gdB erhöhung beantragen

  • Hallo Andrea,

    Die Analyse ist leider immer gleich falsch und zwar aus dem Grund: zb das ci macht dich zwar zeitweise hörend , du bist aber immer noch ohne diese Technik taub! (Nachts im Bett, unter der Dusche, technischer Defekt, beim tauchen ab einer bestimmten Tiefe, Batterien leer, im MRT usw..), weil der Körperliche Schaden (nicht mehr funktionierte Haarzellen ja nicht repariert wurde! Das gleiche ist ein fehlendes Bein wächst auch nicht mehr nach! Und das soll niemand diskriminieren! Um so besser die Technik, was ja auch sehr gut für uns ist ein Fortschritt!! Und die teilweise zurück drücken von Ansprüche , bezieht sich auf reinem Geld sparen und nicht ein sehen das unsere Lebensweise die Bevölkerung krank macht.

    Gruß Joachim

  • Der Beinamputierte wird aber danach bewertet wie er mit Hochleistungsprothese laufen kann. Bei Sportwettbewerben wurde das sogar schon als Wettbewerbsvorteil gesehen. Auch bei dem ist das Bein weiter ab und er kann nur mit Prothese gut laufen.

    Ein GdB wird ja nicht auf einem völligen Ausgleich, sondern auf die Möglichkeit eines Teilausgleichs der Behinderung durch Hilfsmittel und Prothesen vergeben. Das berücksichtigt verbleibende Einschränkungen ggü. Gesunden.

  • Hallo Rosi

    Ja klar, der Fall ist mir auch bekannt (es ging um Weitsprung). Und beschreibst es auch richtig, es ist ein Teilausgleich! Und so sehe ich das auch. Und deshalb sind solche Einstellungen wie Andrea sie beschreibt so gefährlich, weil sie zum diskriminieren verwendet werden! Weil jeder Teilausgleich kostet Geld und zwar teilweise viel Geld.

    Gruß Joachim

  • Also jetzt bin ich maximal verunsichert 😳.

    Heißt eigentlich muss es angewendet werden, wird es aber noch nicht? Woher wollt ihr das wissen?
    Danach wäre es wahrscheinlich eine Herabstufung.

    Beantrage es jetzt lass Dich nicht verunsicherhern. Wenn die Klink Dir dabei hilft noch besser. Bei mir haben Sie beim Widerspruch geholfen zu Akumentieren. Frage mal in Klinik nach . Bei manchen ging es auch ohne Widerspruch durch.

  • Hallo Rosi

    Ja klar, der Fall ist mir auch bekannt (es ging um Weitsprung). Und beschreibst es auch richtig, es ist ein Teilausgleich! Und so sehe ich das auch. Und deshalb sind solche Einstellungen wie Andrea sie beschreibt so gefährlich, weil sie zum diskriminieren verwendet werden! Weil jeder Teilausgleich kostet Geld und zwar teilweise viel Geld.

    Gruß Joachim

    Das hat doch nichts mit Diskrimination zu tun! Mit einer Prothese, wenn sie gut funktioniert, hat man einen Teilausgleich und ist folglich deutlich weniger beeinträchtigt, insbesondere am gesellschaftlichen Leben, als ohne Prothese.
    Auch wenn jemand beidseitig unterschenkelamputiert ist, dann kann diese Person mit gut angepassten Prothesen laufen, Treppen steigen usw. Oftmals sieht man den Personen garnicht an, dass sie Prothesen haben! Die Notwendigkeit einer Rollstuhlbenutzung ist nicht gegeben. Folglich bekommt diese Person auch keinen Parkausweis für Schwerbehinderte.
    Anders sieht es aus bei Personen, die nicht mit Prothesen versorgt werden können. Diese sind dann zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen, können nicht laufen etc. Es ist doch bitte unstreitig, dass diese deutlich mehr Barrieren im Alltag zu überwinden haben und etliche Dinge eben nicht können! Wenn diese Personen einen Parkausweis für Schwerbehinderte bekommen, dann ist das nur ein Nachteilsausgleich, aber keine Diskriminierung. Auch wenn der Prothesenträger ohne seine Prothesen die gleichem Einschränkungen hätte - zB auch dann, wenn er eine doofe Druckstelle hat!

    Analog gilt dieses für Personen ohne Gehör, bei denen ein CI zB nicht möglich ist. Warum sollten diese Personen nicht andere Nachteilsausgleiche bekommen? ZB Gehörlosengeld, um damit Dolmetscher bezahlen uu können? Warum sollte ich auch Gehörlosengeld bekommen, auch wenn ich imit CIs nicht darauf angewiesen bin und es deutlich einfacher am Leben in der Gesellschaft habe? Auch wenn ich mit CIs nicht normalhörend bin, bin ich „nur“ schwerhörig und nicht vollständig taub, also kann ich doch auch bitte als „schwerhörig“ eingestuft werden und die entsprechenden Nachteilsausgleiche eines Schwerhörigen bekommen und nicht diejenigen eines Gehörlosen ohne CI!
    Diskriminiert wird daher aktuell derjenige, bei dem ein Teilausgleich nicht möglich ist gegenüber jemanden, bei dem es möglich ist!

    Das was du haben willst, ist eine Bevorzugung: Maximale Nachteilsausgleiche trotz Teilausgleich.

  • Das ist hier ein @ci_ Joe Klassiker. Rechthaben wollen, und liegt man noch so falsch.

    Wen Du die KI Zusammenfassung gelesen hättest, hättest Du bemerkt, dass, der Ausgleich durch technische Hilfsmittel beim einer Änderung der VersMedVO bei der Bemessung des GdB sehr wohl die entscheidende Rolle spielen könnte. Von der Denklogik ist das auch nachvollziehbar, weil die Hilfsmittel von damals sehr viel schlechter waren als heute. In der Praxis wird allerdings die Einbeziehung von Hilfsmittel bei der Bemessung des GdB alles nur verkomplizieren, und zu mehr Ungerechtigkeit führen. Ich glaube auch nicht, dass der Staat Milliarden sparen wird, wenn weniger Leute einen SBA bekommen und die GdB im Mittel niedriger wären.

    Eine Einbeziehung der Hilfsmittel bei der Bemessung des GdB wird schon einige Jahre immer wieder andiskutiert.

  • Das ist hier ein @ci_ Joe Klassiker. Rechthaben wollen, und liegt man noch so falsch.

    Wen Du die KI Zusammenfassung gelesen hättest, hättest Du bemerkt, dass, der Ausgleich durch technische Hilfsmittel beim einer Änderung der VersMedVO bei der Bemessung des GdB sehr wohl die entscheidende Rolle spielen könnte. Von der Denklogik ist das auch nachvollziehbar, weil die Hilfsmittel von damals sehr viel schlechter waren als heute. In der Praxis wird allerdings die Einbeziehung von Hilfsmittel bei der Bemessung des GdB alles nur verkomplizieren, und zu mehr Ungerechtigkeit führen. Ich glaube auch nicht, dass der Staat Milliarden sparen wird, wenn weniger Leute einen SBA bekommen und die GdB im Mittel niedriger wären.

    Eine Einbeziehung der Hilfsmittel bei der Bemessung des GdB wird schon einige Jahre immer wieder andiskutiert.

    Hallo Andrea

    Es geht aber nicht um recht haben, sondern um eine andere Meinung. Die wo natürlich nicht dir so passt! Was man bei dir auch merkt das du aus einer anderen Perspektive die Sache siehst wie ich. Dann würde ich es auch mal hinterfragen und offen diskutieren.

    Gruß Joachim

    Ps an muggel bitte nicht löschen.

  • Interessante Diskussion…jedoch finde ich…sehe ich jetzt eine 6 oder eine 9?
    Es geht doch hier nicht darum wer Recht hat.

    Entscheidend ist doch, dass der Staat Leistungen herunterfährt und die betreffen uns alle in Zukunft. Wir müssen immer mehr aufs Kleingedruckte achten, anstatt auf die großen Schlagzeilen.


    Lege ich mein CI ab oder es ist defekt, ist meine Teilhabe eingeschränkt und ich kann meinen Job nicht mehr so ausführen wie mit CI und auch damit stoße ich an Grenzen im Alltag.
    Ob mit oder ohne CI, entsprechen wir nicht der „Norm“

    „SGB 9 § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

    SGB 9 § 2 Behinderung

    (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der

    Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

    (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“

    rechts seit Kindheit gehörlos

    links seit Sept.20 gehörlos und seit Okt.20 ein Blechohr mit Nucleus 7 Cochlear

    Implantiert in der Uniklinik Freiburg / Prof.Dr. Aschendorff

  • Ich habe mir die 6. Änderungsverordnung gerade mal im Original angeschaut. Sehe da eigentlich nicht soviel Veränderung. Es wird ja unterschieden zwischen Hörminderung in Kindheit/Jugend und dem Begriff Hörverlust. Und bei letzterer Klassifikation fallen mir keine Neuigkeiten der Einstufung auf.

    Frage an muggel: was muss noch veröffentlicht werden? Die Verordnung gilt seit Okt. 2025.

    Habe aktuell eine Anfrage beim Versorungsamt laufen (CI bds., kein Restgehör, berufstätig) und werde meine Erfahrungen hier einspeisen.

    Cochlear Nukleus 8 bds., OP 2024 u. 2025. Normale Sprachentwicklung, spätertaubt aus unklarer Ursache.

  • Frage an muggel: was muss noch veröffentlicht werden? Die Verordnung gilt seit Okt. 2025.

    Ja, die von Oktober 2025 ist die aktuell gültige VersMedV. Ich dachte, es wäre noch eine mit Änderungen in Bearbeitung, die im Laufe des Jahres veröffentlicht wird.

    Die aktuelle VersMedV hat im Vergleich zur vorigen Version keine Änderungen hinsichtlich der Bewertung von Schwerhörigkeiten / Taubheit. Daher sind die Informationen auf der „gegen-hartz“-Webseite viel zu Allgemein gefasst und die durch KI-generierte Zusammenfassung für die Tonne!

  • Da geistern immer wieder Nachrichten zu einer 7.Änderung durch's Netz. Den Entwurf dazu würde ich gerne mal einsehen ...
    2019 haben die Sozialverbände zusammen mit vielen Betroffenen eine heftige Änderung verhindern können. Damals sollte als wesentliche Änderung eine Beurteilung bei bestmöglicher Versorgung erfolgen ... das ist sicher nicht sang- und klanglos in den Referentenschubladen verschwunden.

    Ich kann die Argumente von Andrea2002 und muggel oben gut nachvollziehen. Kann in diesem Fall aber auch die andere Seite verstehen. Wenn es zu einer Neuausrichtung der GdB-Einstufung kommt, gehört dazu m.E. auch eine komplette Überarbeitung der Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.

    Hörbeeinträchtigte sind egal mit welcher noch so guten Versorgung auf Hilfsmittel angewiesen, sei es z.B. zuhause mit der Lichtsignalanlage oder am Arbeitsplatz oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Theater, Kino, Veranstaltungen, Gericht ... die Kostenübernahme ist heute schon oft ein Eierlauf ... wie erst, wenn dann auch noch die Schwerbehinderung nicht ausreichend oder möglicherweise gar nicht anerkannt ist.

  • KI muss man halt mit Umsicht nutzen. Ich erwische mich auch immer wieder dabei, dass ich Quellen einer KI Anfrage nicht nachprüfe, weil mir das von der KI generierte Ergebnis gefällt. Ist doof, aber irgendwo halt menschlich.

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

    Seit 03.2024 HG Links: Phonak Naida Link

  • Post by Mount Everest (March 26, 2026 at 1:49 PM).

    This post was deleted by the author themselves (May 12, 2026 at 9:12 AM).
  • Hallo in d. Runde,

    ich hatte d. Erhöhung der GdB beantragt, nach 10 Monaten kam der Bescheid 100% und Merkzeichen GL. Trage bds. CI und hatte vorher wegen anderer Erfahrungen schon 70% GdB. In Thüringen gibt es auch Gehörlosengeld das wurde gleich mit genehmigt.

    Lg Konny

  • Es ist interessant, wie unterschiedlich die Bescheide ausfallen können. Kein Fall ist exakt so wie der andere. Ich gehe dennoch davon aus, dass in den meisten Fällen die Gesetze und Verordnungen korrekt angewendet werden.

    p.s.: Weil mehrmals % geschrieben wurde; in Verbindung mit dem GdB werden keine Prozentangaben gemacht.

  • ... p.s.: Weil mehrmals % geschrieben wurde; in Verbindung mit dem GdB werden keine Prozentangaben gemacht.

    Prozentangaben sind Hundertsteleinheiten, die sich auf eine festdefinierte Größe (1/1 bzw. 100/100 beziehen.

    Gradangaben können, je nach "Fall" (Temperatur, Winkel, GdB, ...) auch über einen anwendungsbezogenen Bereich hinaus vorkommen.

    Da der GdB-Anerkennungsbereich bei 100°dB aufhört, würde ein tatsächlicher GdB-Zustand von z.B. 140°dB keine weiteren Vergünstigungen oder Ausgleiche nachsichziehen. Grad der Behinderung 100 hört sich halt auch nicht so hart an wie 100% schwerbehindert.

    rechts und links: AdvancedBionics (AB) Naída CI-M 90

  • Grad der Behinderung 100 hört sich halt auch nicht so hart an wie 100% schwerbehindert.

    mit einem GdB 100 ist man ja auch nicht 100% schwerbehindert. 100% schwerbehindert wäre in meiner Welt sie absolute Unfähigkeit, sich selbst zu bewegen, zu Hören und zu Sehen. Wenn man schon mit Maßstäben arbeiten möchte.

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

    Seit 03.2024 HG Links: Phonak Naida Link