Mobiles Ladegeräte Kanso 2 - Klagefall Sozialgericht

  • Hallo zusammen,

    Ich trage den Kanso 2 seit Februar 2022 und komme gut klar. Da bei mir allerdings eine sehr stromintensive Einstellung notwendig ist um gut zu hören, hält der fest verbaute Akku nur ca 12 Stunden. ;(
    Ich habe im Herbst 2022 ein mobiles Ladegeräte beantragt, was von der KK abgelehnt wird. Nun liegt mein “Fall“ seit über 2 Jahren bei Gericht vor. Sämtliche Unterlagen auch vom CI-Zentrum wurden ebenfalls dem Gericht vorgelegt. KK weigert sich weiterhin.
    Nun soll ich Ende Januar vor Gericht erscheinen Zwecks „Erörterung der Sach- und Rechtslage.“

    Ich habe schon mitbekommen, dass andere, die ebenfalls den Kanso haben, solch ein Ladeteil anstandslos von ihrer KK bekommen haben.
    Und hier wäre mir nun wichtig zu wissen wer ein Ladegeräte hat und möglichst von welcher KK.

    Ich würde dieses Wissen lediglich als Argmentationshilfe nutzen, selbstverständlich keine personenbezogene Informationen weitergeben.

    Vielen Dank

    Birgit

  • Hallo Bida,

    Ich würde es genauso begründen. Deine Krankenkasse muss dafür sorgen, dass Du den ganzen Tag hören kannst, auch auf ganztägigen Ausflügen.

    Ich frage mich aber schon, warum Du nicht auf den HdO mit Wechselakkus bzw, Batterien umgestiegen bist, als der hohe Strombedarf aufgefallen ist.

  • Habe ich es richtig verstanden, dass das Gericht zwei Jahre lang nicht tätig war? Dann hättest Du eine Klage wegen Nichttätigkeit stellen können.

    Eine Untätigkeitsklage kann man nur ggü einer Behörde stellen, nicht gegenüber ein Gericht. Die Gerichte sind total überfordert, eine Verfahrensdauer von mehreren Jahren ist nicht ungewöhnlich!

  • Ich bin gesetzlich versichert (IKK)

    In den letzten 2 Jahren gab es sehr viel Schriftwechsel inklusive Stellungnahme der CI Klinik, nur in den letzten Monaten nicht. Zeitweise wollte die KK der Klinik die Schuld in die Schuhe schieben, sie hätten mich nicht richtig beraten.
    Ein Umstieg auf ein HdO wollte die KK nicht zahlen, da das Problem mit dem Stromverbrauch erst nach Monaten aufgetreten ist, nachdem die Einstellungen verfeinert wurden.

    Jetzt, nach meiner 2. Sachstandsanfrage, kam dann endlich ein Termin. Aber nur zur Erörterung :/. Meist wird ein solcher Termin vom Gericht angesetzt um beide Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.

  • Eine Untätigkeitsklage kann man nur ggü einer Behörde stellen, nicht gegenüber ein Gericht. Die Gerichte sind total überfordert, eine Verfahrensdauer von mehreren Jahren ist nicht ungewöhnlich!

    Es war ja auch keine Untätigkeitsklage gemeint, sondern eine Verzögerungsrüge. Wenn das Gericht sechs Monate lang untätig bleibt, kann man eine Verzögerungsrüge wegen überlangen Verfahren einreichen. Passiert dann immer noch nichts, kann man nach weiteren sechs Monaten eine Verfahrensklage einreichen.