Post by j2017ci2025c (May 27, 2026 at 9:18 AM ).
This post was deleted by the author themselves (May 28, 2026 at 11:17 PM ).
Hab auch Sachen übrig, Farbe ebony, verschiedene Teile. Einfach fragen.....
Magnetabdeckungen
Batteriehülsen
Mikrofonabdeckungen
AudioStream
Verkaufen von Teilen, die die Krankenkassen bezahlt haben.....
Verkaufen von Teilen, die die Krankenkassen bezahlt haben.....
Hallo Andrea
Ist das so dramatisch?
Gruß Joachim
Das fragst Du?
Ich finde es nicht okay, sich zu "bereichern"
Ich habe auch schon Hörgeräte und andere Teile verschenkt, sogar Teile, die ich selbst gekauft habe. Ich habe die Sachen eingepackt und verschickt. Ich habe dazu geschrieben, dass es schön wäre, wenn man mir fünf Euro für Porto und Verpackung erstattet. Manche bezahlen, manche nicht.
Ich habe auch schon Hörgeräte und andere Teile verschenkt, sogar Teile, die ich selbst gekauft habe. Ich habe die Sachen eingepackt und verschickt. Ich habe dazu geschrieben, dass es schön wäre, wenn man mir fünf Euro für Porto und Verpackung erstattet. Manche bezahlen, manche nicht.
Hallo Andrea
Das grundlegende Problem deiner Aussage ist das, die Krankenkasse ist eine Versicherung die man vorher mit den Beträge füllt!
Gruß Joachim
Rechtlich gesehen bleiben Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse - ausser diese verzichtet explizit auf einen Eigentumsvorbehalt!
Rechtlich gesehen bleiben Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse - ausser diese verzichtet explizit auf einen Eigentumsvorbehalt!
Hallo muggel
Aber die Fragestellung ist , warum fordert die Krankenkasse zb Sprachprozessor nicht mehr zurück?
Gruß Joachim
Nachtrag: Ein interessanter Beitrag hier aus dem Forum
Rechtlich gesehen bleiben Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse - ausser diese verzichtet explizit auf einen Eigentumsvorbehalt!
Vielleicht sollten die Krankenkassen z.B. beim Todesfall des Besitzers, die Gerätschaften, soweit ethisch vertretbar, zurückverlangen, diese aufbereiten und einem sekundärem Kreislauf, z.B. caritative Zwecke oder als Entgegenkommen (Vergleich) dem Prozessgegner, zukommen lassen.
Was hat der Beitrag aus dem Forum mit dem Thema zu tun? Nichts, ausser, dass das Wort „Hilfsmittel“ drin vorkommt.
Wenn man eine entsprechende Definition für „Hilfsmittel“ haben möchte, dann muss man in die entsprechenden Gesetzbücher schauen. In diesem Fall (Krankenkasse) ins Sozialgesetzbuch:
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.
Ups… da sind ja Hörhilfen und Körperersatzstücke (Prothesen) direkt nebeneinander stehend! Und das Ganze als Definition!
Tja… und nun? Ist ein CI nun eine Hörhilfe, ein Körperersatzstück oder ein Hilfsmittel? Oder vielleicht sogar alles?
Tja… und dennoch gibt es für alles, was die Krankenkasse an Hilfsmitteln (ja, auch Hörhilfen, Prothesen etc) einen Eigentumsvorbehalt, der nur im Falle von Verbrauchsartikeln automatisch entfällt.
Bevor man also irgendetwas, was von der Krankenkasse bezahlt wurde (auch wenn man selbst zB nich nie Beiträge eingezahlt hatwie zB bei Kindern!) schauen, ob das Eigentum der Krankenkasse ist oder nicht! Bei mir steht das auf jeder Genehmigung.
Wenn daa Hilfsmittel Eigentum der Kasse ist, dann kann diese es zurück verlangen -muss es aber nicht. Oft wird es nicht gemacht, da der Aufwand zu geoß ist, die (Lager)kapazitäten nicht vorhanden sind oder oder oder. Es gibt aber durchaus Fälle, wo ein SP auch an die KK zurück gegeben werden musste. (Gebräuchlicher ist es bei Hilfsmitteln wie Rollstühle, Rehabuggys usw).
Kurzum: bevor etwas weiterverkauft wird, bei der KK fragen, ob man dieses darf oder ob das Teil Eigentum der KK ist, sofern man nicht über das Genehmigungsschreiben sehen kann, ob die KK einen Eigentumsvorbehalt verhängt hat.
Bei Hörgeräten und SP habe ich noch nie einen Eigentumsvorbehalt gesehen, erst recht nicht bei Ersatzteilen, ganz im Gegensatz zu Rollstühle oder einem Pflegebett.
Wie auch immer, es widerspricht meiner ethischen Grundsätze Sachen zu verkaufen, die mir die Solidargemeinschaft mir zu Nutzen geschenkt hat. Es ist okay, für Porto eine Erstattung zu nehmen, aber das war es dann auch,
Bei Hörgeräten und SP habe ich noch nie einen Eigentumsvorbehalt gesehen, erst recht nicht bei Ersatzteilen, ganz im Gegensatz zu Rollstühle oder einem Pflegebett.
Wie auch immer, es widerspricht meiner ethischen Grundsätze Sachen zu verkaufen, die mir die Solidargemeinschaft mir zu Nutzen geschenkt hat. Es ist okay, für Porto eine Erstattung zu nehmen, aber das war es dann auch,
Hallo Andrea
Ich habe zwar immer noch gleich Problem mit deiner Aussage ("Wie auch immer, es widerspricht meiner ethischen Grundsätze Sachen zu verkaufen, die mir die Solidargemeinschaft mir zu Nutzen geschenkt hat.") Weil man zahlt bezahlt Beiträge und man hat Vertragsansprüche und sind keine Almosen! Und das gleiche ist bei der Rente auch! Man kann natürlich auch kein großes Geschäft mit machen, ist ein Teil defekt, ruft man einfach beim Hersteller an und hat am nächsten Tag ein neues Ersatzteil!
Gruß Joachim
Die KV Beiträge zahlst Du immer, auch wenn Du keine Leistungen in Anspruch nimmst, wenn Du durch den Verkauf gedanklich Deine KV-Beiträge reduziert, stellst Du Dich besser ggü denjenigen die Möglichkeit nicht haben. Damit wird das Solidarprinzip unterlaufen.
Ich hatte vor, diese Teile einfach zu verschenken. Selbst auf die 10 € Zuzahlung die hier und da angefangen, hätte ich verzichtet. Aber jetzt nach diesen Posts denke ich eher daran, alles zu entsorgen. Fertig. Aus.
Ach ja, die Beitrage zur KV zahle ich immer zu 100% als Freiberufler. Und dass die KK selber Eigentümer ist oder sein kann, habe ich nie gelesen.
Ich hatte vor, diese Teile einfach zu verschenken. Selbst auf die 10 € Zuzahlung die hier und da angefangen, hätte ich verzichtet. Aber jetzt nach diesen Posts denke ich eher daran, alles zu entsorgen. Fertig. Aus.
Hallo Norbert
Ich verstehe diese Art von Diskussionen auch nicht! Und man kann ja auch an einer Batterienhülse nicht reich werden.
Gruß Joachim
Hast du schon das okay der Krankenkasse für deine 2te Sonnet 3 bekommen?
Ich denke ja, von der TK habe ich ein Bestätigung erhalten, dass der Sonnet 3 "gerne" übernommen und bezahlt wird. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es sich hierbei um den neuen Prozessor rechts handelt, den ich ja Anfang Mai erhalten habe bei der Erstanpassung oder um den linken als Nachfolger für den Sonnet 2. Vor allem, weil auf dem Bescheid "Folgeversorgung" steht und nicht "Erstversorgung". Vom DHZ habe ich noch nichts gehört.
Und als Nachtrag: Die Person hier, die den AudioStream gesucht hat, hat selber einen Obulus angeboten.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob es sich hierbei um den neuen Prozessor rechts handelt, den ich ja Anfang Mai erhalten habe bei der Erstanpassung oder um den linken als Nachfolger für den Sonnet 2.
Wenn du im Mai eine EA hattest ist das auf jeden Fall schon ein Sonnet 3.
Und Folgeversorgung heißt es handelt sich um ein Upgrade. Das heißt du bekommst einen Sonnet drei für die linke Seite bezahlt.
Heute habe ich von Geers auf meine Nachfrage die Antwort erhalten, dass der Sonnet 3 für links gegen Ende dieser Woche da sein sollte und ich ihn nächste Woche abholen kann. Das Ganze hat jetzt fast 4 Wochen gedauert.......