einzulegen.

    Anders würde es aussehen, wenn du 17,98 bezahlen müsstest. Dann wäre ein Widerspruch zulässig, weil man aufgrund dem Merkzeichen 'RF' einen Anspruch auf eine Drittel Gebühr hat.

    In den Mediatheken von ARD, ZDF und WDR lassen sich bereits UT hinzuschalten. Die Apps werden schneller barrierefrei, wenn man die TV-Sender auf Mißstände hinweist, statt Widersprüche einzulegen. Das betrifft auch die UT-Qualität und den Anteil untertitelter Sendungen!

  • Hallo,

    auch wenn du es anders siehst, werde ich nicht einfach zahlen.
    Dann sollen die mir genau mitteilen, warum und wieso ich kein Recht auf Widerspruch habe usw.
    Für eine Nullleistung Geld zu verlangen ist jedoch in meinen Augen weiterhin nicht in Ordnung. Die Bestimmungen scheinen nicht endgültig zu sein, denn zunächst sollten auch Bewohner von Altenwohnheimen zahlen, jetzt nicht mehr. Auch eine Änderung gegenüber der Rundfunkgebühren, ohne dass diese Ausnahme schriftlich benannt wurde.

    Auch der Vergleich mit dem ÖPNV Ticket ist nicht machbar. Beim ÖPNV Ticket kann ich wählen, ob ich die Leistung in Anspruch nehme oder nicht. Ich bin dadurch nicht schlechter gestellt als der Normale Bürger.
    Bei dem Rundfunkgebührenbeitrag ist es anders. Ich zahle 1/3 Gebühr, kann aber das Medium Radio gar nicht, das Medium Fernsehen aufgrund fehlender oder schlechter Untertitel vlt zu 10% nutzen und das Medium Computer im Bereich der Öffentlich-rechtlichen Informationen vlt zu 30%.
    Ich kann nicht sagen, dass ich diese Leistung nicht in Anspruch nehmen will, wie ich es früher konnte.
    Da ich nicht nur Hörgeschädigt bin, sondern auch körperlich eingeschränkt bin, erfahre ich somit eine mehrfache Diskriminierung! Ausgeschlossen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgrund fehlender Barrierefreiheit, erlange ich noch nicht mal barrierefrei Informationen über das regionale Geschehen. Und soll dann - einer Steuer gleich - pauschal dafür zahlen!
    Und dabei geht es mir nicht in den Kopf, wie aus einer Gebühr und damit einer Wahlleistung eine Art Steuer werden kann. Das hat zudem nicht der Bund beschlossen, sondern die Länder!

    Dass du es vlt positiv siehst, ist dein gutes Recht. Ich habe jedoch weder die Lust noch die Zeit, mich tagtäglich über fehlende / falsche Untertitel zu beschweren. Gerne bin ich bereit, die Gebühr zu zahlen, wenn die Leistung tatsächlich vorhanden ist und nicht nur - wie bisher - versprochen wird! Es darf auch nicht sein, dass man Gebühren erhebt, um etwas barrierefrei und damit zugänglich für alle zu machen!

    Wenn du das für dich anders siehst, ist das ja in Ordnung. Dann zahlst du deinen Beitrag. Ich für mich gehe einen anderen Weg. Akzeptiere das bitte. Beiträge wie "aber dafür soll es ja UT geben" sind für mich wie die Aussage "neu errichtete Gebäude müssen barrierefrei sein" und wenn man hinschaut. dann sind sie es in der Regel nicht!

    Grüße
    Miriam

  • irgendwann diese Woche kam die Mahnung.. Ausgestellt am 05.04.. sonderlich schnell im Post verschicken sind sie ja nicht gerade.... Irgendwie ahne ich, dass wir irgendwann doch zahlen müssen und dann wird das mit den Mahngebühren erst richtig teuer... :?

    Habe gerade die Tauben am Marktplatz gefüttert, aber der Polizist meinte, ich soll endlich die Gehörlosen in Ruhe lassen.

  • Hier geht es zwar nicht um die Befreiung, sondern um die Antwort des ARD auf meine Beschwerde hinsichtlich der sehr unbefriedigenden Qualität der UT. "Eine gewisse Fehlerquote"!!!! Auch dann, wenn der Text bis zur Unverständlichkeit geschrieben wird!

    "vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Die Untertitel, die die ARD schon seit langem im Videotext auf Tafel 150 und seit kurzem auch digital für das Erste ausstrahlt, sind ein Service, der sich in erster Linie an gehörlose und schwerhörige Zuschauer richtet.

    Dabei müssen Sie zwischen vor der Sendung produzierten und live während der Sendung erstellten Untertiteln unterscheiden. Bei Live-Sendungen sind Fehler beim jetzigen Stand der Technik leider zurzeit noch nicht 100 % vermeidbar.

    Live-Untertitel z.B. für Talkshows oder Sportsendungen werden von Redakteuren und Redakteurinnen erstellt, die die Texte der Diskussionsteilnehmer nachsprechen. Eine Spracherkennungssoftware wandelt diese gesprochenen Untertitel dann in Text um. Dabei gibt es immer noch eine gewisse Fehlerquote, dass heißt, die Spracherkennungssoftware erkennt die Worte nicht richtig.

    Die Redakteure müssen sich bei solchen Erkennungsfehlern entscheiden, ob sie den Fehler korrigieren oder weiter untertiteln. Wenn sie alle Fehler korrigieren, verlieren sie möglicherweise den Faden, denn die Sendung läuft ja währenddessen weiter. Die gehörlosen Zuschauer würden dann evtl. wichtige Informationen verpassen.

    Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität der Spracherkennung zu verbessern und die Fehlerquote zu verringern. Dafür müssen unsere Live-Untertitler die Software regelrecht trainieren, das heißt dem System zum Beispiel bei aktuellen Ereignissen immer wieder neue Worte beibringen. Vor großen Sportereignissen müssen zum Beispiel lange Listen von Sportlernamen eingesprochen werden, damit die Software diese dann während der Übertragung richtig erkennt.

    Falls es Sie interessiert, können Sie sich über die verschiedenen Verfahren, wie Untertitel entstehen, auf unserer Webseite informieren:"

    Meine Bücher:

  • Ja Miriam, finde ich auch. Wenn solche Fehler im gesprochenen Text - sozusagen für die große Masse TV-Gucker - vorkämen, gäbe es einen Volksaufstand.
    Natürlich kann man mit Spracherkennungssoftware nicht ordentlich untertiteln - aber ich glaube auch nicht, dass sie so oft eingesetzt wird.
    Jede Talkshow kann vom technischen Aspekt her live schreibgedolmetscht werden (was auf Kongressen etc. geht, geht auch beim TV).

    Dennoch - es wäre gut, wenn die ARD (oder ZDF oder ....) jeden Tag 1000 solcher Mail bekäme.

    Maryanne

    Meine Bücher:

  • mmh.. habe mal versucht die Polittalkshow Anne Will zu schauen. Das ging voll daneben. Liegt aber wohl nicht nur an den Dolmetschern. So wie die sich ins Wort reden, kann das keiner dolmetschen. Ich habe schon Schrift- und Gebärdendolmetscher gehabt und Schriftdolmetschen ist immer langsamer gewesen als Gebärden. Schreiben dauert halt. Ich kenne das mit der Software. Die nehmen z. B. Dragon und verbessern dann nur die Software. Das bei Anne Will sieht aber z. B. eher so aus als hätten die eben keine Software verwendet. Denn normalerweise wird das dadurch eher schneller, weil die Software ja schon was erkennt, wenn auch viel falsch und die das dann "nur noch" verbessern müssen und nicht mehr so viel tippen.

    Ich denke auch das die bisherigen Untertitel eine Unverschämtheit sind, allerdings bringt es meiner Meinung nach nichts nicht zu zahlen, denn damit schadet man mehr sich selbst als der Gebührenzentrale. Die bekommen ihr Geld, notfalls eben nach einem Gerichsverfahren und dann mehr als geplant (Mahngebühren). Momentan sieht das Recht das so vor, dass wir zahlen müssen und so haben die einen rechtlichen(!) Anspruch darauf.

    Sinnvoller wäre eine Petition, ein Volksbegehren oder ähnliches, um das Gesetz zu ändern, dass die Gebühr regelt. Einfach nicht zahlen bringt nur einem selbst den Schaden.
    Protestieren sollten wir in jedem Fall und uns fortlaufend beschweren!

    Ab 01/2025 Cochlear N8 beidseitig / 2017-2024: N6 / 2011-2017: N5
    --
    OP li: 05.2011 | EA: 06.2011
    OP re: 08.2011 | EA: 09.2011

    DGS und Ci :thumbup: