Hallo miteinander
Mir wurde bei der Reha gesagt ein Merkzeichen RF würde mir zustehen bei einem Gesamt GdB von 50 ( ich hatte 40, jetzt mit Cochlea wurde erhöht auf 50)
Stimmt das mit dem Merkzeichen?
Bin leicht verwirrt
Danke 🙏🏼
Hallo miteinander
Mir wurde bei der Reha gesagt ein Merkzeichen RF würde mir zustehen bei einem Gesamt GdB von 50 ( ich hatte 40, jetzt mit Cochlea wurde erhöht auf 50)
Stimmt das mit dem Merkzeichen?
Bin leicht verwirrt
Danke 🙏🏼
Das Merkzeichen RF im Behindertenausweis bezieht sich direkt auf die Ermäßigun von den Rundfunkgebühren. Es wird vergeben, wenn man die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt:
Das Merkzeichen RF im Behindertenausweis bezieht sich direkt auf die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Es wird vergeben, wenn man die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt: ...
Nein, RF steht nicht für Befreiung, sondern Ermäßigung.
Nein, RF steht nicht für Befreiung, sondern Ermäßigung.
Ja du hast natürlich recht, ich mit GdB 70 habe auch die Ermäßigung bekommen.
Habe es korrigiert.
Danke für eure Infos.
Das heißt also mit einseitiger Taubheit und einem normalen Ohr bekommt man 20 Prozent GdB zugesprochen und selbst wenn man mit anderen Krankheiten auf 50 Prozent kommt reicht es nicht für dieses Merkzeichen?
Die Sozialberaterin der Reha hat im Schwerhörigen Forum einen GdB Rechner benutzt.
Ach, alles verwirrend.
Ja, das hast du richtig zusammen gefasst. Für Merkzeichen RF auf Hörschädigug ist ein GdB von 50 nur auf das Hören erforderlich.
Grund dafür ist, dass das für hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, gedacht ist.
Die Sozialberaterin der Reha hat im Schwerhörigen Forum einen GdB Rechner benutzt.
Keine gute Quelle, da der GdB-Rechner dort nur die Werte des Tonaudiogramms berücksichtigt, aber für den GdB nach VersMedV das Sprachaudiogramm ausschlaggebend ist. Kurzum: der GdB-Rechner ist dort veraltet….
Voraussetzung für das Merkzeichen RF bei Hörschädigung ist, dass auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung mehr möglich ist. Diese Voraussetzung ist offensichtlich bei einseitig normalhörendem Ohr nicht gegeben, da — wenn auch im Störlärm ggf eingeschränkt — dennoch eine Verständigung möglich ist. Daher erfüllen einseitig ertaubte Personen, unabhängig davon, wie hoch der Gesamt-GdB ist, nicht die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF.
Danke euch !
Keine gute Quelle, da der GdB-Rechner dort nur die Werte des Tonaudiogramms berücksichtigt, aber für den GdB nach VersMedV das Sprachaudiogramm ausschlaggebend ist. Kurzum: der GdB-Rechner ist dort veraltet….
Hallo muggel!
Der GdB Rechner ist sicherlich nicht auf der Höhe derZeit. Habe aber auch schon viele Diskussionen verfolgt: „….ich bin einseitig taub, also habe ich mindestens 50%….“ Die Personen fühlen sich um ihren GdB betrogen und wollen teilweise klagen. Mit Hilfe dieses GdB Rechner kann man zumindest optisch darstellen was möglich ist.
Mit freundlichem Gruß
Thomas