Nach Ci-OP Aberkennung von GdB 100

  • hallo timmy

    ich zitiere mal aus den gutachterlichen Anhaltspunkten nach denen sich der Sachbearbeiter zu richten hat:

    26.5 Hör- und Gleichgewichtsorgan
    Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist
    die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. ...
    .....Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit
    berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen
    mit.
    .......
    Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an
    Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
    angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
    (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) . . . . . . . . . 100
    (in der Regel
    lebenslang).....
    "
    siehe auch: http://www.agsv.nrw.de/Service/Gutach…unkte/index.php

    Den GdB errechnet man aus den entprechenden Tabellen. Bei dem Verlust deines Kindes handelt es sich demnach um angeborene Taubheit vor Ende des 7. Lebensjahr. Damit stehen ihm Merkzeichen GL, H, B, RF und G zu, sowie 100%.
    siehe auch hier: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

    Gruß
    Momo

    Wiebke
    mit Sohn (20 Jahre) mit 1 HG und 1 CI

  • Hallo Timmy,
    ich habe es erneut versucht.

    Was Momo geschrieben hat ist vollkommen richtig.
    Ich möchte dir nur die Kopie vom oroginaltext der Gutachterricjhtlinien zufaxen oder mailen. Da hat du was schriftlich in der Hand für VA.
    LG Uli

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo, habe jetzt die Werte für das linke Ohr bekommen( aktuell vom 19.1.09 !)
    500Hz : 85db
    1000kHz : 85 db
    2000kHz : 85db
    4000kHz : 80 db
    wenn ich das nach der Rösner Tabelle (bin jetzt schon schlauer) addiere komme ich auf Hörverlust von 99% . Stimmt doch ,oder??? da kann mir die Tante vom Amt doch gar nix wollen.
    Grüsse an alle Timmy

  • Hallo Timmy,
    ich habe dir den Text gemailt.

    Die 99% sind richtig. Trage doch die Werte in die Tabelle ein und zeige das auch beim VA vor.

    Das gibt bei diesem Hörverlust der vor dem 7. LJ anlag 100% und die entsprechenden Merkzeichen.

    LG Uli

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo Timmy,
    der Hinweis von Thomas ist super! Das solltest du auch ausdrucken und dem Heini beim VA mit der Kopie von mir zeigen.
    Dann müsste eigentlich alles klar sein.
    LG Uli

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Habe nach 5 Wochen noch keine Antwort erhalten ( was anscheinend normal ist) und habe mich aber trotzdem mal beim VDK erkundigt und unsere Lage erklärt ,auch über das weitere Vorgehen.Der Mitarbeiter dort hat mir jetzt allerdings erklärt daß das Merkzeichen GL und H seiner Meinung nach bei unserer Tochter nicht gerechtfertigt wäre weil die Gehörlosigkeit durch das CI kompensiert wäre. :( . Er müsste sich allerdings da noch etwas genauer über die Rechtslage erkundigen. Ansonsten hat er uns nur geraten erstmal die neuen Bescheide abzuwarten, was ich sowieso tun muss. Ich spiele aber mit dem Gedanken beim Versorgungsamt Akteneinsicht zu verlangen um genauer über die Ablehnungsgründe informiert zu sein. Werde mich darauf einstellen daß das eine langwierige Sache wird. Tut meinen Nerven zwar nicht gut aber was soll ich sonst machen? :? . Liebe Grüsse Timmy

  • Nein, da irrt der DdK-Mann ganz gewaltig.
    Der GdB bei Sh wird ohne Hörhilfen festgesetzt. Das steht ganz eindeutig in den Gutachterrichtlinien drin.
    Uli

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo Uli,
    da hat der Mitarbeiter mir auch zugestimmt daß derHörverlust ohne Hörhilfen gemessen wird aber trotzdem wäre sie nicht taub bzw. würde für das Merkzeichen GL infrage kommen weil sie den Verlust über das CI kompensieren würde. Allerdings hab ich mir die Gutachterrichtlinien auch nochmal angeschaut und keine derartige "KLausel" gefunden. Eigentlich müsste es doch einen Präzedenzfall geben ,es gibt ja auch immer mehr CI-Kinder oder Erwachsene. Es ist ja auch so daß meine Tochter eine CI-Kurve zwischen 20-25dB hat und sie jetzt schon ganz gut hören und verstehen kann aber wenn sie es auszieht : njente!! . Das scheint aber lt. Auskunft des Mitarbeiters nicht zu gelten.... :roll: Wie gesagt, ich soll halt erstmal abwarten und nach dem Bescheid nochmal bei ihm vorsprechen.Das nächste Mal werde ich die entsprechenden Gutachterrichtlinien vorlegen und nochmal nachhaken. Liebe Grüsse Timmy

  • Hallo Timmy,
    da der GdB ohne Hörhilfen bestimmt wird gilt das natürlich auch für das Gl.
    Es käme niemand auf die Idee einem Rollstuhlfahrer das aG nicht zu geben, obwohl der Rollstuhl die Behinderung ja auch teilweise kompensiert und die Gebärdensprache ermöglicht den GL ja auch zu kommunizieren.
    Mein HV liegt über 85 dB, habe ein CI und das Gl. Ab einem HV von 85 dB liegt eine Taubheit an und da steht Gl zu. Bei Kindern mit Sprachstörungen auch schon darunter.
    LG Uli

    leichte Sh seit Kleinkindalter, CI seit Jan. 2005

  • Hallo Uli,
    ist ja auch eigentlich logisch sonst würde jedem CI-Träger das GL aberkannt werden und dass ist definitiv nicht der Fall . Je länger diese Sache dauert umso mehr zerrts an meinen Nerven. Bin schon ganz angespannt deswegen obwohl ich meine Kraft wahrlich für andere Dinge nötiger brauche .Ich hoffe nur das sich das ohne Sozialgericht klären läßt sonst dauert die Sache ewig (hab ich so gehört). Ist immer schön eine Bestätigung bei euch im Forum zu finden sonst würde ich mich echt verlassen vorkommen . Hoffe ich nerve nicht allzusehr damit. :roll:
    Bin sonst immer optimistisch aber im Moment leider etwas down. So, jetzt aufhören mit Trübsal blasen!! :wink: Wünsche noch einen schönen Abend und viele liebe Grüsse Timmy

  • Hmmm,
    hab heute einen Brief vom Landratsamt bekommen in dem ich um schriftliche Mitteilung gebeten werde bei welchem HNO-Arzt sie wegen der geltend gemachten Gesundheitsstörung "Schwerhörigkeit mit Sprachstörung" in Behandlung ist oder war. Seltsam , von einer Taubheit sprechen die schon gar nicht mehr. Der HNO-Arzt (Pädaudiologe) bei dem wir bis zur OP in Behandlung waren hat aber leider seine Praxis aufgegeben, soll ich jetzt den Kinderarzt benennen oder unseren normalen HNO- Arzt der allerdings kein Pädaudiologe ist und bisher nur kleine Untersuchungen vorgenommen hat . Könnte natürlich auch die Klinik benennen obwohl diese Adresse bei denen eigentlich bekannt sein müsste. Weiss nicht was ich von diesem Brief halten soll weil diese Sprachstörung schon seit ihrem 2.Lebensjahr bekannt ist und auch vom Landratsamt anerkannt wurde. Haben die vor das etwa auch zu streichen?
    Tja,dann wäre meine Tochter auf wundersame Weise genesen!!! Gruss Timmy

  • Ich würde im Schriftwechsel mit Behörden nicht jede Anfrage auf die Goldwaage legen. Das sind Standardschreiben, die gar keine konkrete Rechtswirkung haben. Klar ist, dass die die Angaben der behandelnden Ärzte aktuell abfragen. Erstens müssen die sich ja dort kundig machen und zweitens können sich die Angaben ja im Laufe der Zeit ändern (z.B. weil Ärzte ihre Praxis aufgeben...) Ich würde denen mitteilen, dass der Pädaudiologe seine Praxis aufgegeben hat und die Behandlung seit dem beim normalen HNO erfolgt und das weitere Auskünfte auch in der Klinik eingeholt werden können. Der Kinderarzt kann wahrscheinlich auch ein wenig beitragen, auch wenn er wahrscheinlich keine fachspezifischen Untersuchungen durchführt. Allgemeine Kenntnisse über den Entwicklungsstand Deiner Tochter hat er sicher.
    Im Zweifelsfall kann man eh erst auf einen Änderungsbescheid reagieren und muss dann ggf. klagen.
    Meine Klage lief 1,5 Jahre. Heute war ich zur Verhandlung geladen und konnte nach 5 Minuten wieder gehen. Klage erfolgreich!

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    rechts seit 09/2007 HG von Oticon, epoq xw, seit 11/2016 Phonak Link UP
    links seit 03/2009 Advanced Bionics, Harmony, seit 11/2016 Naida Q90

  • Hallo Michael,
    hast du dich von einem Anwalt beraten lassen oder hast du alles allein gemacht?. Und wieso hats nur 5 min. gedauert? Wenn deine Sachlage so klar war warum geht das Amt dann überhaupt diesen Weg?Die haben doch auch ihre Anwälte die die Chancen bei einem Urteil abschätzen. Puuh, dass waren jetzt viele Fragen ,ich bin nämlich am überlegen ob ich die Sache nicht zu einem Anwalt gebe weil mich das alles viel zu sehr aufregt :( .Hab allerdings keine Ahnung was kostenmässig auf mich zukommt. Ich verstehe das Amt einfach nicht ,Schwerhörigkeit ( oder in unserem Fall Taubheit) ist doch nicht heilbar? Das wurde doch alles schon im Jahr 2005/2006 durchgekaut. Wenn ich jetzt wie in deinem Fall über 1 Jahr warten müsste wäre ich bis dahin ein reines Nervenbündel. Weiss auch nicht aber im Moment bin ich sehr dünnhäutig.Finde ich toll dass du es geschafft hast und gratuliere dir ganz herzlich aber ich weiss nicht ob ich das schaffen würde. Liebe Grüsse Timmy

  • Guten abend Timmy,
    ich habe mich von einem Anwalt unterstützen lassen. Dem musste ich aber natürlich trotzdem immer wieder auf's neue meine besonderen Problem deutlich machen, damit er dem Gericht das richtige schreiben konnte. Allerdings habe ich über die Gewerkschaft Rechtsschutz gehabt. Ohne wäre es ziemlich teuer geworden. Das Gericht hat nämlich 2 Gutachter eingeschaltet (die ohne rechtsschutz bei erfolgloser klage von mir hätten bezahlt werden müssen...) Der Gutachter war dann zunächst zum selben (schlechten) Ergebnis wie das Versorgungsamt gekommen. Dagegen habe ich meinen Anwalt nochmal schreiben lassen, worauf der Gutachter seine Meinung geändert hat. Wichtig war, dass ich alle meine Probleme durch ärztliche Atteste belegen musste. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat das Versorgungsamt (bzw. jetzt der Kreis) das Gutachten nicht akzeptiert. Daher musste ich heute zum Gericht. Dort hat der Richter den Vertreter des Kreises gefragt, ob er denn andere Erkenntnisse hätte, als der Gutachter. Hatte er nicht. Und damit war für den Richter der Fall erledigt und der Kreis muss jetzt alle meine Kosten (Anwalt, Gutachter, Gerichtskosten - das ist schon ein ordentlich 4-stelliger Betrag...) bezahlen.
    In meinem Bekanntenkreis kenne ich niemanden, dessen Schwerbehindertenangelegenheit ohne Widerspruch und häufig auch Klageverfahren gelaufen wäre. Irgendwo habe ich mal eine Statistik gelesen, nach der 80% aller Klagen im Schwerbehindertenrecht zu Gunsten der Schwerbehinderten ausgehen.
    Die Zeitdauer dürfte bei Euch nicht das Problem sein. Soweit ich das verstanden habe, habt ihr ja eine entsprechende Anerkennung. Wenn das Amt davon runter will, muss es dass schon sehr ordentlich begründen. Und wenn ihr dagegen Widerspruch einlegt, bleibt mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens alles beim alten. Eine begünstigende Verwaltungsentscheidung darf nur unter sehr engen Voraussetzungen verschlechtert werden. Daran ändert auch eine befristete Ausstellung des SB-Ausweises erstmal nichts. Der SB-Ausweis darf erst geändert werden, wenn euer Widerspruch und ggf. die Klage erfolglos gewesen ist. Ich habe im Familienkreis schon den Fall gehabt, dass die ursprüngliche Einschätzung des GdB zu günstig war. Als der Ausweis verlängert werden sollte, wollte das Versorgungsamt den GdB berichtigen. Da die Erkrankung als solche aber unverändert bestand, hat das Sozialgericht die Korrektur abgelehnt: Bei unverändertem Gesundheitszustand gibt es keinen Grund, den einmal rechtskräftig festgelegten GdB zu verschlechtern.
    Ich hoffe, damit ein wenig Mut gemacht zu haben.
    Viele Grüße
    Michael

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  • Hallo Michael ,
    der Ausweis meiner Tochter ist nur bis zum August 09 gültig. Weiss der Teufel warum der damals nicht länger ausgestellt wurde.Das geht schon seit sie 2 Jahre alt ist,ich musste ca. alle 2 Jahre eine Verlängerung und weil ihr Gehör sich auch immer wieder verschlechtert hat einen Verschlechterungsantrag stellen . Das ging sowieso immer nur mit 1-2mal Widerspruch. Weisst du ich habs einfach satt das ich ständig mit diesen Sachen konfrontiert werde wo ich mich auch immer wieder reindenken muss. Das ist ist doch schon reine Schikane vom Amt :mad: .Es ist doch in unserem Fall ziemlich eindeutig dass sie vor dem 7. Lebensjahr ertaubt ist ( Sogar schon 2005,habe nämlich alle Arztbriefe und Hörtests von damals nochmal nachgeschaut). Denkt das Amt etwa das sich die Taubheit von alleine geheilt hat bzw. durchs CI? Ich danke dir für dein Schreiben und hast mir auch ein bisserl :roll: Mut gemacht.Werde weiterhin berichten und hoffentlich mal was positives. Liebe Grüsse Timmy

  • Hallo Timmy,

    dass der Schwerbehindertenausweis bei Kindern befristet wird, ist wohl so üblich. Ich habe eine von Geburt an schwerstbehinderte Tochter mit einer schweren Gehirnfehlbildung. Trotz der Prognose, sie wird nie laufen, sitzen, sprechen oder zur Toilette gehen können, wurde ihr Ausweis immer auf 3 Jahre befristet. Ich musste dann immer eine Verlängerung beantragen und Befundberichte kopieren etc. Letztes Jahr wurde Franziska 18 J. alt und endlich wurde ihr Ausweis "unbefristet gültig".

    Bei mir selbst hatte ich wohl Glück mit dem Amt. Ich bin 2005 innerhalb von wenigen Monaten ertaubt, habe den Ausweis beantragt. Hatte da schon 100%, GL und RF. Der Ausweis war bis Ende 2008 gültig. Ende 2007 hat mich das Amt schon angeschrieben, da eine Überprüfung ca. 1 Jahr Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich hatte da schon 1 CI und das 2. CI war geplant. Als ich den OP-Termin dann hatte, habe ich denen geschrieben, dass ich am 5. Nov. 08 das 2. CI bekommen würde und da sich meine Taubheit ja auf keinen Fall bessern würde, bitte ich um die Eintragung "unbefristet gültig". Noch vor dem OP-Termin hatte ich meinen Ausweis wie gewünscht. Ich musste keine Hörtests oder sonstige Untersuchungen machen lassen. Die Befunde aus Freiburg haben zur Beurteilung ausgereicht.

    Viele Grüße, Barbara

    Links Freedom August 07, rechts Freedom November 08, seit August 2013 beidseits N6