Befristetung des Schwerbehindertenausweis

  • Hallo

    Habe einen interessanten Bericht gelesen, über das Thema "Befristung des Schwerbehindertenausweises".

    Schwerbehindertenausweis ist grundsätzlich zu befristen - Wegweisendes Urteil
    Schwerbehindertenausweis ist auch bei unbefristeter Feststellung eines Grades der Behinderung grundsätzlich zu befristen. Denn aus der unbefristeten
    www.gegen-hartz.de

    Gruß Joachim

    Edited once, last by ci_joe (March 26, 2025 at 9:33 PM).

  • ci_joe genaues Lesen hätte aufgezeigt, dass das Urteil für Schlappohren nicht relevant ist und zwar wegen

    Quote

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SchbAwV kann der Ausweis in den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, unbefristet ausgestellt werden.

    Dass Du trotz meines Hinweis ein bockiges "steht aber in der Überschrift" kommt, ist typisch für Dich und einfach nur nervig.

    Wie seriös ist Deiner Ansicht nach eigentlich eine Seite, die sich gegen-hartz.de nennt??? Als Studierender muss man doch Quellenkritik betreiben.

  • Hallo Andrea

    1. Ich habe das allgemein hier reingestellt zur Diskussion!!

    2. Es ist eine Frechheit von dir mich persönlich anzugreifen. Und auch was du schreibst,ist auch oft Schrott, was mich auch nervt!

    3. Genau so glaubewürdig wie CDU.de usw..!!

    Gruß Joachim

    Edited once, last by ci_joe (March 26, 2025 at 8:41 PM).

  • Also... es ist nichts neues, was da steht, sondern eigentlich allgemein bekannt.
    Genauer kann man es in der Schwerbehindertenausweisverordnung nachlesen. Kurz: in der Regel wird für maximal 5 Jahre der Ausweis ausgestellt. Ändert sich an den Voraussetzungen nichts, so kann der Ausweis zweimal verlängert werden.
    Ausnahme: Änderungen in Art und Schwere der Behinderung sind nicht zu erwarten, dann kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

    Schwerbehinderung laut SGB IX
    Menschen mit Behinderungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss zunächst…
    www.behindertenbeauftragter.de

    Eine Webseie mit der URL "Gegen-hartz" wirkt zunächst unseriös, da es den Anschein erweckt, dass hier Leute posten, die gegen Hartz 4 bzw. Bürgergeld wettern.
    Doch darum geht es nicht, sondern es ist ein Projekt, was von Erwerbslosen gestartet wurde, um unabhängige Informationen zu dem Themenkomplex Sozialleistungen zu geben. Da kann man nur vorwerfen, dass die URL total blöde gewählt wurde, weil sie eben mit einer anderen Intention verbunden wird.

    Dieses kann man, so wie ich gerade, halt auch sachlich schreiben und muss nicht persönlich werden.
    ci_joe ich sehe nicht, dass Andrea persönlich geworden ist. Du bist doch derjenige, der ständig betont, dass er studiert und da ist es durchaus gerechtfertig, deinen Satzbau, deine Rechtschreibung oder -- wie in diesem Fall -- deine Quelle zu kritisieren. Diese entsprechen nämlich oft nicht denen eines Studenten.

  • Hallo

    Habe einen interessanten Bericht gelesen, über das Thema "Befristung des Führerscheins".

    Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten | Bundesregierung
    Für den Führerscheintausch gelten gestaffelte Fristen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2025. Hier finden Sie den Zeitplan und weitere Infos.
    www.bundesregierung.de

    Genau so glaubewürdig wie CDU.de usw..!!

    keine Ahnung. Da steht zwar Bundesregierung, ist aber trotzdem aus fremden Federn, nämlich einer der vielen Vorgänger der, ähm, aktuellen.

    In meinem Nachweis ist kein Verfallsdatum. Also interessiert mich das nicht weiter.

    Ich habe das allgemein hier reingestellt zur Diskussion!!

    Gruß dito

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Meiner ist auch unbefristet Grad von 70.

    Und was sagt uns das jetzt? Nichts ...

    Viel bedeutsamer ist der letzte Absatz des von Dir verlinkten Artikels, den ich hier noch mal zitiere:

    "3. Auch die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises kann – nach der Rechtsprechung des BSG kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der zugrundeliegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft begründen (vgl BSG vom 11.08.2015 – B 9 SB 2/15 R – )."

    Höchstrichterlich wurde also festgestellt, dass ein Bestandsschutz nicht garantiert ist. Wir hatten bisher also Glück, dass die bisherigen Bundesregierungen (Merkel und Scholz) diesen bisher noch nicht so angetastet haben.

    Jetzt wurde aber die „Super-Verschuldung“ vom bisherigen Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ich bin doch mal gespannt, wie die aktuellen Koalitionsverhandlungen ausgehen und was letztendlich im Koalitionsvertrag vereinbart wird.

    Auch wenn die gewährten Nachteilsausgleiche nur einen vergleichsweise sehr geringen Anteil im Bundeshaushalt / in den Haushalten der Länder ausmachen, so sehe ich schon ein realistisches Risiko, dass in den nächsten Jahren wohl Versuche unternommen werden, uns als „Sparschweine“ zu schlachten.

  • Nein, es war noch nie so, dass der Ausweis die Behinderung feststellt. Das tut der Feststellungsbescheid. Und Bescheide kann man ändern! Das war schon immer so! Also nix Neues! Es dürfte außerdem in jedem Feststellungsbescheid drin stehen, dass wesentliche Änderungen der Verhältnisse dem Versorgungsam mitzuteilen sind.

    JochenPankow, ich glaube kaum, dass die Politik schlechte Publicity für nicht existente Einsparungen riskiert.

    Man kann sich aber durchaus die Frage stellen, ob die im Vergleich zu anderen Behinderungen sehr hohen GdB für Hörbehinderung noch angemessen sind. Die Regelungen in den VersMedV kommen aus den 1970er Jahren. Da gab es noch keine CIs und maximal Taschenhörgeräte. Da war man mit einer mittelgradigen Schwerhörigkeit noch ernsthaft gehandicapped.

  • Meiner ist auch unbefristet Grad von 70.

    Ja, Lesen ist nicht deine Stärke, wie man hier und im parallelen Thread sieht. Du überfliegst Texte nur, ziehst daraus deshalb deine falschen Schlüsse und es kommt dadurch zu Missverständnissen zwischen dir und den anderen und in der Folge zum unnötigen Streit. Und das nur, weil du bei den Überschriften hängen geblieben bist.

    Ich schrieb von einem unbefristeten Führerschein (das Dokument). Das mag zwar eine Nebelkerze gewesen sein. Dennoch zeigt der Thread wunderbar das Problem/den Grund deines Verhalten hier im Forum auf.

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Man kann sich aber durchaus die Frage stellen, ob die im Vergleich zu anderen Behinderungen sehr hohen GdB für Hörbehinderung noch angemessen sind.

    Kann man. Und ich habe darüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass bei völliger Taubheit (ohne Hilfsmittel) ein GdB 80 gerechtfertigt ist. Das sag ich als jemand, der allein aufgrund meiner anderen Einschränkung mit GdB 100 schon das Maximum habe.

    Warum sage ich das? Selbst wenn die Grade aufsummiert würden und ich daher ein GdB 180 hätte: Ich hätte dadurch keinen "Mehrwert". Aus meiner persönlichen Perspektive erhalte ich bereits die bestmögliche Unterstützung, die ich anderen "zumuten" kann. (klar, mehr geht immer, aber man muss auch auf dem Boden bleiben)

    Jemand, der ohne Hilfsmittel völlig Taub ist, hat trotz modernster Hilfsmittel durchaus massive Einschränkungen. Du und ich empfinden das nicht (mehr) so, weil wir uns damit arrangiert haben. Allein die Berufswahl ist stark eingeschränkt. Man erhält zwar Unterstützung (aber nur bei entsprechendem GdB!), dennoch kann man nicht alles machen.

    Corona mit den Masken hat vielen die Augen(!) geöffnet, wie hilflos dann doch die meisten CI Träger (die ich kenne) trotz Hilfsmittel waren. (mir hat es dagegen in die Hände gespielt, war ich doch dazu "verdammt", von Tag 1 an nach der EA mich ausschließlich auf das zu konzentrieren, was ich mit den OHREN höre statt weiterhin auch mit den Augen zu hören).

    Wie hört man nachts den Rauchwarnmelder? Gar nicht. Ohne entsprechenden GdB muss man sich selbst darum kümmern.

    Als jemand, der alleine lebt, genieße ich es durchaus auch mal, mich ohne angelegte CIs in der Wohnung aufzuhalten. Dass ich den DHL Boten mit einem mir sehr wichtigen Hilfsmittel liefernd heute trotzdem mitbekommen habe, liegt an weiteren technischen Besonderheiten, die ein Normalhörender oder leicht Schwerhöriger nicht braucht. Meiner Smartwatch sei Dank.

    Die VersMedVO berücksichtigt meines Erachtens seit der Novelle um das Jahr 2011 durchaus auch die Erleichterung des Hörens mit Hörgeräten: Das Sprachverstehen wird ohne Hörgeräte auch bei 100dB gemessen, was den Anhaltspunkt dazu liefert, wie gut man mit korrekt eingestellten Hörgeräten verstehen kann.

    Allerdings habe ich dann wenig Verständnis für diejenigen mit korrekt ermittelten GdB 30 für die Ohren, die Öffentlichkeitswirksam jammern, wie schlecht es ihnen doch geht und sie doch bitte auf GdB 50 eingestellt werden mögen. Denen fehlt dann tatsächlich die Verhältnismäßigkeit.

    Denken muss man sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?

  • Ja, Lesen ist nicht deine Stärke, wie man hier und im parallelen Thread sieht. Du überfliegst Texte nur, ziehst daraus deshalb deine falschen Schlüsse und es kommt dadurch zu Missverständnissen zwischen dir und den anderen und in der Folge zum unnötigen Streit. Und das nur, weil du bei den Überschriften hängen geblieben bist.

    Ich schrieb von einem unbefristeten Führerschein (das Dokument). Das mag zwar eine Nebelkerze gewesen sein. Dennoch zeigt der Thread wunderbar das Problem/den Grund deines Verhalten hier im Forum auf.

    Tatsächlich??

    Und das mit dem Thema ein Grad von 70, besagt nur die Zahl und nicht wie man das erhalten hat!

    Gruß Joachim

    Und ich würde an deiner Stelle, auch mal den nachfolgenden Kommentar von Andrea lesen, wo sie schreibt "ein Bescheid kann man jederzeit wieder ändern "

  • @ci-joe: Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was Du aus Deinem Link liest welches unter "gegen Hartz" veröffentlich wurde. Das ist nicht wirklich "seriös" bzw. wir müssen daran halten was das VA herausgibt und nicht was unter "gegen Hartz4" steht. Und es gibt viele die aus dem Link nicht wirklich verstehen worum es geht bzw. wie es sich zusammen setzt o.ä.

    Du bist schon lange hier dabei, weiss aber nicht ob Du weiss, dass schonmal die Rede war, dass man an SchwbiAusweis was "rütteln" wollte. Da ist noch zu keiner Einigung gekommen. Es kann jederzeit irgendwann ggf. sich was ändern.

    Hier muss man schon schauen, dass richtig rüberkommt - es gibt immer noch viele GL und auch SH die das zu sehr verpauschalisieren was GdB o.ä. anbelangt

    Edited once, last by Wallaby (March 29, 2025 at 3:45 PM).

  • Hallo Wallaby

    Genau deshalb habe ich ja, den link hier herein gesetzt. Und mir ist es schon klar, das dann daraus Folgen entstehen können (Rente, Gehörlosengeld usw. ) ich habe auch keine Lust mich darum zu streiten.


    Gruß Joachim

    Edited once, last by ci_joe (March 29, 2025 at 4:31 PM).

  • ci_joe Ich habe das Gefühl, dass du den Artikel entweder nicht wirklich verstanden hast oder dich mit der Materie insgesamt zu wenig auskennst, um die Zusammenhänge, u.a. zum Gehörlosengeld etc zu verstehen.

    Gemäß VersMedV gibt es bei der Bewertung einer Behinderung bei Kindern (Personen bis zum 18. Lebensjahr) einige Unterschiede im Vergleich zu Erwachsenen, ebenso auch generell, was Lichtbildausweise (SBA, Personalausweis, Reisepass) angeht. So gilt zB dass der SBA bis zum 10. Lebensjahr kein Passbild benötigt. Folglich kann ein SBA für ein Kind auch erst mal nur bis zum 10. Lebensjahr gültig sein, denn dann ist ein Passbild zwingend nötig. Weiterhin unterscheiden sich einige Bewertungskriterien, insbesondere für die Vergabe von Merkzeichen, stark in Abhängigkeit vom Alter. So findest du einige Stellen in der VersMedV, wo ein zwischen „bis zum 16. Lebensjahr“ und „danach“ unterschieden wird, da man davon ausgeht, dass ein Kind den Umgang mit einer Behinderung erlernt und daher die Einschränkungen besser kompensieren kann. Das ist zB bei Taubheit der Fall. Bis zum 16. Lebensjahr hat man ein Anrecht auf GdB von 100, da man hier den erhöhten Aufwand für das Erlernen der Sprache berücksichtigen möchte, sowie die Merkzeichen RF, GL, B, G und H. Mit dem 16. Lebensjahr hat man kein Anrecht mehr auf B und G, nach Ende der Ausbildung auch nicht mehr auf das H.

    In diesem Fall haben sich die Anspruchsvoraussetzungen ja geändert, nicht jedoch die Behinderung an sich.

    Natürlich kannst du jetzt, was du wahrscheinlich auch machen wolltest, Andrea „die lange Nase zeigen“ und behaupten „deine Aussage ist auch bezüglich Hörgeschädigten falsch“. Allerdings frag ich mich, warum du diesen Thread unbedingt in dem anderen Thread zitieren musstest, da die Befristung nichts mit der Fragestellung zu tun hatte. Ebenfalls findet man keine Erläuterungen zu den gestellten Fragen in dem Artikel, so dass auch der Kommentar „da kann man es nachlesen“ vollkommen fehlplatziert ist. Nein, da kann man es eben nicht nachlesen!

    Und nein, auch Folgen für Rente oder GL Geld ergeben sich nicht aus einer Befristung des SBA. Wieso denn auch?