JochenPankow weil es in deinem Fall so war, bedeutet nicht, dass es allgemein üblich oder gar korrekt ist.
Nur weil der Threadersteller das Merkzeichen G (anstelle des GL) bekommen hat, bedeutet dieses ja auch nicht, dass allen Hörgeschädigten das Merkzeichen G zusteht.
Auch wurde der GdB bei Hörschädigung intern oft nur mit dem Tonaudiogramm-Werten ermittelt, obwohl in der VersMedV klar steht, dass der Hörverlust für Sprache relevant ist.
Genau so könnte man fragen: wenn du doch „fast“ alle Merkzeichen und eine. GdB von 100 hast, warum „streitest“ du dich mit dem Versorgungsamt?
Der Einzelfall ist nun halt ein Einzelfall - und wenn du Sprachprobleme nachweisen musstest - vielleicht lag bei dir ja „nur“ eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vor? Oder der Sachbearbeiter / der beurteilende Mediziner wusste es nicht besser?!? Wer weiss das schon?!?