Hallo muggel,
a) der § 13 der Genehmigungsfiktion besagt auch u.a. falls eine Reha oder sonstige Hilfsmittel vor der Genehmigung (Bearbeitungsfrist 3 Wochen) der KK durch den Versicherten eigenständig vorab bestellt/erworben wird, dann ist diese Leistung durch den Versicherten selbst zu zahlen. Es muss also immer erst eine Reaktion/Genehmigung durch die KK erfolgen. b) die Genehmigungszeit/Bearbeitungszeit betrug 2,5 Monate. c) nach Ablauf von 3 Wochen (Bearbeitungsfrist) ohne eine Reaktion der KK gilt der Antrag als genehmigt (§13 - siehe oben Internetadresse). Auch ist in jedem Fall mein Akustiker und auch mich von der längeren Bearbeitungszeit zu benachrichtigen, was nicht erfolgt ist. d) Nachdem ich der Absage ohne Begründung meinen Widerspruch per FAX eingelegt habe, zuerst einmal wg. der fehlenden Begründung und weiterhin wegen der 2,5 Monate Bearbeitungszeit, kam 2 Tage später die Begründung. Begründung: mit meinem rechten Ohr würde ich noch genügend Hörvermögen haben. Mein Fazit: links CI, rechts Hörgerät, d.h.: wenn ich schlafe (kein Ci und kein Hörgerät angelegt!) Schlafposition auf dem rechten Ohr, höre ich keinen keinen Rauchmelder, keinen Wecker, keine Türklingel! Empfehlungen/Tipps?
Danke für die Aufmerksamkeit.
Hoch die Hände: WE