Steuererklärung / Fahrtkosten zur Arbeit

  • Hallo,

    bei Behinderung kann man die tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeit absetzen bzw. eine Pauschale von 0,30 €/km für Hin- und Rückweg. Ich halte die Pauschale von 0,30 €/km für zu niedrig. Für dieses Geld kann von Kostendeckung keine Rede mehr sein, es gibt auch entsprechende Berechnungen vom ADAC. Ich habe deswegen dem Steuerbescheid widersprochen und wollte 0,38 €/km. Mein Weg zur Arbeit ist auch nicht so ganz kurz, daher sind die 8 Cent Unterschied auch keine Peanuts. Die Summe von 0,38 €/km habe ich gewählt, da das Land Niedersachsen seinen Beamten und Angestellten eine Kostenerstattung von 0,38 €/km gewährt, wenn Dienstreisen mit dem Privat PKW zurückgelegt werden, und die Pendlerpauschale beträgt ab dem 20. Kilometer ebenfalls 0,38 €/km.

    Das Finanzamt gibt im Widerspruchsbescheid zu, dass die Pauschale von 0,30€/km nicht kostendeckend ist, beruft sich aber darauf, dass sich §9 Satz 1 Nr. 4a EStG auf das Bundesreisekostengesetz bezieht. Und das BRKG sieht als höchste Erstattungsmöglichkeit nach wie vor 0,30 €/km vor und wurde seit 2005 nicht mehr geändert. In 2005 waren die 0,30 €/km, so denke ich, zumindest für kleinere Fahrzeuge, wie ich eines habe, auskömmlich.

    Die tatsächlichen Fahrzeugkosten kann ich im Nachhinein nicht mehr belegen, da ich die Tankquittungen teils auch bar bezahlt habe und nicht aufgehoben habe und ich habe mehr auch nicht die Kilometerstände notiert, um die Privatfahrten von der Fahrt zur Arbeit zu trennen.

    Besonders der letzte Abschnitt im Widerspruchsbescheid ist eigentlich eine Einladung zu einer Klage.

    Quote

    Die Frage, ob die nicht kostendeckenden Kilometersätze für Wegstrecken im BRKG angemessen sind, läuft auf die Frage hinaus, ob die Vorschrift [...] gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder gegen andere Bestimmungen der Verfassung verstoßen, [...] Die Klärung solcher Fragen liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit des Finanzamtes [...], sondern erfordert die Einschaltung von Gerichten.

    Ich tendiere dazu nicht zu klagen, weil das Finanzamt die tatsächlichen Kosten anerkennen würde, wenn ich sie belegen könnte.

    Oder sollte man das eher sportlich nehmen, jetzt erst recht? Was meint ihr?

  • Das ist nunmal der Pauschalsatz und wie du ja sagst wären die tatsächlichen kosten , sofern sie über dem Pauschalbetrag liegen, ja anerkannt worden. Wenn es wirklich soviel mehr als der Pauschalbetrag sein sollte, dann solltest du dir die Arbeit machen alle belege aufzubewahren und ein Fahrtenbuch zu führen.

  • Da es sich um eine Pauschale für alle Verkehrsmittel geht, sehe ich keine Chance auf Erfolg bei einer Klage. Denn mit der Pauschale würde ich 0,30€/km für meinen 4,5km Fußmarsch (pro Richtung) erhalten, obwohl ich keine direkten Kosten habe. "würde" deshalb, weil ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber für diese Strecke erhalte, der selbstverständlich bei der Pauschale bzw. bei den tatsächlichen Kosten abzuziehen wäre.

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Im übrigen muss ich CI_Joe Recht (wenn auch nur teilweise, aber immerhin):

    Die Regierung plant zum 1.1.2026 die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent/km ab dem ersten Kilometer (statt wie bisher für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent/km)

    Zustimmen muss noch der Bundesrat, dessen Stimmberechtigte die Steuerausfälle alleine tragen müssen (also die Bundesländer). Aber da das ausgerechnet Söder das gefordert hatte, sehe ich es entspannt, dass es durchgeht, auch wenn ich selbst nichts davon habe.

    n-tv schreibt, dass man dann bei vergleichsweise kurzen Strecken wie 30 km schon 350 € pro Jahr zusätzlich absetzen kann. Was sie nicht schreiben ist, dass es für alle Strecken über 20 km exakt das selbe ist.

    Was auch nicht erwähnt wird ist die Tatsache, dass man umso mehr von der Erhöhung profitiert, je mehr man verdient. Also genau diejenigen, die es am wenigsten nötig haben...

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Ich kenne nur die drei Begriffe:
    - Pendlerpauschale
    - tatsächliche Kosten
    - Pauschale für Privatfahrten

    .Punkt 1 kann jeder Arbeitnehmer absetzen. Punkt 2 nur Schwerbehinderte und das auch nur als Alternative zu Punkt 1. Punkt 3 ist seit ein paar Jahren neu und können Behinderte mit bestimmten Merkzeichen zusätzlich absetzen.

    Ich sehe keinen Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale. Allerdings bin ich auch kein Spezialist für Steuerrechtfragen.

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale!

    Die Pendlerpauschale ist eine Pauschale, die die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort abdeckt. Das kann jeder Arbeitsnehmer als Werbungskosten absetzen, aber nur für die einfache Strecke. Die Pendlerpauschale beträgt aktuiell 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer und soll laut Koalitionsvertrag auf 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer erhöht werden.

    Schwerbehinderte können statt der Pendlerpauschale die tatsächliche Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort absetzen. Falls man diese nicht kennt, kann man 0,30 €/km ansetzen für jeden Kilometer, den man beruflich bedingt fährt und der nicht vom Arbeitgeber erstatt wird, also für den Hin- und den Rückweg zur Arbeitsstelle. Die tatsächlichen Fahrzeugkosten setzt man statt der Pendlerpauschale bei den Werbungskosten ab. Ich wüsste nicht, dass es Bestrebungen gäbe, die im BRKG festgelegte Kilometerpauschale anzuheben.

    Die Pauschale für Privatfahrten kann man mit einem GdB von 80 ohne Merkzeichen in Höhe von 900 Euro absetzen, und zwar bei den außergewöhnlichen Belastungen. Wenn man man aber nicht über die Zumutbarkeitsgrenzen kommt, nutzt einem diese Pauschale nichts. Mit den Merkzeichen aG, BI, TBl und H ist diese Pauschale mit 4.500 Euro deutlich höher und entsprechend wahrscheinlicher ist, dass man die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.