Türklingel mit Lichtsignal

  • Hallo und guten Tag,

    ich habe seit Dezember 2024 links ein Cochlea Implantat und rechts ein Otoplastik, was mit dem Ci kommuniziert.

    Auf Grund dessen und auf anraten des Klinkums habe ich bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf ein Lichtsignal (Türklingel) gestellt.

    Dieser Antrag wurde ohne Begründung abgelehnt.

    Wer hat Erfahrungen hierzu und kann mir Tipps geben.

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

    Halbmond14

  • Hallo,

    das verstehe ich nicht, wie so das abgelehnt wurde. Ich habe das komplette LISA-Set 2020 per Verordnung (Rezept) von meinen HNO-Arzt anstandslos genehmigt bekommen.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Hallo Halbmond14 Das war damals auch meine Kombination, als ich noch bimodal unterwegs war. Links CI und rechts HG. Vermutete ich bei meiner Absage, dass ein Gynäkologe oder ein Orthopäde ;) vom medizinischen Dienst meinen Antrag abgelehnt hat. Er war offensichtlich nicht im Thema bzgl. Lichtsignalanlagen. Ein Argument war „Brandmelder kann man für kleines Geld in jedem Baumarkt kaufen…“ (sinngemäßes Zitat)

    Hatte einen „gepflegten“ Widerspruch geschrieben. Links Surditas, rechts hochgradig Hörbehindert. Notorischer Rechtsseitenschläfer… etc. Nach zwei Wochen war die LiSa durch.

    Ein Widerspruch lohnt sich. Drücke dir die Daumen 👍🏻

    Mit freundlichen Grüßen Thomas

    Links: MedEL: Implantat MI 1200 Synchrony 24mm - SP EAS Sonnet OP 01.06.18 EA 16.07.18 - MHH

    Rechts: MedEL: Implantat MI 1250 Synchrony 28mm - SP Sonnet 2 OP 17.09.19 EA 21.10.19 - MHH

    Rechts: Revisions OP Afterloading 11.11.2021 MHH

    Upgrade Sonnet 3 bds. 12.10.2025

    Edited once, last by Stier60 (July 25, 2025 at 7:50 PM).

  • Hallo Thomas

    Die Frage ist natürlich auch wenn die Krankenkasse die ganze Zeit Teile für das Ci und Hörgerät bezahlen, warum das man eigentlich noch den medizinischen Dienst braucht um zu genehmigten!?

    Gruß Joachim

  • Das verstehe ich auch nicht, weil ich mich aktuell selbst im Widerspruch wegen einer LISA befinde. Bei mir weigert sich das sogenannte "Hilfsmittelzentrum " meiner KK die benötigte Anzahl der nötigen Blitz-Empfänger anzuerkennen.

  • Die Frage ist natürlich auch wenn die Krankenkasse die ganze Zeit Teile für das Ci und Hörgerät bezahlen, warum das man eigentlich noch den medizinischen Dienst braucht um zu genehmigten?

    Hallo ci_joe

    Steht und fällt mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse. Für viele ist das CI „so was ähnliches wie ein Hörgerät“. Wenn der Antrag bei so einem geschulten Mitarbeiter landet, hat man die erste Runde schon verloren.

    Habe mir das mal von anderer Seite erklären lassen, um das Ganze mal (halbwegs) zu kapieren. Ab einer gewissen Summe wird geprüft. Der erste Sachbearbeiter z. B. kennt sich mit Thema CI nicht aus und gibt es weiter an den medizinischen Dienst. Dort laufen hunderte von Anträgen auf. Der entsprechende Sachbearbeiter (Akademiker) hat ca. 3-5 Minuten Zeit einen Antrag zu bearbeiten. Das geht dann oft „Pi mal Daumen“. Geht der Patient in Widerspruch, wird genauer geprüft. Bei einer wiederholten Ablehnung, zieht der Patient ggf. vor Gericht und dann wird es deutlich teurer und es drohen Grundsatzentscheidungen. In der zweiten Runde wird genauer geprüft, evtl. mit mehr Fachkompetenz ;), da haben die Prüfer mehr Zeit. 20-30 Minuten pro Antrag. In der Zeit kann man sich in das Thema einlesen und einem zuvor abgelehnten Bescheid, dann doch stattgeben.

    Links: MedEL: Implantat MI 1200 Synchrony 24mm - SP EAS Sonnet OP 01.06.18 EA 16.07.18 - MHH

    Rechts: MedEL: Implantat MI 1250 Synchrony 28mm - SP Sonnet 2 OP 17.09.19 EA 21.10.19 - MHH

    Rechts: Revisions OP Afterloading 11.11.2021 MHH

    Upgrade Sonnet 3 bds. 12.10.2025

  • Ich behaupte mal ganz frech, das der MDK oder in meinem Fall das Hilfsmittelzentrum der KK möglichst gar nicht in unserem Sinne entscheiden soll. Hat also mit mit Kompetenz nichts unbedingt zu tun. Wer sich dann nicht wehrt; sei es durch Widerspruch oder Klage vorm Sozialgericht, hat erst recht verloren.

  • Nö, was im "Hilfsmittelverzeichnis" gelistet ist, habe die KK's zu gewähren.


    Kostenvermeidung

    Genau das ist oberste Ziel, was jede(r) Sachbearbeiter(in) haben soll - nicht mehr und nicht weniger!

  • Nö, was im "Hilfsmittelverzeichnis" gelistet ist, habe die KK's zu gewähren.

    Theoretisch schon, praktisch wird eher solange am Text herumgedeutelt, bzw. entsprechend interpretiert (ausgelegt), sodass eine Ablehnung daraus resultiert und unvermeidbar scheint.

    rechts und links: AdvancedBionics (AB) Naída CI-M 90

  • Hallo zusammen,

    zuerst einmal recht herzlichen Dank für eure zahlreichen Hinweise und Tipps.

    Fakt: eingereicht am 2.5.25 bearbeitet 24.07.25 0 über 2,5 Monate.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/_13.html bin mir nicht ganz sicher, ob ich die richtige Internetadress aufgeschrieben habe. SGB Fünftes Buch V Gesetzliche Krankenversicherung- Artikel 1 des Gesetzes v. 20.12.1988, BGBI. I S. 2477 § 13 Kostenerstattung, Absatz 3 a.

    Ich werde kommende Woche mit der Uniklinik nochmals Rücksprache (von da habe ich Verordnung erhalten) halten

    und dann Widerspruch einlegen und die fehlende Begründung anfordern.

    Nochmal Danke für eure Mühe und ein schönes WE

    Halbmond14

  • Naja… es kann auch sein, dass die Indikation nicht gegeben ist.

    Ich denke mal, dass du mit „Otoplastik“ ein Hörgerät meinst.

    Ein Hörgerät sagt erst mal nichts über den Grad der Schwerhörigkeit aus.

    Nach Hilfsmittelverzeichnis ist die Indikation für eine Lichtsignalanlage dann gegeben, wenn man beidseitig an Taubheit grenzend schwerhörig ist. In Ausnahmefällen auch bei hochgradiger Schwerhörigkeit.

    Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

    Liegt also die Infikation nicht vor, weil auf dem HG-Ohr eben keine ausreichend starke Schwerhörigkeit vorliegt, dann ist die Ablehnung rechtmäßig und es hat nichts mit „nicht zahlen wollen“ zu tun.

    Analog dazu hat man auch nur Anspruch auf eine Blitzlampe oder einen Vibrationsempfänger - nicht auf mehrere. Mehr als ein Empfänger ist Kulanz!

  • Hallo muggel

    Das kann man ja aber als Begründung angeben!

    Gruß Joachim

  • Hallo zusammen,

    derzeitiger Stand:

    rechtes Hörgerät und auch Otoplastik dazu wurde von der KK genehmigt.

    Nachdem ich meinen Widerspruch mit Unterschrift (!) per Fax übermittelt habe, kam folgende Antwort von meiner KK - Zitate "In Ihrer Widerspruchsbegründung beziehen Sie sich auf die Genehmigungsfiktion aufgrund des Nichteinhaltens der Bearbeitungsfrist."

    Weiterhin: Um dies zu prüfen bitten wir Sie um Zusenung folgender Unterlagen:

    Nachweis über den Privatkauf der Lichtsignalanlage vom Typ "lisa-signolus" mit Funk-Rauchmelder, einem mobilen Empfänger (Pager), einem Universalsender (Akustisch) und einem Universalsender (Direkt).

    Bitte reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein." Ende Zitate.

    Daraufhin habe ich geschrieben:

    Da die Lichtsignalanlage bisher noch nicht bestellt wurde, kann ich somit Ihnen auch keine Nachweis/Rechnung und Zahlungsnachweis vorlegen.

    Bitte erteilen Sie die Freigabe hierzu, sodass ich der Akustik Firma den Auftrag erteilen kann.

    Nach Erhalt der kpl. Lichtsignalanlage wir mein Akustiker die Rechnung an Sie weiterleiten.


    Soweit der derzeitige Stand.

    Frage: hat jemand aus diesem Forum hierzu eigene Erfahrungen evtl. Hinweise für mich.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

  • Naja, auf die Selbstbeschaffung zu verweisen, wenn sie nicht selbstbeschafft wurde, ist sehr merkwürdig.

    Wie lange war denn die Bearbeitungszeit?

    Ich hatte es so verstanden, dass sie die Lichtsignalanlage abgelehnt haben… ohne Begründung?!?