Schwerbehindertenausweis

  • Hallo,

    ich bin beidseitig mit CI's versorgt seit 18 (linkes Ohr) und 16 Jahren (rechtes Ohr). Schon damals war meine Mutti im ständigen Kampf mit dem Amt wegen meinem Schwerbehindertenausweis, hat es aber geschafft, dass ich einen GdB von 100 habe und die Merkzeichen B, Gl, RF, G und H. Diesen Ausweis habe ich auch immer noch und er gilt bis 12/2025. Seit letztes Jahr Juni bekomme ich aber kein Gehörlosengeld mehr, da ich jetzt wieder im Gerichtsstreit mit dem Amt bin. Müsste ich das nicht trotzdem bekommen?

    Außerdem habe ich Ende April einen Gerichtstermin, da das Amt mich herunterstufen will mit: GdB von 80, Merkzeichen H, RF und Gl. Allerdings hat sich ja nichts an meiner Situation geändert, ich bin ja trotzdem gehörlos ohne die CI's, welche auch manchmal ausfallen können. Es hat sich nur zu damals geändert, dass ich nun sehr gut sprechen kann.

    Wie kann ich hier vorgehen? Habt ihr Tipps oder Erfahrungsberichte für mich? Ich hatte schließlich noch nie einen Gerichtstermin und bin ziemlich aufgeregt.

    Schönen Abend, Mia

  • Hallo,

    es kommt auf einige Faktoren an. Für Kinder und Jugendliche gelten andere Voraussetzungen als bei Erwachsenen.

    Da du deine CIs seit 18 Jahren hast, bist du jetzt mindestens volljährig und da gibt es für Taubheit maximal GdB 80, Merkzeichen GL und RF. Einen höheren GdB gibt es nur dann, wenn dazu (durch das Hören bedingt) schwere Sprachstörungen vorliegen. Diese liegen wohl - zum Glück - nicht bei dir vor.

    Wenn du noch in einer Ausbildung bist, steht dir das Merkzeichen H zu, aber nur halt solange du noch in der Ausbildung bist.

    Die Herabstufung ist also vollkommen korrekt.

    Zum Gehörlosengeld: da dieses von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist (es gibt auch Bundesländer, die so etwas nicht haben!), müsstest du verraten, woher du kommst. An sich gibt es auch immer eine Begründung, wenn etwas geändert wird. Wie ist denn die Begründung für die Einstellung des GL-Geldes?

  • Hallo


    Soviel zu dem Thema "unbefristet ", siehe dir mal mein Beitrag in der gleichen Kategorie an.

    Gruß Joachim

    Sorry Joachim, aber hier haben sich halt die Voraussetzungen geändert, die durch den Übergang zur Volljährigkeit sich erheben! Kinder werden bzgl der Merkzeichen anders eingestuft als Erwachsene! Bei Taubheit hat man z.B. Anspruch auf GdB 100, Merkzeichen GL, RF, G, B, H. Mit 16 Jahren entfallen jedoch die Voraussetzungen für die Merkzeichen B und G, ggf auch für den GdB von 100. Mit Ende der Ausbildung die Voraussetzungen für das Merkzeichen H.

    Folglich werden bei Kinder die SBA IMMER befristet ausgestellt, da z.B. auch bis zum 10. Lebensjahr kein Foto nötig ist, aber ab dem 10. Lebensjahr. Da sich das Aussehen von Kindern und Jugendlichen schnell ändert und der SBA ein gültiger Lichtbildausweis ist, ergibt sich hierdurch schon die Notwendigkeit einer zeitlichen Befristung!

    Bitte versuche zukünftig dich zunächst einmal vollumfänglich zu informieren, bevor du etwas postest, was in dem Fall nicht zutreffend sein kann!

  • Hallo muggel,


    Bei ihr steht nirgendwo das Alter von ihr und deshalb ist es auch fraglich wie du zu deiner Kritik kommst!? Und wenn du das Alte weißt, dann wäre es gut wenn es irgendwo stehen würde, das es auch richtig bewerten kann!.


    Gruß Joachim

  • Man muss nicht genauen alter wissen, denn Muggel schrieb, dass sie mind. 18 sein "müsste". Es steht das sie seit 18 bzw 16 Jahren CI hat.

    Jetzt ist eher die Frage ob sie bis jetzt in Ausbildung war und jetzt fertig sein könnte und daher ggf. erneut geprüft werden soll.

    Wegen GL Geld muss man fragen ob sie als GL Geld endet in ein anderes Bundesland gezogen ist und daher jetzige Bundesland kein GL Geld gibt!

    Daher jetzt grundsätzliche Frage ob Mia ggf. die Bescheide kamen da umgezogen ist das wäre ebenso eine Möglichkeit
    Bedenke falls Versorgungsamt Hörtest benötigt dass der GdB ohne Hörhilfen bewertet werden muss.

    Ci_joe: Muggel hat nichts falsches geschrieben. Es wäre gut wenn man genauer liest wie die Postings zu verstehen sind.

    Mia: Um dir Hinweise geben zu können, nenne bitte ob mit 18. Lebensjahr bzw Beendigung der Ausbildung und/oder Umzug in anderes Bundesland Du "Aufforderungen" bekamst

    Edited 2 times, last by Wallaby (March 29, 2025 at 12:12 PM).

  • Hallo

    Und ich auch nichts anderes gemacht, um auf Quellen hinweisen, das sie dort nachlesen kann!

    Und nicht das was muggel und du versuchst mir zu unterstellen!

    Gruß Joachim

    Eine Quelle, dessen Inhalt vollkommen irrelevant in diesem Kontext ist.

    Oder was hat dein zitierter Artikel mit der Aberkennung von Merkzeichen, Reduzierung des GdB und Streichung von GL-Geld zu tun??

  • Hallo Miamd2906

    Wurdest Du schon als Kleinkind implantiert?

    Nach Ziffer 5.1 der VersMedV ist bei angeborenen Taubheit der GdB "in der Regel lebenslang" 100.

    Ich würde beim Widerspruch darauf hinweisen! Ich habe mit dieser Begründung den GdB von 100 behalten. Da ich dem Versorgungsamt darauf hingewiesen, habe, dass es keinen Grund gibt, von der Regel abzuweichen. Das H hatte ich im Studium behalten, und noch einige Jahre länger, weil das Versorgungsamt nicht nachgehakt hatte.

    Gruß Andrea

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin 21 Jahre alt und noch bis August in der Ausbildung. Ich bin nicht in ein anderes Bundesland gezogen und bezüglich des Gehörlosengeldes kam nie eine Information. Sie haben einfach aufgehört zu zahlen.

    Ich wurde implantiert im Alter von 3 und 5 Jahren und habe keine angeborene Gehörlosigkeit. Woher es kam, weiß leider keiner.

    Schönen Abend, Mia

  • Du bist vor dem siebten Lebensjahr ertaubt, darauf kommt es an.

    Mit GL Geld kenne ich mich nicht aus, weil es da in meinem Bundesland nicht gibt. Was ist denn die Begründung warum es eingestellt wurde, ihr habt doch sicherlich nachgefragt.

  • Hallo,

    wir schon oben geschrieben, ist die Rückstufung auf GdB 80 und streichen der Merkzeichen G und B absolut korrekt.
    Eigentlich hätte dieses schon früher stattfinden können (wenn du 16 Jahre alt geworden wärst), aber das hat wohl das Amt vergessen. Glück für dich, da du die Merkzeichen und den höheren GdB länger hattest!

    Gegen die Herabsetzung des GdB auf 100 kanmst du ggf, wie Andrea schrieb, gegen angehen mit der Begründung, dass du vor dem 7. Lebensjahr ertaubt bist. Ob du dir den Stress antun willst, musst du selbst überlegen.

    In welchem Bundesland lebst du denn? Vielleicht haben sich ja da die Voraussetzungen geändert?

  • Das stimmt. Ich lebe in Sachsen-Anhalt. Damals kam ein Bescheid, dass ab 01.07.2024 der GdB 80 gilt. Trotzdessen haben Sie mir einen Ausweis bis 12/2025 ausgestellt mit einem GdB von 100. Daher stelle ich mir die Frage, wieso es mir nicht mehr gezahlt wird. Ich habe dann einen Neuantrag auf Gehörlosengeld gestellt, diesen haben sie abgelehnt, da wir gerade im Rechtsstreit sind.

  • Hallo

    Ich habe dir gerade mal den link zum landesversorgungamt von Sachsen-Anhalt, hier reingestellt. Und da stehen auch die Bedingungen für das Gehörlosengeld drin. Und soweit ich das verstanden habe brauchst du ein Grad von 100 mit dem Merkzeichen GL.


    Blinden-/Gehörlosengeld
    Informationen zum LBliGG
    lvwa.sachsen-anhalt.de


    Gruß Joachim

  • @Mia: Hast Du gegen die Einstellung des GL-Geld widerspruch eingelegt? Falls Dein Ausweis mit GdB 100 steht wie Du bereits erwähnte, dass dies noch bis Ende des Jahres gilt. Was steht im Bescheid vom Versorgungsamt drin => den Bescheid wo steht, was für GdB und ob Sprachstörungen dabei ist - stehen.. Wenn Du diesen Bescheid hast, muss Du dies an die Stelle schicken von diese Du das GL-Geld bekommst.

    Ausweis mit GdB alleine reicht nicht, es muss bescheid vom Versorgungsamt beigefügt werden indem auch steht, dass mit Sprachstörungen bewertet wurde.

    Vielleicht liegt daran, dass Du ein Bescheid hast indem steht, dass ab 01.07.2024 einen GdB 80 hast. Wenn die GL-Geldstelle diesen Bescheid erhalten hat, dann haben die aufgrund des GdB 80 das GL-Geld gestrichen, da in Sachsen-Anhalt nur GL-Geld bekommt wenn man GdB 100 mit Sprachstörungen steht.