Lohnt sich Antrag auf GdB Erhöhung nach einseitiger Ertaubung + CI

  • Hallo Foris :)

    Ich hatte bereits vor meiner einseitigen Ertaubung inkl. Tinnitusstart (Sept `24) (CI OP 07/25) einen unbefristeten GbB von 60% wegen anderen Erkrankungen.

    Macht es Sinn einen Antrag auf Erhöhung zu stellen und wenn ja wie sind eure Erfahrungen Wieviel % stehen mir zu bzw. würde das Amt mir noch geben ?

    Hatte hier glaube ich mal gelesen, das es evtl nicht mehr als 10GdB gibt bei einseitiger Ertaubung.

    Vielen Dank :thumbup:

    Anja

    Edited once, last by Anja4711 (October 23, 2025 at 10:42 AM).

  • Hallo,

    also % te stehen dir nicht zu. Die GdB wird nicht in Prozent angegeben. Ich habe ein HG und ein CI und habe unbefristet GdB 70 bekommen.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Hallo,

    der Grad der Behinderung ist eine Zahl zwischen 0 und Hundert.

    Ich hatte einen GdB von 50 wegen anderer Krankheiten

    Nach meinen beiden CI Operationen habe ich nun 70 und Kennzeichen RF - beides unbegrenzt

    Hallo

    Wenn du 2 ci 's hast und kein Hörrest dann müsstest du aber das Merkzeichen GL bekommen.

    Gruß Joachim

  • Hallo

    Wenn du 2 ci 's hast und kein Hörrest dann müsstest du aber das Merkzeichen GL bekommen.

    Gruß Joachim

    Korrekt und einen GdB von 80 bei beidseitiger Surditas. Wenn bei RaPl vorher schon GdB50 aufgrund von verschiedenen Erkrankungen, dann müssten eigentlich noch plus 10 oder 20 on Top möglich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

    Links: MedEL: Implantat MI 1200 Synchrony 24mm - SP EAS Sonnet OP 01.06.18 EA 16.07.18 - MHH

    Rechts: MedEL: Implantat MI 1250 Synchrony 28mm - SP Sonnet 2 OP 17.09.19 EA 21.10.19 - MHH

    Rechts: Revisions OP Afterloading 11.11.2021 MHH

    Upgrade Sonnet 3 bds. 12.10.2025

  • Hallo,

    für einseitige Taubheit gibt es einen GdB von 20. Dieser wird aber nicht zu einem bestehenden GdB addiert, kommt also nicht „on top“ darauf. Es wird geschaut, in wie fern sich die Einschränkuncen gegenseitig bedingen.

    Wenn die Einschränkungen sich sozusagen bedingen (zB bei Seh- und Hörstörungen), dann haben (zusätzliche Einzel-) GdBs von 10 und 20 meist keinerlei Auswirkung auf den Gesamt-GdB.

  • Kurz und knapp, nein macht keinen Sinn

  • Es ist dumm, wenn jemand meint, das bereits vor der Antragsstellung sicher beurteilen zu können.

    Man kann selbstverständlich einen Antrag stellen, begründen und Nachweise beifügen und dann mal schauen, was dabei herauskommt.

  • Es ist dumm, wenn jemand meint, das bereits vor der Antragsstellung sicher beurteilen zu können.

    Man kann selbstverständlich einen Antrag stellen, begründen und Nachweise beifügen und dann mal schauen, was dabei herauskommt.

    Oder man spart sich den ärger.

    Bei einseitig CI gibt es GdB 10-20, sagen wir die Person am Schreibtisch ist richtig gut drauf und es gibt 30. Bei einem vorhandenem GdB von 60 ändert sich garnichts. Im Gegenteil, man läuft noch Gefahr das man seinen Status verliert weil sich da irgendwas geändert hat.

    Also nein, es lohnt sich in diesem Fall nicht. Kannst mich gerne für dumm halten.

  • Im Gegenteil, man läuft noch Gefahr das man seinen Status verliert weil sich da irgendwas geändert hat.

    Deswegen kann man sich vor der Antragsstellung von Fachleuten beraten lassen, was auch empfehlenswert ist. Aber von Anfang sagen, es macht keinen Sinn?

    Und bitte richtig interpretieren; ich finde Deine Aussage dumm, nicht Dich als Person.

  • Deswegen kann man sich vor der Antragsstellung von Fachleuten beraten lassen, was auch empfehlenswert ist. Aber von Anfang sagen, es macht keinen Sinn?

    Und bitte richtig interpretieren; ich finde Deine Aussage dumm, nicht Dich als Person.

    Was die Beratung durch Fachleute angeht: Ich bin vor meiner Implantation von der EUTH ziemlich schlecht beraten worden 🤪

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Man kann selbstverständlich einen Antrag stellen, begründen und Nachweise beifügen und dann mal schauen, was dabei herauskommt.

    wenn man Pech hat kann unter gewissen Umständen sogar ein niedrigerer GbB herauskommen!

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

    Seit 03.2024 HG Links: Phonak Naida Link

  • Und wenn man Glück hat, kann man auch mit einem höheren GdB herauskommen!! Nachdem man sich vorher hat beraten lassen, um Fehler zu vermeiden. (Obwohl, so eine Beratung kann ganz schlecht laufen.^^)

    Dem Tenor nach, sollte in dem hier genannten Fall nichts unternommen werden, weil Aufwand, Risiko und die Verlustangst zu hoch sind.

    Aber echt beeindruckend, wie sich manche offenbar ein endgültiges Urteil erlauben. Dann sind sie bestimmt vom Fach, wissen heute über die vorhandenen Erkrankungen (GdB von 60) von Anja4711 Bescheid und ob sich die alten und neuen Einschränkungen gegenseitig bedingen oder nicht und sie können auch voraussagen, ob die Person am Schreibtisch einen guten, schlechten oder einfach einen normalen Tag hat bei der Antragsbearbeitung.

  • Audi, ich kenne mich gut genug aus, dass die GdB nicht addiert werden, es sei denn die Beeinträchtigungen verstärken sich gegenseitig wie es kombinierter Seh- und Hörbehinderung, oder bei Parkinson bzw. Ataxie plus künstliches Kniegelenk der Fall ist. Ich nehme für mich in Anspruch bei Hörbehinderung ziemlich gut Bescheid zu wissen!

    Edited once, last by Andrea2002 (October 25, 2025 at 8:21 AM).

  • Allein wegen der Nichtbefristung des vorhandenen Ausweises würde ich die Finger davon lassen. https://www.fachanwalt.de/ratgeber/schwe…g-nur-befristet

    Außerdem wird der gesamte Gesundheitszustand neu geprüft und die zu Grunde liegenden Richtlinien haben sich verschärft und die Ämter urteilen insgesamt kritischer als noch vor Jahren. Worst Case wäre damit sogar der Verlust des Ausweises und damit auch die verbundenen Nachteilsausgleiche. Wenn sich die bestehende Krankheit nicht verschlechtert hat und man nicht regelmäßig deswegen in Behandlung ist, kann der "Schuss" schnell nach hinten losgehen. Dies würde ich nicht riskieren um bestenfalls vielleicht 10 GdB mehr bekommen zu können.